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Geschäftsanweisung Nr. 01/2010 vom 13.01.2010

SP II 11 – II-1201.2 / II-5216 / II-5313

13.01.2010
31.12.2012

Zusammenfassung

Fallmanagement in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einführung von Kriterien für Zugang und Abgang; verbindliche Nutzung der Fallmanagement-Funktionalitäten in VerBIS

Ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement ist für Kunden mit komplexen Profillagen und mehreren Handlungsbedarfen eine wichtige Unterstützungsleistung für das Erzielen von Integrationen bzw. von Integrationsfortschritten. Unter Berücksichtigung der guten Praxiserfahrungen wird das Angebot künftig in allen ARGEn und in AAgAw für diese Kunden bereitgestellt. Diese Geschäftsanweisung regelt im Interesse einer fachlich auf die notwendigen Bedarfe fokussierten Arbeit die Kriterien für die Aufnahme und die Beendigung des Fallmanagements. Die Regionaldirektionen werden gebeten, die Implementierung eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements nach diesen Regeln und die Übertragung der Bestandskunden bis 30.06.2010 zu organisieren. Die Fallmanagement-Funktionalitäten „Fallzugang“ und „Fallabgang“ sind aus Dokumentationsgründen ab sofort zu nutzen.

1. Ausgangssituation

Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen qualifiziert, umfassend und entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und/oder Ausbildung zu unterstützen. Bei komplexen Profillagen kann es dabei zunächst auch darum gehen, Vermittlungshemmnisse abzubauen bzw. Integrationsfortschritte zu erreichen. Die Grundsicherungsstellen müssen deshalb eine besonders intensive Unterstützung in Form eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements anbieten.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages [s. Hinweis] hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, gemeinsam mit der BA und unter Beteiligung der kommunalen Partner Mindestkriterien für die Aufnahme und Beendigung des beschäftigungsorientierten Fallmanagements zu beschreiben und als verbindliche Weisungen für ARGEn und AAgAw festzulegen.
Das BMAS, die Kommunalen Spitzenverbände und die BA haben deshalb in einem gemeinsamen Handlungsleitfaden Eckpunkte zur systematischen Weiterentwicklung des Fallmanagements in der Grundsicherung beschrieben. Die nachfolgenden Regelungen setzen die gemeinsamen Grundsätze um.

Hinweis: vgl. Protokoll der 32. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2009

3. Eigene Entscheidung und Absicht

a) Kernelemente des Fallmanagements in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Kernelemente des Fallmanagements in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind:

  • ein systematischer Problemlöseprozess, der die Prozessschritte „Erstberatung“, „Assessment“, „Integrationsplanung/Eingliederungsvereinbarung“, und „Leistungssteuerung“ umfasst;
  • eine auf den Einzelfall bezogene Koordinationsleistung, die über einen gewissen Zeitraum hinweg ein bestehendes Angebot an Dienstleistungen aufeinander abstimmt;
  • die Interaktion mit den Hilfebedürftigen, die notwendig ist, um Bedarfe erkennen zu können, Ziele zu vereinbaren und Hilfe- bzw. Integrationspläne/Eingliederungsvereinbarungen entwerfen zu können. Die im Fallmanagement erforderliche Intensivbetreuung wird durch ein angemessenes Betreuungsverhältnis gewährleistet. Anhaltspunkte hierzu geben die Empfehlungen des Fachkonzeptes „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II" der BA aus dem Jahr 2004 (Kapitel 8, Seite 40). Sie kann auch andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umfassen.
  • ein einzelfallübergreifender bedarfsorientierter Auf- und Ausbau von Netzwerken und Maßnahmen, damit die im Einzelfall benötigten Leistungen auch verfügbar sind; dies erfordert eine enge Zusammenarbeit vor allem mit den kommunalen Partnern (kooperative „Angebotssteuerung“).

Orientierung für die fachliche Arbeit im beschäftigungsorientierten Fallmanagement gibt das Fachkonzept “Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“. Dieses wird 2010 weiterentwickelt und u. a. an die Inhalte dieser GA angepasst.

b) Definition von Zugangskriterien

Für den Zugang in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement sind die nachfolgenden Kriterien verbindlich:

(a) Komplexe Profillage (Entwicklungsprofil, Stabilisierungsprofil oder Unterstützungsprofil) mit mindestens drei Handlungsbedarfen in den Schlüsselgruppen „Rahmenbedingungen“ und/oder „Leistungsfähigkeit“;

(b) Einschätzung, dass die Betreuung im Fallmanagement zu konkreten Integrationsfortschritten mit dem Ziel der mittel- bis langfristigen Beseitigung bzw. Verringerung des Hilfebedarfs durch Integration in Beschäftigung führt.

Kunden, bei denen diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollen einen Zugang in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement erhalten. Sofern kein Zugang erfolgt, sind die dafür maßgeblichen Gründe in VerBIS zu dokumentieren (z.B. die für das Fallmanagement erforderliche Mitwirkung wird vom eHb verweigert).

Im laufenden Integrationsprozess soll bei allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit komplexer Profillage regelmäßig - spätestens alle sechs Monate - überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine erstmalige oder erneute Zuweisung in das Fallmanagement, insbesondere im Hinblick auf die unter 3 b) (b) genannte Einschätzung, vorliegen. Das Ergebnis der Prüfung wird in VerBIS dokumentiert.

c) Beendigung des Fallmanagements

Die Betreuung im Fallmanagement soll beendet werden, wenn die unter 3b) genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen und eingeschätzt werden kann, dass der Hilfebedürftige auch ohne Betreuung im Fallmanagement Integrationsfortschritte erzielt bzw. in Beschäftigung integriert werden kann.

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Zuweisung in das Fallmanagement sind die Gründe für dessen Fortführung sowie dessen prognostizierbare Erfolgsaussichten vom Fallmanager bzw. vom persönlichen Ansprechpartner mit Fallmanagementaufgaben zu dokumentieren. Die Überprüfung der Fortführung soll danach alle sechs Monate wiederholt werden.

Die Betreuung im Fallmanagement soll in der Regel nicht länger als zwei Jahre andauern. Die Gründe für die Beendigung sind zu dokumentieren.

d) Verbindliche Nutzung von Fallmanagement-Funktionalitäten in VerBIS

Mit Verfahrensinformation SGB II VerBIS 13/2007 wurde über die Erweiterung des IT-Fachverfahrens VerBIS um Funktionalitäten zum beschäftigungsorientierten Fallmanagement informiert. Mit diesen Funktionalitäten unterstützt die BA die ARGEn und AAgAw bei den fachlichen Teilprozessen Fallzugang, Assessment, Integrationsplanung, Fallsteuerung und Fallbeendigung und bietet dem Anwender eine strukturierte, datenschutzkonforme und prozessorientierte IT-Unterstützung an. Hierzu steht im Intranet die VerBIS Arbeitshilfe Fallmanagement zur Verfügung. Die Anwendung trägt dem Recht des Kunden auf den Schutz seiner personenbezogenen sensiblen Daten im beschäftigungsorientierten Fallmanagement Rechnung, indem dem zuständigen Fallmanager in VerBIS ein zugangs- und zugriffsbeschränkter Bereich ausschließlich für Fallmanagementkunden zur Verfügung gestellt wird.

Die in VerBIS enthaltenen Prozessschritte „Fallzugang“ und „Fallabgang“ (Aufnahme und Beendigung des Fallmanagements) sind aus Dokumentationsgründen mit sofortiger Wirkung verbindlich zu nutzen.

Die IT-Funktionalitäten werden 2010 unter Beteiligung von Praktikern überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

e) Umsetzung und Qualitätskriterien

Die Einführung der Kriterien für die Aufnahme und die Beendigung des Fallmanagements sowie die Implementierung lokaler Umsetzungsstrategien in jeder ARGE/AAgAw wird von den Regionaldirektionen bis zum 30.06.2010 vorgenommen. Die Zentrale wird die Umsetzung im Rahmen der Zielnachhaltedialoge ab dem 3. Quartal 2010 nachhalten.

Die Qualitätskriterien für die Umsetzung leiten sich aus den Festlegungen der Ziffern 3 a) – d) ab. Für die künftige Qualität der Fallmanagementarbeit ist wesentlich, dass die Qualifikation der eingesetzten Fallmanager und persönlichen Ansprechpartner mit Fallmanagementaufgaben den Anforderungen der Tätigkeits- und Kompetenzprofile entspricht. Erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen sollten im Rahmen der Personalentwicklung initiativ angeboten werden.

Die oben genannten Regelungen und Prozessschritte haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ermittlung personeller Ressourcen. Die Bewertung entsprechender Erkenntnisse bleibt einem gesonderten Prozess vorbehalten.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen

  • stellen die Einführung der Zu-/Abgangskriterien und die Entwicklung der lokalen Umsetzungsstrategien in den ARGEn und AAgAw bis 30.06.2010 sicher;
  • veranlassen die verbindliche Nutzung der VerBIS-Funktionalitäten für Neufälle ab sofort sowie die Übertragung der Bestandskunden bis 30.06.2010;
  • erheben in dezentraler Verantwortung die erforderlichen IT-seitigen und fachlichen Qualifizierungsbedarfe und wirken vor Ort auf deren Realisierung hin. Die Organisation der Bildungsangebote für das Fallmanagement erfolgt weiterhin als zentrales Bildungsangebot über die Führungsakademie der BA;
  • berichten der Zentrale ab dem 3. Quartal 2010 im Rahmen der Zielnachhaltedialoge insbesondere zu folgenden Punkten:
    • Qualität der Umsetzung eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements inkl. Bewertung der dazu gehörigen lokalen Umsetzungsstrategie;
    • Stand der Bearbeitung bei den Bestandskunden;
    • Betreuungsverhältnisse, Qualifizierungsstand und Qualifizierungserfordernisse der mit dem Fallmanagement beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ein entsprechendes Berichtsformat wird den RDen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Zielnachhaltedialoge zur Verfügung gestellt.

5. Koordinierung

entfällt

6. Haushalt

entfällt

7. Beteiligung

Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.