Geschäftsanweisung vom 14.07.2009

SP II 12 - II-1205, II-1223

14.07.2009
30.06.2012

Zusammenfassung

Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten (AGH)

1. Ausgangssituation

Mit der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten vom 27.07.2007 wurden erstmals verbindliche fachliche Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten eingeführt. In der Zwischenzeit wurden vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung und Erkenntnisse aus Berichten des Bundesrechnungshofes und der Internen Revision gewonnen; weiterhin gab es neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung des BSG. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entfielen im Rechtskreis SGB II die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung bei der Entgeltvariante von Arbeitsgelegenheiten

2. Eigene Entscheidung und Absicht

Die Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten wird an die veränderte Ausgangsituation angepasst und die rechtliche und qualitative Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten fortentwickelt. Die Überarbeitung erfolgt im Rahmen der Fachaufsicht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit den wirtschaftlichen und sozialen Verbänden der Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs fand eine Erörterung der Arbeitshilfe statt.
Die Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten dient als Maßstab für die rechtliche und qualitative Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten. Die Arbeitshilfe wird im Intranet und Internet veröffentlicht.

Die Arbeitshilfe beinhaltet neben den genannten Anpassungen u.a. folgende Änderungen:

  • Hinweise zur Qualitätssicherung
  • eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2009 für AGH in der Mehraufwandvariante (AGH MAE) zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Begrenzung von Qualifizierungsanteilen auf 8 Wochen
  • Ermöglichung von Praktika bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen
  • Einführung von Fachlichen Hinweisen für AGH in der Entgeltvariante (AGH E) und Unterscheidung in die Förderbereiche
  • für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten (in Anlehnung an ABM) und
  • für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Arbeiten
  • Empfehlungen für eHb mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX.

3. Einzelaufträge

  1. Auftrag an AA:
    Diese Geschäftsanweisung ist von den VG der AA gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d.h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
  2. Auftrag an AA / ARGEn:
    Aufgrund der anhaltend hohen Qualitätsdefizite in der Bearbeitung des Instruments Arbeitsgelegenheiten ist die Neufassung der Arbeitshilfe in geeigneter Weise (z.B. in Besprechungen und Schulungen) im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten zu erörtern und die Anwendung der verbindlichen Hinweise durch fachaufsichtliche Maßnahmen sicher zu stellen.
  3. Auftrag an RD:
    Die Regionaldirektionen stellen die Durchführung des Auftrags an die AA / ARGEN sicher und berichten bis zum 15.11.2009 an SU II 21 über die Umsetzung der Einführung der neugefassten Arbeitshilfe.

4. Aufhebungen, weitere Hinweise

Die Geschäftsanweisung SGB II Nr. 29 vom 31.07.2007 sowie die Geschäftsanweisung SGB II Nr. 48 vom 22.12.2008, Ziffer 3 sind damit überholt und werden aufgehoben.

Das Excel-Tool zur Unterstützung der Fachaufsicht (UFa) für das Prüfthema AGH wurde an die Arbeitshilfe AGH angepasst (Änderungen im Erläuterungsbogen). Nach erfolgter Aktualisierung der Checklisten der Internen Revision auf der Grundlage dieser Arbeitshilfe ist eine Überarbeitung der Prüffragen in UFa vorgesehen.