HEGA 12/09 - 13 - Änderung der Fachlichen Hinweise zur Rentenversicherung

SP II 22 – II-2044

21.12.2009
20.12.2014
Weisung (GA Nr. 51/2009)
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Zusammenfassung

Einarbeitung der „Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung und Aufrechnung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II“ in die Fachlichen Hinweise RV, Abschnitt C.


1. Ausgangssituation

Die „Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung und Aufrechnung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II“ beschreiben das zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit vereinbarte Verfahren für die Erstattung und Aufrechnung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld II.

Die Gemeinsamen Erstattungsgrundsätze wurden in die Fachlichen Hinweise zur Rentenversicherung (FH RV), Abschnitt C eingearbeitet. 

2. Übergeordneter Auftrag und Absicht

entfällt 

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Wesentliche Inhalte der Gemeinsamen Erstattungsgrundsätze wurden in Punkt 4 der FH RV Abschnitt C „Erstattung von Beiträgen“ eingearbeitet.

Fallkonstellationen, in denen für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu verschiedenen Zeitpunkten die Versicherungspflicht rückwirkend entfällt, können derzeit über A2LL nicht abgebildet werden (vgl. Randziffer C.44). Über A2LL werden auch die Beiträge der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem Ersten des Monats abgesetzt. Dies ist der Deutschen Rentenversicherung bekannt. 

4. Einzelaufträge

Diese Geschäftsanweisung ist von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d. h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.

Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden. Der Adressatenkreis gliedert sich wie folgt auf:

  • Leistungsbearbeitende Stellen und in Leistungsangelegenheiten beratende MA (z. B. in den Eingangszonen)
  • Führungskräfte
  • MA der Widerspruchsstellen

Die geänderten Fachlichen Hinweise RV, Abschnitt C sowie die Gemeinsamen Erstattungsgrundsätze stehen im Intranet zur Verfügung.