Geschäftsanweisung SGB II Nr. 29 vom 08.11.2011
SU II 2 – II-8035 / II-1411 / II-5022 / II-5023
Alle RD, AA und Jobcenter, die 2012 vom Übergang in zkT betroffen sind; nachrichtlich: alle weiteren JC
08.11.2011 Änderung der Anlage zu der GA Nr. 23/2011 und der E-Mail Info SGB III vom 31.08.2011 - Prozesshandbuch zum Übergang von gE/AAgAw in zkT Bezug: GA Nr. 23/2011 und der E-Mail Info SGB III vom 31.08.2011
30.08.2016
Weisung (GA Nr. 29/2011)
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Zusammenfassung
Die neuen zugelassenen kommunalen Träger (zkT) können über den Weg der Personalabordnung/-zuweisung zur AA die im Rahmen des Weiterzahlungsangebotes ggf. erforderlichen Falleinstellungen in A2LL und die Bearbeitung der historischen Fälle in A2LL in ihren Räumen über eine entsprechende Internetschnittstelle erledigen. Im Prozesshandbuch für den Übergang von gE/AAgAw in zkT wurden dazu die entsprechenden Abschnitte überarbeitet. Neu aufgenommen wurden die Anlagen zu dem Thema Bearbeitung der historischen Fälle in A2LL.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Gemäß § 76 Abs. 3 SGB II sind die zkT Rechtsnachfolger der gE/AAgAw und somit auch vollumfänglich zuständig für die Bearbeitung der sogenannten historischen Fälle in A2LL. Historische Fälle sind Leistungsfälle, für die in dem Zeitraum vor Übergabe an den zkT Korrekturen über A2LL vorgenommen werden müssen. Erforderlich sind solche Korrekturen z. B. durch nachträglich bekanntgegebene Einkommensänderungen oder aufgrund von Prüfbemerkungen der Sozialversicherungsträger.
Die Bearbeitung historischer Fälle auf Grundlage der durch die gE/AAgAw gespeicherten Daten stellt die neuen zkT vor technische und administrative Herausforderungen. Die Erfahrungen des Übergangs in zkT zum Jahreswechsel 2010/2011 haben gezeigt, dass eine Bearbeitung dieser Fälle ohne Bearbeitung der Daten in A2LL nicht hinreichend gesichert ist.
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen hat das BMAS die BA aufgefordert, den kommunalen Trägern die Möglichkeit zu eröffnen, mittels abgeordnetem/zugewiesenem Personal die Bearbeitung der historischen Fälle und das Meldeverfahren mit den Trägern der Sozialversicherung über das IT-Verfahren A2LL durch die BA vornehmen zu lassen.
In der Folge war die Überarbeitung des Prozesshandbuches in den Abschnitten 4.1 und 6.3, die Änderung der Anlage 5 des Prozesshandbuchs sowie die Neuaufnahme der Anlagen 5a und 10 erforderlich.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
BMAS und BA haben gemeinsam eine Mustervereinbarung zur Bearbeitung historischer Fälle erarbeitet – Anlage 5a des Prozesshandbuches.
Die AA schließen die anliegende Mustervereinbarung bei Bedarf mit dem zkT ab. Änderungen oder Anpassungen sind nicht möglich.
Um einen aufwändigen Aktentransfer und zusätzliche Sachkosten zu vermeiden, erfolgt die Bearbeitung der historischen Fälle in A2LL in den Räumen des zkT.
Die erforderliche Dienst- und Fachaufsicht wird durch die AA wahrgenommen. Hinweise zur Dienst- und Fachaufsicht sind in Anlage 10 des Prozesshandbuches zur Verfügung gestellt.
Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
- Aktualisierung des Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zkT:
Im Abschnitt 4.1 ff wird beschrieben, dass die im Rahmen der Weiterzahlungsvereinbarung ggf. erforderliche Falleinstellung in A2LL nunmehr in den Räumen des zkT erfolgen kann (siehe Anlage) - Anlage 5 des Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zkT:
Die Vereinbarung zur Inanspruchnahme des Angebotes zur übergangsweisen Weiterzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde entsprechend aktualisiert. Die bisherige Kostenvereinbarung ist entsprechend anzupassen. - Anlage 5a des Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zkT:
Die Vereinbarung über die „Bearbeitung historischer Fälle“ ist mit fünf weiteren Unteranlagen neu eingefügt. - Anlage 10 des Prozesshandbuches für den Übergang von gE/AAgAw in zkT:
Die Hinweise zur Dienst- und Fachaufsicht mit drei Unteranlagen bieten die Grundlage für die Erstellung eines regionalen Dienst- und Fachaufsichtskonzept (s. Anlage zum PHB).
4. Einzelaufträge
a) Die AA schließen bei Bedarf seitens des neu zugelassenen kommunalen Trägers bis zum 15.11.2011 die Vereinbarung nach Anlage 5a des Prozesshandbuches zur Beauftragung der Bearbeitung der historischen Fälle durch die AA und Nutzung von A2LL ab. Der Abschluss einer Vereinbarung ist auch mit den zkT möglich, die aufgrund einer Kreisgebietsreform bereits zum Jahreswechsel 2010/2011 die Aufgaben nach dem SGB II übernommen haben. Hierzu wird ein gesondertes Muster zur Verfügung gestellt werden.
Die AA berichten den RD erstmals zum 15.11.2011 über den Sachstand:
Wurde die Mustervereinbarung zur Bearbeitung der historischen Fälle abgeschlossen?
Danach erfolgt der Bericht jährlich zum 10.10.:
Welcher zkT hat die Verlängerung der Beauftragung angezeigt?
Ist es zur Verlängerung der Beauftragung gekommen?
(vgl. § 14 Abs. 2 der Mustervereinbarung)
Die RD berichten SU II 22 zu o. g. Fragestellungen erstmals zum 18.11.2011, danach jährlich zum 15.10.
Über geplante Kündigungen der Vereinbarung ist jeweils initiativ zu berichten.
Im Fall der Vereinbarung zur Bearbeitung der historischen Fälle beantragen die AA die erforderlichen Zertifikate über den zuständigen internen Service (IS) bis spätestens 30.11.2011 (siehe Anlage 5a.2).
Für die erforderlichen Anpassungsarbeiten in A2LL melden die AA die Organisationsdaten des zkT bis 30.11.2011 der RD (siehe Anlage 5a.3). Die RD melden dem Projekt Neuorganisation SGB II diese Daten bis 30.11.2011.
b) Die beauftragten AA erstellen entsprechend der Hinweise (Anlage 10) ein Konzept zur Dienst- und Fachaufsicht.
Adressatenkreis:
RD: GG, GO, PBL SGB II, Regionalberater , PBL SGB III, Agenturberater
AA: VG , GO
Grundsicherungsstellen: GF, BL
Anlage:
Prozesshandbuch für den Übergang von Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) in gemeinsame Einrichtungen (gE) (
PDF, 2889 KB)



Bundesagentur für Arbeit