Durchführung der Sozialversicherung
Anlage 1.5 der HEGA 12/2009 / GA Nr. 50/2009 - Geschäftspolitischer Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“
- 1. Platzierung des Themas Sozialversicherung im Rahmen der Führungsunterstützung
- 2. Qualifikation des Personals
- 3. Benennung von Ansprechpartnern/Spezialisierung der Aufgaben
- 4. Ausweitung der Fachaufsicht
- 5. Weisungen und Arbeitsmittel, die im Bereich der Sozialversicherung zur Verfügung stehen
Identifizierte Schwachstellen in der Aufgabenerledigung sind insbesondere:
- Bei den aus dem Arbeitslosengeld II zu zahlenden Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden weitere beitragspflichtige Einnahmen falsch bzw. nicht berücksichtigt.
- Der Versicherungsstatus in der Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung wird falsch bewertet.
- Im Rahmen von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen wird die Rückforderung von Beiträgen nicht bzw. nicht richtig durchgeführt.
- Durch die IT–Software A2LL bereitgestellte Wiedervorlagen zur Bearbeitung im Einzelfall werden nicht bearbeitet.
- Die Sozialversicherung wird in der IT–Software A2LL nicht ganzheitlich durchgeführt (z. B. werden Sachverhalte nur in Bezug auf die Krankenversicherung und nicht auch in Bezug auf die Pflegeversicherung ausgewertet und umgesetzt).
Ein zusätzliches Risiko besteht durch teilweise unzureichende Verfahrensunterstützung durch die IT–Software A2LL.
Nicht hinnehmbare Folgen dieser Schwachstellen sind insbesondere fehlerhafte Meldungen an die Sozialversicherungsträger, Über- und Unterzahlungen von Beiträgen, Vermögensschäden durch Säumniszuschläge und Nachteile der Leistungsempfänger bei Ansprüchen gegen die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Darüber hinaus wird die Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erschwert. Die Akzeptanz der Arbeit der Grundsicherungsstellen sinkt.
Zu den Fehlerursachen gehören insbesondere:
- mangelnde Rechtskenntnisse sowie eine nicht ausreichende Qualifizierung des Personals für die Durchführung der Sozialversicherung,
- keine oder keine konsequente Sachverhaltsaufklärung bei unplausiblen Angaben der Antragsteller,
- kein oder kein richtiger Einsatz der vorhandenen Arbeitsmittel,
- eine unzureichende Sensibilität für die Bedeutung der Sozialversicherung für die Ansprüche der Leistungsempfänger.
Die identifizierten Schwachstellen, Folgen und Ursachen werden auch durch Berichte der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit und Prüfberichte der Deutschen Rentenversicherung belegt.
Die Verfahrensunterstützung durch die IT–Software A2LL wird im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten verbessert.
Die Auswertung der Prüfberichte lässt vermuten, dass der Gesamtbelastung in den Grundsicherungsstellen durch eine entsprechend geringe Priorisierung der sozialversicherungsrechtlichen Themen Rechnung getragen wird. Es muss angenommen werden, dass der Sicherung des Lebensunterhalts der Leistungsbezieher auch in der internen Kommunikation zwischen Führungskräften und MitarbeiterInnen deutlich mehr Bedeutung zugemessen wird, als der korrekten Umsetzung der Sozialversicherung.
Unter Punkt 5 sind die Weisungen und Arbeitsmittel aufgeführt, die im Bereich der Sozialversicherung zur Verfügung stehen. Insgesamt sind diese Arbeitsmittel gut geeignet, um die Qualität der Aufgabenerledigung dauerhaft zu verbessern.
Die einzelnen Fehlerschwerpunkte variieren zwischen den Grundsicherungsstellen. Um die Problemlagen umfassend zu identifizieren, sind daher auch die individuellen Prüfergebnisse aus den Prüfungen der Internen Revision und der Sozialversicherungsträger sowie eigene Erkenntnisse heranzuziehen.
Folgende Maßnahmen sind geeignet, um die Fehlerwerte zu minimieren und damit Fehlerrisiken zu beseitigen:
1. Platzierung des Themas Sozialversicherung im Rahmen der Führungsunterstützung
Es ist erforderlich, dass die Agenturen für Arbeit als Auftraggeber nachvollziehen, wie die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Grundsicherungsstellen das Thema im Rahmen der Aufgabenerledigung priorisieren. Gegebenenfalls muss eine Konkretisierung und Anpassung mit entsprechender Nachhaltung erfolgen. Aufgrund der beschriebenen Problemlagen ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass der Auftrag in diesem Themenbereich ausreichend ausgeführt wird.
2. Qualifikation des Personals
Die Komplexität der Rechtsgrundlagen erfordert es, dass neu angesetztes, aber auch bereits länger beschäftigtes Personal laufend mit den Arbeitsmitteln vertraut gemacht wird. Dabei ist es sinnvoll, über die angebotenen Schulungen hinaus im Rahmen von Besprechungen gezielt aktuelle Einzelthemen (z. B. Änderung der Fachlichen Hinweise aufgrund der Neuerungen zur Gesundheitsreform, sozialversicherungsrechtliche Handhabung bei Bezug von Kurzarbeitergeld, Entscheidung über die Rückforderung der SV-Beiträge im Rahmen von Aufhebungsentscheidungen) aufzugreifen. Dazu kann unterstützend auch auf die sachverhaltsbezogenen Arbeitshilfen zur Umsetzung in A2LL zurückgegriffen werden. Es ist hingegen nicht ausreichend, den betroffenen MitarbeiterInnen geänderte Fachliche Hinweise bekanntzugeben und lediglich auf Fundstellen weiterer Hilfsmittel hinzuweisen. Vielmehr ist dafür Sorge zu tragen, dass die sachbearbeitenden MitarbeiterInnen mit deren Inhalten fachlich vertraut sind und die vorhandenen Arbeitsmittel anwenden.
Auch Prüfberichte sind für eine Erhebung der Qualifizierungsbedarfe auszuwerten und daraus gezielte Schulungen im Bereich der festgestellten Mängel abzuleiten. Dabei können entsprechende Analysen aus dem operativen Datensatz (opDs) die ganzheitliche Bearbeitung von Fehlerschwerpunkten unterstützen.
3. Benennung von Ansprechpartnern/Spezialisierung der Aufgaben
Der Umfang, der für die rechtmäßige Durchführung der Sozialversicherung erforderlichen Kenntnisse, macht es erforderlich, dass spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Damit kann Wissen gebündelt werden. Zudem kann es der Identifizierung individueller Problemlagen dienen, aus der gezielte Maßnahmen abgeleitet werden.
4. Ausweitung der Fachaufsicht
Es ist davon auszugehen, dass auch unzureichende interne fachaufsichtliche Maßnahmen zu Fehlentscheidungen führen. Die Fachaufsicht muss sich daher auf alle Maßnahmen beziehen, die geeignet sind, Fehler zu identifizieren und die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen zu kontrollieren. Dies schließt eine aussagekräftige Dokumentation ein.
- Stichprobenkontrollen im Rahmen der internen Fachaufsicht sind geeignet, um im Sinne einer Querschnittsbetrachtung die Qualität der Aufgabenerledigung zu analysieren. Die über UFa zur Verfügung gestellte Prüfhilfe ist geeignet, um Fehler in Bewilligungs- und Änderungsentscheidungen in folgenden Bereichen zu minimieren:
- Beurteilung des Versicherungsstatus in der Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung
- Berücksichtigung von Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Midi-Job sowie Bruttoeinkommen größer als 800,- €) bei der Berechnung der aus Arbeitslosengeld II zu zahlenden Beiträge (Beitragsminderung)
Darüber hinaus ist die Fachaufsicht auch in folgenden Teilbereichen zu intensivieren:
- Berücksichtigung weiterer Einkommen bei der Berechnung der aus Arbeitslosengeld II zu zahlenden Beiträge (Beitragsminderung z. B. bei Einkommen aus Krankengeld)
- Entscheidung über die Rückforderung der SV-Beiträge im Rahmen von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen (Zielfragen z. B.: Wurde bei der Aufhebung auch über die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entschieden? War die getroffene Entscheidung korrekt?)
Zur Fehlervermeidung in diesen Teilbereichen sind die Schulungsunterlagen (Modul 2 und 3) sowie die sachverhaltsbezogene Arbeitshilfe zur Umsetzung in A2LL heranzuziehen.
- Es ist sinnvoll, die Fachaufsicht im Bereich der Sozialversicherung in ein bestehendes Konzept bereits bei der vollständigen Antragsprüfung von Neu- und Weiterbewilligungen bzw. bei Aufhebungsentscheidungen einzubeziehen. Die konsequente Fachaufsicht geht daher über die Prüfung von Einzelfällen im Rahmen von Stichprobenerhebungen hinaus.
- Die Intensivierung der Fachaufsicht kann auch bedeuten, dass neben der Aktenkontrolle gezielte Gespräche mit den sachbearbeitenden MitarbeiterInnen zur Erhebung von Schwachstellen durchgeführt werden.
5. Weisungen und Arbeitsmittel, die im Bereich der Sozialversicherung zur Verfügung stehen
- Schulungsunterlagen
Die vorhandenen Schulungsunterlagen sind geeignet, um die Qualität der Rechtskenntnisse zu erhöhen (http://schulungsunterlagen.web.dst.baintern.de/ >> Unterlagen für Multiplikatoren Agenturen/ARGEn >> Leistung und Verfahren >> SGB II >> Sozialversicherung der Alg II-Bezieher). - Fachliche Hinweise zur Sozialversicherung und Wissensdatenbank (WDB)
Die bestehenden Weisungen sind aktuell und umfassend. Die Fachlichen Hinweise sind abrufbar unter Geldleistungen / SGB II / Sozialversicherung.
Die WDB ist über http://wdbfi.web.dst.baintern.de/ >> Sonstiges >> Sozialversicherung erreichbar. Sie enthält sachverhaltsbezogene Lösungen zu praxisrelevanten Sachverhalten. - Sachverhaltsbezogene Arbeitshilfen
Wegen der nicht hinreichenden Verfahrensunterstützung durch A2LL insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung beitragspflichtiger Einnahmen, die die Beiträge aus Arbeitslosengeld II mindern, wurde eine sachverhaltsbezogene Arbeitshilfe entwickelt. Weiterhin unterstützen die Anwenderhinweise A2LL sowie das Kurzhandbuch A2LL die verfahrenstechnische Umsetzung.- Arbeitshilfe zu weiteren beitragspflichtigen Einnahmen
- Anwenderhinweise
- Kurzhandbuch A2LL:
- Unterstützung der Fachaufsicht (UFa)
Seit 15.10.2009 sind im Rahmen der UFa unter Geschäftspolitik / Qualitätsmanagement / SGB II / Arbeitshilfen > Geldleistungen eine Prüfliste zum Thema Sozialversicherung sowie weitere Erläuterungen eingestellt.



Bundesagentur für Arbeit