HEGA 12/11 - 16 - Änderung der Fachlichen Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung der Bezieher von Alg II, Abschnitt B sowie § 26 SGB II
SP II 23 – II-1308.4 / II-2030
01.01.2012
31.12.2015
Weisung (GA Nr. 32/2011)
-
Zusammenfassung
Aufgrund des Vierten SGB IV-Änderungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) wurden die Fachlichen Hinweise zur KV/PV der Bezieher von Alg II, Abschnitt B sowie zu § 26 SGB II anzupassen.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Mit dem Vierten SGB IV-Änderungsgesetz wird § 26 Abs. 4 SGB II eingefügt. Die Vorschrift sieht vor, die Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nunmehr direkt an das private Versicherungsunternehmen zu zahlen.
Die Neuregelung tritt mit Wirkung zum 01.04.2012 in Kraft.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) wird ein Sonderkündigungsrecht der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse eingeführt, wenn diese von Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einen Zusatzbeitrag erhebt und den Differenzbetrag zwischen durchschnittlichem und individuellem Zusatzbeitrag geltend macht. Weiterhin wurde das Verfahren des Kassenwechsels im Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse modifiziert.
Diese Neuregelungen treten mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Die gesetzlichen Neuregelungen sind in den Fachlichen Hinweisen umzusetzen.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, eine bundesweit gleichwertig hohe Qualität und Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung der gemeinsamen Einrichtungen sicherzustellen, wird mit der Veröffentlichung der Fachlichen Hinweise die Verfahrensweise in Bezug auf die genannten Neuregelungen verbindlich geregelt.
Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen sind der Anlage zu dieser HEGA zu entnehmen.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen beraten und unterstützen zu Fragen der Umsetzung in den gemeinsamen Einrichtungen.
Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtungen stellen sicher, dass die betroffenen MA der Jobcenter die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.
Adressatenkreis:
- Geschäftsführungen: VG der RD, VG der AA, GF der Jobcenter, Berater/-innen Führungsunterstützung
- Regionaldirektionen: Programmbereichsleiter/-innen SGB II, Programmberater/-innen Leistung SGB II, Stab Recht, Fachkräfte KRM
- gemeinsame Einrichtungen:
- alle BL und TL
- Fachkräfte / Fachassistenten/-innen - Leistungen/Recht
- Fachkräfte SGG, KRM, Nachwuchskräfte
Die geänderten FH zum SGB II und zur Sozialversicherung stehen im Intranet zur Verfügung.
Anlage:
Verbindliche Regelung der Verfahrensweise in Bezug auf die genannten Neuregelungen



Bundesagentur für Arbeit