HEGA 04/2006, lfd. Nr. 14 - Fachaufsicht im Psychologischen Dienst der BA
SR3 / PD - 1912.1/1912.2
20.04.2006
20.04.2013
ja
Zusammenfassung
Es werden Regelungen zur Umsetzung einer systematischen Wahrnehmung der Fachaufsicht im Psychologischen Dienst getroffen.
Umsetzung des Fachkonzeptes Psychologischer Dienst
Mit dem Fachkonzept „Psychologischer Dienst“, das im Lenkungsausschuss am 25.06.2003 verabschiedet und vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit am 03.09.2003 genehmigt wurde, sind das Fachcontrolling im Psychologischen Dienst der BA eingeführt und die Fachaufsicht auf eine neue Grundlage gestellt worden. Der Einführung des Fachcontrollings mit Zielvereinbarungen hat der Hauptpersonalrat am 07.05.2004 zugestimmt.
Abgrenzung Fachcontrolling und Fachaufsicht im Psychologischen Dienst
Fachcontrolling fokussiert die Aufgabenerledigung im Psychologischen Dienst unter den Aspekten Effektivität und Effizienz. In diesem Zusammenhang wird die Leistungsfähigkeit der Psychologischen Dienste in den Agenturen für Arbeit bei den fallbezogenen und den nicht-fallbezogenen Dienstleistungen auf der Grundlage eines Punktwerte-Systems erhoben und die Erbringung der psychologischen Dienstleistungen anhand von Zielgrößen und jährlich vereinbarten Zielniveaus gesteuert.
Fachaufsicht fokussiert die Qualität der Fach- und Fallarbeit im Psychologischen Dienst. Sie ist immer mit einer Beratung verbunden. Ziel ist die Sicherstellung einer an den fachlichen Vorgaben orientierten Fach- und Fallarbeit (Qualitätssicherung) sowie der Angemessenheit der fachlichen Vorgaben. Die Fachaufsicht findet sowohl anlassbezogen als auch systematisch in festgelegten Zeitintervallen statt. Aus methodischer Sicht lassen sich zwei Zugänge unterscheiden: Die Beobachtung aller Aspekte der Fach- und Fallarbeit in vivo und die Sichtung der im Rahmen der Fach- und Fallarbeit anfallenden Unterlagen.
Zur Umsetzung einer systematischen Wahrnehmung der Fachaufsicht im Psychologischen Dienst ergehen folgende Regelungen:
Ebenen und Bereiche der Fachaufsicht
Die Fachaufsicht wird auf den drei Ebenen Agentur für Arbeit, Regionaldirektionen und Zentrale wahrgenommen.
Eine Übersicht über die Ebenen und Bereiche der Fachaufsicht sowie die dafür zu verwendenden Notizbogen werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Durchführung der Fachaufsicht auf der Ebene der Agenturen
Der erste (einzige) Psychologe führt die Fachaufsicht bei den Psychologisch-technischen Assistentinnen/Assistenten und den Teamssistentinnen/Team-assistenten durch. Diese erfolgt systematisch in festgelegten Zeitabständen.
Der erste Psychologe kann vom Leitenden Psychologen beauftragt werden, Fachaufsicht über Teile der Fallarbeit der Agentur-Psychologen für einen festgelegten Zeitraum zu übernehmen.
Durchführung der Fachaufsicht auf der Ebene der Regionaldirektionen
Der Leitende Psychologe beobachtet in regelmäßigen Abständen den Agentur-Psychologen im Kontakt mit dem Kunden (in vivo) und sieht die zu jedem Fall gehörenden Unterlagen durch. Die Fachaufsicht vor Ort hat die Tagesarbeit eines Agentur-Psychologen zum Gegenstand, d.h. sie bezieht sich auf die Fallarbeit mit mindestens drei Kunden. Die Ergebnisse werden fallbezogen festgehalten.
Der Leitende Psychologe und der Fachpsychologe sichten darüber hinaus pro Jahr von jedem AA-Psychologen Fallunterlagen zu weiteren zwei Fällen. Die Fallunterlagen werden etwa ein halbes Jahr nach dem fachaufsichtlichen Besuch in der AA angefordert.
Zu jedem der Fälle erhält der AA-Psychologe eine kurze schriftliche Rückmeldung. Eine ausführlichere Rückmeldung erfolgt, wenn Aspekte der Fallarbeit besonders zu würdigen sind. Der Leitende Psychologe kann festlegen, Fälle welcher Fallgruppen für seinen fachaufsichtlichen Besuch einzuladen sind. Eine entsprechende Festlegung ist ebenso für die vorzulegenden Fallunterlagen möglich.
Der Leitende Psychologe bezieht auch die nicht-fallbezogenen Dienstleistungen in die Fachaufsicht ein, sofern der AA-Psychologe solche erbringt.
Darüber hinaus sind auch die fachaufsichtlichen Aktivitäten des ersten oder einzigen Psychologen Gegenstand der Fachaufsicht.
Der Fachpsychologe der RD verschafft sich in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Organisation der Aufgabenwahrnehmung durch den ersten oder einzigen Psychologen.
Durchführung der Fachaufsicht auf der Ebene der Zentrale
Leiter und/oder Stellvertreter des Leiters des Psychologischen Dienstes der BA beurteilen in regelmäßigen Abständen die Qualität der durch den Leitenden Psychologen und den Fachpsychologen in der RD wahrgenommenen Fachaufsicht.
Leiter und Stellvertreter des Leiters sichten in regelmäßigen Abständen von jedem Agentur-Psychologen Fallunterlagen, die vom Leitenden Psychologen und/oder vom Fachpsychologen in der Regionaldirektion beurteilt worden sind. Dabei handelt es sich um Fallunterlagen aus der Fachaufsicht vor Ort und um Fallunterlagen, die vom Leitenden Psychologen angefordert wurden. Die parallele und vergleichende Sichtung von Fallunterlagen fokussiert das fachliche Expertentum des Leitenden Psychologen und des Fachpsychologen in der RD.
Leiter und/oder Stellvertreter des Leiters beziehen die nicht-fallbezogenen Dienstleistungen in die Fachaufsicht ein, sofern der Leitende Psychologe und der Fachpsychologe solche erbringen.
Ebenso verschaffen sich Leiter und/oder Stellvertreter des Leiters in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Organisation der Aufgabenwahrnehmung im Psychologischen Dienst der Regionaldirektion.
Evaluation des Verfahrens der Fachsicht
Es ist vorgesehen, im vierten Quartal 2007 eine Evaluation des Verfahrens durchzuführen.



Bundesagentur für Arbeit