HEGA 09/08 - 21 - Übergangsfälle nach § 65 a SGB II; Vollständigkeit der Erfassung im Tool "sv.net/alg2" (GA Nr. 36/2008)
SP II 22 – II-1902
22.09.2008
31.12.2011
ja
Zusammenfassung
Abfrage einer erforderlichen Nacherfassung von Übergangsfällen bis zum 20.10.2008, bei denen 2004/2005 durch die kommunalen Träger außerhalb von A2LL die Erstbewilligung vorgenommen wurde.
Für die Bearbeitung von Übergangsfällen nach § 65 a SGB II, bei denen durch die kommunalen Träger außerhalb von A2LL die Erstbewilligung vorgenommen wurde, wurde das IT-Tool "sv.net/alg2“ geschaffen, das in den Jahren 2006 und 2007 von den AA zu befüllen war. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Verfahrensinformation A2LL vom 08.02.2006, AZ II-1902, Bezug genommen.
Mit Verfahrensinformation vom 02.03.2007 (AZ II-5215, II-1902) sowie Verfahrensinformation vom 19.09.2006 (AZ II-1902) wurden weitere Hinweise zur Zuständigkeit der Prüfung und Abwicklung der Übergangsfälle gegeben. Des Weiteren erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass ein Übergangsfall vorliegt, wenn der zuständige kommunale Träger auf Grund der Übergangsvorschrift des § 65 a SGB II den Erstbescheid erlassen und
- die KV/PV bei Übernahme durch die ARGE / AAgAw nicht abgemeldet und
- die RV-Entgeltmeldung nicht durchgeführt und
- die Beiträge an die KV/PV und RV pauschal abgeführt hat.
Die Fälle, bei denen durch ein anderes Programm als A2LL die RV-Entgeltmeldungen nicht durchgeführt, jedoch die KV/PV abgemeldet und die SV-Beiträge korrekt gezahlt wurden, waren dagegen nicht im Software-Verfahren "sv.net/alg2“ zu erfassen.
Nach wie vor befindet sich das Verfahren in Klärung, wie in diesen Fällen die fehlende RV-Entgeltmeldungen nachgeholt werden können. Über das Ergebnis der Klärung werden sie rechtzeitig informiert.
Aus gegebenem Anlass wird um Bericht bis zum 20. Oktober 2008 gebeten, ob für alle betroffenen Dienststellen (ARGE und AAgAw) die Eingabe der Daten im IT-Tool "sv.net/alg2“ erfolgt ist. Fehlanzeige ist erforderlich. Soweit für eine Dienststelle eine Nacherfassung erforderlich wird, wird darum gebeten, die Gründe für die seinerzeitige Nichterfassung darzulegen und die erwartete Anzahl der zu erfassenden Fälle mitzuteilen.



Bundesagentur für Arbeit