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HEGA 08/11 - 05b - Der Rechtsschutz im SGB II – Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

SP II 21 – II-7000 / II-7001 / II-7002 / II-7003 / II-7004 / II-7005 / II-7006

22.08.2011
31.12.2013
RD, AA: Weisung
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Zusammenfassung

Ab sofort steht das Praxishandbuch „Der Rechtsschutz im SGB II“ im Intranet unter Geldleistungen > SGB II > Sozialgerichtsgesetz zur Verfügung. Es enthält rechtliche und organisatorische Hinweise zur Bearbeitung und Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

1. Ausgangssituation

Die weiterhin signifikant hohe Anzahl an Widersprüchen und Klagen, die teilweise hohen Bearbeitungsrückstände, sowie die nach wie vor bundesweit zu niedrige Erfolgsquote in den Klageverfahren machen Handlungsbedarf deutlich.

Bislang standen nur vereinzelt verbindliche Hinweise zur Durchführung und Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren zur Verfügung.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit bei der Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht ab sofort das Praxishandbuch „Der Rechtsschutz im SGB II – Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz“ im Intranet unter Geldleistungen > SGB II > Sozialgerichtsgesetz zur Verfügung.

Wesentliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung und die Qualitätssteigerung in den Jobcentern (gE) ist aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit die Einhaltung folgender Standards:

  • Die Rechtsbehelfsstelle ist organisatorisch vom operativen Bereich zu trennen.
  • Es sollte eine Kommunikationsstruktur zwischen Rechtsbehelfsstelle und dem operativen Bereich festgelegt werden, die eine Umsetzung der Erkenntnisse aus den SGG-Verfahren in der Sachbearbeitung sicherstellt.
  • in Divergenzfällen sollte das Letztentscheidungsrecht bei der SGG-Stelle oder bei übergeordneten Führungskräften liegen.
  • Die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsbehelfe einschließlich der Abhilfen muss sichergestellt werden.
  • Die persönliche Terminwahrnehmung vor den Sozialgerichten aller Instanzen, insbesondere vor dem Bundessozialgericht, muss gewährleistet sein.

4. Einzelauftrag

Agenturen für Arbeit

Der/die Vorsitzende der Geschäftsführung

  • wirkt im Rahmen der Trägerversammlung darauf hin, dass die Geschäftsführung der gE die Inhalte des Praxishandbuches für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz anwenden und vertreten,
  • wirkt darauf hin, dass die Kernprozesse der gE im Bereich Rechtsbehelfe wie unter 3. niedergelegt dargestellt werden.

Adressatenliste:

  • GG der RD
  • RD operativ alle
  • Programmbereichsleiter/-innen
  • Programmberater-/innen
  • VG der AA
  • Berater/-innen Führungsunterstützung
  • GF der gE - nachrichtlich

Im Auftrag

Unterschrift