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HEGA 08/07-26 - Einführung des Dialogverfahrens KIWI (Kindergeld-Windows-Implementierung) für die Familienkassen

RV 21 - 7484.1 (119.01)/7013/1581

20.08.2007
31.12.2015
ja

Zusammenfassung

SGB II / SGB III - Nach heutigem Planungsstand erfolgt ab dem 19.11.2007 die Flächeneinführung des neuen Dialogverfahrens KIWI in den Familienkassen und den Service Centern FamKa. Ab Jahresbeginn 2008 ist kein Zugriff auf coLei KG AA mehr möglich. Der Zugriff auf KIWI ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses nur für Mitarbeiter aus dem Kindergeldbereich und für Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitnehmer-Leistungen der Arbeitsagenturen mit der Berechtigungsstufe 7 zugelassen.

Vorbemerkung

Nach heutigem Planungsstand erfolgt ab dem 19.11.2007 die Flächeneinführung des neuen Dialogverfahrens KIWI in den Familienkassen und den Service Centern FamKa. Sie findet in fünf Tranchen statt und endet voraussichtlich Mitte Dezember 2007. Ab Jahresbeginn 2008 ist kein Zugriff auf coLei KG AA mehr möglich.
Der Zugriff auf KIWI ist zur Wahrung des Steuergeheimnisses nur für Mitarbeiter aus dem Kindergeldbereich und in stark eingeschränktem lesenden Umfang für Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitnehmer-Leistungen der Arbeitsagenturen mit der Berechtigungsstufe 7 zugelassen. Nur diese Zugriffsberechtigungen werden im Rahmen der Datenmigration aus coLei KG AA nach KIWI überführt. Alle anderen eventuell noch bestehenden Zugriffsberechtigungen werden nicht übernommen.
Für Einheiten außerhalb des Kindergeldbereichs sind neue Benutzerrechte künftig über die Leitung der örtlich zuständigen Familienkasse beim RITS (Identity) zu beantragen.

1. Übernahme von Benutzerberechtigungen aus coLei KG AA (gültig bis 31.12.2010)

Bei den Kindergelddaten handelt es sich um Steuerdaten der Berechtigten, die dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung unterliegen. Deshalb werden im Rahmen des Flächen-Rollout bei der Datenmigration aus dem bisherigen Dialogverfahren coLei KG AA nur die aktuellen Benutzerberechtigungen von Mitarbeitern der Familienkassen und der Service Center FamKa übernommen.

Mitarbeitern aus dem Bereich Arbeitnehmer-Leistungen der Arbeitsagenturen, die mit der Bearbeitung von Arbeitslosengeldvorgängen betraut sind, wird wie bisher mit der Berechtigungsstufe 7 ein lesender Zugriff auf eine spezielle Maske ermöglicht, dem sie zur Bewilligung des erhöhten Alg-Leistungssatzes die voraussichtliche Dauer des Kindergeldbezugs entnehmen können.

Soweit den betroffenen Mitarbeitern die Berechtigungsstufe 7 bereits erteilt worden ist, wird diese bei der Migration übernommen. Wurde den betroffenen Mitarbeitern eine andere Berechtigungsstufe als die Berechtigungsstufe 7 erteilt, so wird eine KIWI-Berechtigung nicht erteilt. Ggf. ist eine KIWI-Berechtigung neu zu beantragen. Es empfiehlt sich vor der Migration der Berechtigungsstufen die aktuell vergebenen Berechtigungen der Mitarbeiter im Bereich Arbeitnehmer-Leistungen der Arbeitsagenturen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Anpassung muss spätestens bis zum jeweiligen Rollout-Termin von KIWI durchgeführt sein.

2. Beantragung neuer Berechtigungen/Abmeldung überholter Berechtigungen

Die Benutzerberechtigungen für KIWI werden künftig von der Leitung der jeweils örtlich zuständigen Familienkasse halbjährlich auf Aktualität überprüft. Die Leitung führt hierüber eine Dokumentation in Form einer Excel-Liste.

Neue Berechtigungen der Berechtigungsstufe 7 sind von den zuständigen Teamleitern Arbeitnehmer-Leistungen der Arbeitsagentur an den RITS stets über die Leitung der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Überholte Berechtigungen (z.B. bei Ausscheiden aus dem Arbeitsbereich) sind auf gleichem Wege abzumelden. Ohne Gegenzeichnung von Anträgen durch die zuständige FamKa-Leitung dürfen keine KIWI-Berechtigungen vom RITS eingerichtet werden.

Soweit andere Organisationseinheiten der Agenturen Zugriffsberechtigungen für erforderlich halten, sind diese bei der Leitung der für ihren Bezirk zuständigen Familienkasse zu beantragen. Das Erfordernis ist im Antrag für jeden einzelnen Mitarbeiter zu begründen. In Zweifelsfällen entscheidet die Familienkasse Direktion.

3. Termine

Die Migration der zulässigen Benutzerberechtigungen erfolgt zum Rollout-Termin der jeweiligen Familienkasse, bei allen Service Centern FamKa (ausgenommen das SC FamKa Göttingen) einheitlich zum 19.11.2007. Die jeweiligen Termine sind aus der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Arbeitsagenturen ohne ansässige Familienkasse wird die IT-Anwendung KIWI mit der letzten Tranche am 17.12.2007 zur Verfügung gestellt.

Im bisherigen Dialogverfahren coLei KG AA werden die in KIWI neu erfassten Daten noch bis zum 31.12.2007 abgebildet. Danach wird coLei KG AA geschlossen; Zugriffe sind dann nur noch über KIWI möglich.

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