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HEGA 02/09 - 11 - Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante als Ersatz für Vergabe-ABM ((Geschäftsanweisung Nr. 03 / 2009)

SP II 12 – II-1205.1 / II-1223

27.01.2009
31.12.2011
ja

Zusammenfassung

Im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente können Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante auch als Vergabe-AGH im Sinne des § 262 SGB III durchgeführt werden. Die GA 03 / 09 wurde bereits am 27.01.2009 veröffentlicht.

1. Ausgangssituation

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rechtskreis SGB II gestrichen. Damit entfällt im Rechtskreis SGB II auch die Möglichkeit der Durchführung von Vergabe-ABM gemäß § 262 SGB III.

Mit HEGA 12/08 vom 19.12.2008 – Beitrag 40 – wurden die ARGEn / AAgAw darüber informiert, dass ab 01.01.2009 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante auch als Ersatz für die bisherigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Mit o. a. HEGA-Beitrag wurden die ARGEn / AAgAw über die Übergangsregelung gemäß § 422 SGB III informiert. Mit Inkrafttreten der Neuausrichtung am 01.01.2009 gilt für den Rechtskreis SGB II jedoch die gleichlautende Übergangsregelung des § 66 SGB II unmittelbar. Für (Ersatz)-Zuweisungen in bestehende Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gelten damit die Vorschriften vor Inkrafttreten des Gesetzes weiter.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Das BMAS hat mit Schreiben vom 17.12.2008 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass die Vorschrift des § 262 SGB III („Vergabe von Arbeiten“) im Rahmen der Rechtsanalogie auf Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante entsprechend anwendbar ist. Damit können Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante auch als Vergabe-AGH im Sinne des § 262 SGB III durchgeführt werden. Eine Verpflichtung, Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante generell als Vergabemaßnahmen zu realisieren, ist damit nicht verbunden.

3. Einzelaufträge

Die Rechtsauffassung des BMAS ist zu beachten. Die ARGEn und AAgAw haben bei der Bewilligung von Vergabe-AGH in der Entgeltvariante darauf zu achten, dass die Ausschreibungsunterlagen des öffentlichen Auftraggebers einen Hinweis auf § 262 SGB III (analoge Anwendung) enthalten.


Anlage

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