HEGA 07/10 - 06 - Statistik Widersprüche und Klagen
SP II 21 – II-7001 / II-4114 / II-4352
20.07.2010
19.07.2015
Weisung (GA Nr. 27/2010)
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Zusammenfassung
Die Monatsstatistik „Widersprüche und Klagen“ wird ab 01.08.2010 um die Abfragen der Statistik „Stattgabegründe im Klageverfahren“ und „Erledigungsstatistik Einstweiliger Rechtsschutz“ erweitert. Es wird eine neue Kennzahl „Anteil vermeidbarer Stattgaben auf Basis aller erledigten Widersprüche“ eingeführt und künftig nachrichtlich ausgewiesen. Die durch die Regionaldirektionen aufzubereitenden ARGE-Kennzahlen werden um diese neue Kennzahl erweitert.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Übergeordnete Entscheidung und Absicht
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
- Es enden ca. 85 % aller Klageverfahren ohne gerichtliche Entscheidung. Eine Auswertung der Gründe ist bislang nicht möglich, da sonstige Erledigungen nicht in der Auswertung „Stattgabegründe im Klageverfahren“ erfasst werden.
- Die Berechnung des Anteils der vermeidbaren Stattgaben, welche gem. der GA Nr. 50/2009 (HEGA 12/09-12; Geschäftspolitischer Schwerpunkt „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“) für 2010 auf unter 30 % aller Stattgaben zu senken ist, wirkt sich nachteilig für kleinere Organisationseinheiten mit geringer absoluter Anzahl von Stattgaben aus.
2. Übergeordnete Entscheidung und Absicht
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
- Zur Erhöhung der Transparenz wurde die statistische Auswertung „Stattgabegründe im Klageverfahren“ erweitert. In die Auswertung der „Stattgabegründe im Klageverfahren“ wurden die sonstigen Erledigungen mit ganzem oder teilweisem Nachgeben der Grundsicherungsstelle mit einbezogen, da ca. 85 % aller Klageverfahren ohne gerichtliche Entscheidung enden.
- Ab 01.08.2010 wird folgende zusätzliche Kennzahl erhoben: Vermeidbare Stattgaben im Verhältnis zu allen erledigten Widerspruchsverfahren.
Diese Kennzahl wird in 2010 nur nachrichtlich ausgewiesen. Für die Zielnachhaltung bleibt die Kennzahl „Anteil der vermeidbaren Stattgaben auf Basis aller Stattgaben und teilweisen Stattgaben“ relevant.
Mit der Veröffentlichung der GA zu den Geschäftspolitischen Schwerpunkten für 2011 wird aufgrund der neuen Kennzahl ein angepasster Erfüllungsgrad zum Qualitätsstandard „vermeidbare Stattgaben/Stattgabegründe“ bekanntgegeben. - Die Geschäftsanweisung Nr. 08/2005 vom 23.12.2005 wird durch diese Geschäftsanweisung abgelöst. Das bisherige Verfahren zur Lieferung der SGG-Daten bleibt unverändert, die Datenlieferung wird lediglich ergänzt (siehe Nr. 4 „Einzelaufträge“).
4. Einzelaufträge
- Diese Geschäftsanweisung ist von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit gegenüber den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d. h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
- Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Geschäftsanweisung kennen und anwenden Adressatenkreis sind die MA der Widerspruchsstellen.
- Die Widerspruchsstellen der ARGEn/ AAgAw liefern bis zum 3. Werktag des Folgemonats folgende in coLeiPC SGGAlgII generierten Statistiken über Widersprüche und Klagen an die zuständige Regionaldirektion:
- Erledigungsstatistik Widersprüche
- Erledigungsstatistik Klagen
- Erledigungsstatistik Einstweiliger Rechtsschutz
- Stattgabegründe im Widerspruchsverfahren
- Stattgabegründe im Klageverfahren
- Bearbeitungsdauer im Widerspruchserfahren
Für den Export der Statistikdaten aus der Anwendung coLeiPC SGGAlgII ist wie bisher vorzugehen. Auf die Arbeitsanleitung in der Anlage wird insoweit verwiesen. Die generierten Excel-Tabellen sind unverändert zu versenden, da in den Regionaldirektionen eine automatisierte Auswertung der Daten erfolgt.
Sofern eine Nutzung der o. a. Anwendung nicht erfolgt und die Statistikdaten deshalb nicht in der erforderlichen Form vorliegen, stellen die Regionaldirektionen die verbindlich zu verwendenden Excel-Tabellen zur Verfügung. Sofern nicht alle dort abgefragten Statistikdaten erhoben wurden, ist zur Sicherstellung der Verwertbarkeit der Daten in der Mitteilung an die Regionaldirektion gesondert darauf hinzuweisen. - Die Regionaldirektionen melden die aggregierten Daten bis zum 5. Werktag des Folgemonats für den vergangenen Berichtsmonat an die Zentrale (Teampostfach SP II 21)
Zur Zusammenfassung der zusätzlichen Statistiken „Erledigungsstatistik Einstweiliger Rechtsschutz“ und „Stattgabegründe im Klageverfahren“ der Grundsicherungsstellen wird ein Tool zur Verfügung gestellt. Die Übersendung erfolgt gesondert.
Die Regionaldirektionen erweitern die Zusammenstellung „ARGE-Kennzahlen“ um die neue Kennzahl. Die Kennzahl ist für die beiden Stattgabegründe „Fehlerhafte Rechtsanwendung“ und „Unzureichende Sachverhaltsaufklärung“ gesondert auszuweisen.
Sie berechnet sich wie folgt: Anzahl der Stattgaben aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung (unzureichender Sachverhaltsaufklärung) im Berichtszeitraum/Anzahl der erledigten Widersprüche im Berichtszeitraum x 100. Ein Muster der neu gestalteten Zusammenfassung „ARGE-Kennzahlen“ ist als Anlage beigefügt.

Bundesagentur für Arbeit