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BA-Wirkungsanalyse (TrEffeR)

Anlage 3 zur HEGA 06/10 - Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II

Erstmals stehen den Jobcentern die Eingliederungsergebnisse je geförderter Maßnahme zur Verfügung. Sie können damit den Erfolg ihrer Förderungen maßnahmespezifzisch bewerten.

Die Wirkung der Maßnahmen wird anhand des „Verbleibsanteils in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“ gemessen. Die Kennzahl „Verbleibsanteil in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“ ähnelt in ihrer Berechnungslogik der Eingliederungsquote und stellt die Bruttowirkung einer Maßnahme dar. Die Bruttowirkung einer Maßnahme besagt, wie viele Maßnahmeteilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben.

Die BA-Wirkungsanalyse vergleicht die Bruttowirkung einer Maßnahme mit dem Ergebnis einer Kontrollgruppe. Die Kontrollgruppe besteht aus statistisch vergleichbaren Personen, die im Beobachtungszeitraum keine Maßnahme besucht haben. Als Nettowirkung einer Maßnahme wird hier die Differenz zwischen dem „Verbleibsanteil in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“ 180 Tage nach einer Maßnahme für die Maßnahmeteilnehmer (Bruttowirkung) und der entsprechenden Kontrollgruppe bezeichnet. Die Nettowirkung stellt somit den Fördereffekt dar, der durch die Maßnahmeteilnahme erzielt wurde. Darüber hinaus wird als weitere Wirkungskennzahl der „Verbleibsanteil in ungeförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“ angeboten.

Die Ergebnisse der BA-Wirkungsanalyse werden in folgenden Formaten angeboten:

  • Förderwirkung nach Maßnahmenummern (aus CoSach) auf Jobcenter-Ebene
  • Förderwirkung für Maßnahmegruppen differenziert nach diversen regionalisierten Sichten (Bund, RD, Bundesland, Vergleichstyp, Jobcenter) und personenbezogenen Merkmalen (Alter, Geschlecht, Profillage, Alleinerziehendenstatus, Schul- und Berufsausbildung)

Diese Ergebnisse können in den Jobcentern zu folgenden Fragestellungen genutzt werden:

a) Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm sowie Planung und Einkauf der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

  • Bewertung bisher durchgeführter Maßnahmen im Rahmen der Produktüberprüfung
  • Identifizierung von Maßnahmen, die für bestimmte Personengruppen besonders erfolgversprechend sind.
  • Nutzung der dargestellten Förderwirkungen zur Bestimmung der möglichen Integrationswirkung von geplanten Maßnahmen

b) Qualitätssicherung und Maßnahmebetreuung

  • Identifizierung erfolgreicher Praxis über Benchmarking mit vergleichbaren Maßnahmen
  • Vorbereitung von Gesprächen mit Maßnahmeträgern
  • Weiterentwicklung von Maßnahmeangeboten (Produkten) und dezentrale Anpassung von Verdingungsunterlagen

c) Fördercheck

Informationsgrundlage für die Prognoseentscheidung, ob eine Integration wahrscheinlich ist