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HEGA 06/11 - 09 - Arbeitshilfe "Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft"

SP II 21 – II-2080.3

20.06.2011
30.06.2013
Empfehlung für Jobcenter (gE), RD, AAgAw
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Zusammenfassung

Die Arbeitshilfe "Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft" wurde aktualisiert und steht im Intranet zur Verfügung.

1. Ausgangssituation

Aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 29.03.2011 ist eine Überarbeitung der Arbeitshilfe "Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft" erforderlich.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erwartet eine rechtmäßige Leistungsgewährung. Weisungen und Empfehlungen sind daraufhin zu überprüfen, ob sie neuen Rechtslagen entsprechen und im Sinne dieser anzupassen.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Ab sofort steht im Intranet die überarbeitete Arbeitshilfe zum Thema Individualanspruch mit dem Titel "Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft" zur Verfügung. Die Arbeitshilfe bietet Hilfestellung in den Bereichen Antragstellung, Widerspruch, Klage und Rückabwicklung von Leistungsansprüchen.

4. Einzelaufträge


Die GF der gE:

  • stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.

Die Regionaldirektionen:

  • beraten und unterstützen zu Fragen der Umsetzung in den gE / AAgAw.

Die VG der AA im Falle der AAgAw

  • stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.

Adressatenkreis:

  • RD: GG, Programmbereich/Regionalberatungen
  • Grundsicherungsstellen: VG im Falle der AAgAw, TL alle, Fachkräfte/Fachassistenten/-innen - AN-Leistungen, Widerspruchsstelle

Die geänderte Arbeitshilfe "Individuelle Ansprüche in der Bedarfsgemeinschaft" steht im Intranet zur Verfügung.