HEGA 06/10 - 12 - Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II

SP II 12 – II-1200 / II-1203.8.1 / II-4530 / II-5216 / II-5219

21.06.2010
31.12.2013
Weisung (GA Nr. 23/2010)
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Zusammenfassung

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat zusammen mit der Aufhebung der qualifizierten HH-Sperre Erwartungen zur Steigerung der Integrationswirkung von Eingliederungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt beschlossen. Die Verbesserung der Wirkung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für die Integration ist daher für die Erreichung der vereinbarten Ziele sowie für die erfolgreiche Umsetzung der geschäftspolitischen Schwerpunkte im Integrationsbereich von großer Relevanz. Die in dieser HEGA beschriebenen Ansätze sollen zu einer Verbesserung der Eingliederungsquote führen.

1. Ausgangssituation

Grundlagen integrationsorientierter Arbeit sind eine gute individuelle Betreuung und der an dem Handlungsbedarf des Kunden ausgerichtete Einsatz von Förderleistungen. Klar strukturierte Prozesse und ein auf guter Planung basierender, passgenauer Maßnahmeeinsatz sind eine wesentliche Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt und eine effiziente Mittelverwendung. Die Ergebnisse der Eingliederungsquote zeigen, dass die Wirkung von Förderleistungen und damit der Maßnahmeeinsatz noch verbesserungsbedürftig sind.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat zusammen mit der Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre konkrete Erwartungen zur Steigerung der Integrationswirkung von Eingliederungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt geäußert. Die Entsperrung der Haushaltsmittel ist unter der Bedingung erfolgt, dass die Leistungen der Grundsicherung „zielgenauer und effizienter“ für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt eingesetzt werden und der Bundesregierung ein entsprechendes Konzept vorliegt. Es wird eine Steigerung der Eingliederungsquote um landesweit mindestens 5 Prozentpunkte erwartet. Weiterhin erfordern die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung eine deutlich verstärkte Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beim Einsatz der Eingliederungsinstrumente.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die Erfolgswahrscheinlichkeit von Maßnahmen wird neben den am Ende der Maßnahme herrschenden Marktbedingungen durch eine Reihe von Faktoren in der Maßnahmeauswahl, der Maßnahmequalität und des Absolventenmanagements beeinflusst.

3.1 Unterstützende Maßnahmen

Bei der Verbesserung der Passgenauigkeit von Förderungen und damit der Integrationswirkung sollen folgende vier Maßnahmen unterstützen:

3.1.1 Maßnahmemanagement

Bei der Anwendung von Förderleistungen ist eine kontinuierliche Planung, Begleitung und Anpassung des Maßnahmeportfolios entsprechend der Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarktes oder Bedürfnisse der Kunden notwendig (Maßnahmemanagement).

Für Maßnahmen, die eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt als primäres Ziel verfolgen, sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Maßnahmeplanung: Maßnahmen können nur dann den gewünschten Integrationserfolg erreichen, wenn diese Zielstellung bereits in der Planungsphase berücksichtigt wurde. Dazu gehören die Erstellung des Arbeitsmarktprogramms, der Bildungsziel- und der Maßnahmeplanung unter der Prämisse der vorhandenen Haushaltsmittel sowie der Kosten- und Wirkungserwartung. Bei den jährlichen Planungen sind alle zentralen und dezentralen Erkenntnisquellen zu nutzen, aus denen Rückschlüsse auf voraussichtliche Integrationswirkungen abgeleitet werden können. Dabei ist die Bedarfslage bzw. Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem regionalen Arbeitsmarktmonitor, einem ggf. vorhandenen Fachkräftemonitoring und dem Arbeitgeber-Service zu analysieren. Daneben ist die Bildungszielplanung auf regionaler Ebene rechtskreisübergreifend abzustimmen, um Synergieeffekte zu nutzen. Außerdem sind bisherige Maßnahmen hinsichtlich Teilnehmerstruktur, Maßnahmegestaltung und Dauer auszuwerten und in Beziehung zur erzielten Integrationswirkung zu setzen. Ebenso bietet TrEffeR (s. auch Punkt 3.1.2) fundierte Informationen zur Wirkung von Maßnahmen.
  • Jährliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Produkte: Alle Standardprodukte zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III werden zentral zur Steigerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit jährlich unter Beteiligung von Praktikern aus Grundsicherungsstellen und Vertretern der Regionalen Einkaufszentren einer Überprüfung und konsequenten Weiterentwicklung unterzogen. Die Verdingungsunterlagen für diese Standardprodukte können jedoch nur eine Grundlage bilden. Um vor Ort die größtmögliche Integrationswirkung zu erzielen, muss durch die Jobcenter geprüft werden, inwieweit das Produkt die regionalen Belange und Zielstellungen (hinsichtlich Zielgruppe etc.) hinreichend berücksichtigt und ob eine dezentrale Anpassung der Verdingungsunterlagen notwendig ist. Bei dieser Bewertung können die Erkenntnisse aus der BA-Wirkungsanalyse (siehe 3.1.2) unterstützen. Neben der Möglichkeit, diese Produkte einzukaufen, obliegt es den Jobcentern aber auch, die Spielräume des Gesetzes, insbesondere im Bereich von Maßnahmen nach § 46 SGB III und § 16f SGB II noch stärker als bisher zu nutzen.
  • Qualitätssicherung, Maßnahmebetreuung: Um mit den eingekauften Maßnahmen die größtmögliche Wirkung zu erzielen, ist es notwendig, dass sie auf dem zugesicherten Qualitätsniveau durchgeführt und etwaige Qualitätsdefizite möglichst frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Einen maßgeblichen Beitrag zur Erfüllung dieses Auftrags leisten die Integrationsfachkräfte der Jobcenter im Rahmen ihrer Maßnahmebetreuung. Für jede Maßnahme ist ein verantwortlicher Maßnahmebetreuer zu benennen. Eine frühzeitige Einbindung in die Bildungsziel- bzw. Eintrittsplanung, den Einkauf und die Durchführung der Maßnahmen fördert die Identifikation mit dieser Aufgabe. Sie umfasst beispielsweise die Maßnahmeeröffnung beim Träger, situative Präsenz während der Laufzeit, die Wahrnehmung der Funktion als Ansprechpartner für Träger und Teilnehmer. Der verantwortlichen Integrationsfachkraft ist der Besetzungsstand der Maßnahme bekannt, so dass Leerstände durch rechtzeitige Zuweisungen der Teilnehmer vermieden werden. Sie hat darüber hinaus zu den Teilnehmern zum Ende der Maßnahme neue Erkenntnisse gewonnen und bindet sich in das Absolventenmanagement sowie die Aktualisierung des Bewerberdatensatzes ein. Ein kontinuierlicher Kontakt zu Träger und Teilnehmern während der laufenden Maßnahme bietet frühzeitig Erkenntnisse zur Durchführungsqualität. Diese können bei zukünftigen Maßnahmeplanungen zur Weiterentwicklung verwendet werden. Im Bedarfsfall können unterstützend das REZ und der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen in die Qualitätskontrolle und -sicherung einbezogen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen zentral und dezentral in die zukünftige Produktentwicklung einfließen.

Zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Maßnahmeeinkaufs sollen auch zukünftig verstärkt die Dienstleistungen der Regionalen Einkaufszentren (REZ) genutzt werden.

3.1.2 BA-Wirkungsanalyse (TrEffeR)

Die BA-Wirkungsanalyse TrEffeR (Treatment Effect and PRediction) untersucht die Förderwirkung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Ergebnisse der BA-Wirkungsanalyse werden den Jobcentern erstmalig ab dem 01.07.2010 im Intranet in Listenform unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: Controlling & Finanzen > Controlling > Zentrales Controllingangebot >SGB II > Planung > Daten/Planungshilfen

Weiterführende Informationen zu TrEffeR finden Sie in Anlage 3.

3.1.3 Einführung eines Förder-Checks

Gute Arbeit im Rahmen des 4-Phasen-Modells der Integrationsarbeit und des ihm zugeordneten Produktkatalogs unterstützt einen zielgerichteten Integrationsprozess und einen am Integrationsziel ausgerichteten Maßnahmeneinsatz. Um den an den individuellen Handlungsbedarfen ausgerichteten Maßnahmeeinsatz zu optimieren, sollen die Integrationsfachkräfte über „Leitlinien für einen wirkungsvollen Maßnahmeneinsatz“ (Anlage 2) in der Phase des Umsetzens und Nachhaltens (4. Phase des 4-PM) bei der Entscheidung zum passgenauen Maßnahmeeintritt unterstützt werden. Die Leitlinien werden ergänzt durch eine praktikable Checkliste (Förder-Check) für den täglichen Arbeitsalltag der Integrationsfachkräfte (IFK). Den Förder-Check finden Sie in Anlage 1.

Immer dann, wenn die Fragen des Förder-Checks nach Erforderlichkeit, Passgenauigkeit, Erfolgssicherheit, Wirkung und Wirtschaftlichkeit insgesamt bejaht und die Bedarfslage des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigt werden, ist ein Mitteleinsatz entsprechend des gesetzlichen Auftrags (§ 3 SGB II) anzunehmen.

Der Förder-Check wird in Kürze als separates Dokument im BK-Browser zur Verfügung gestellt. Eine Implementierung in IT-Fachverfahren wird für 2011 geprüft.

Durch die konsequente Entscheidung über eine Förderleistung anhand des Vordrucks „Förder-Check“ wird die Einhaltung der Leitlinien für einen wirkungsvollen Maßnahmeeinsatz sichergestellt. Das Ergebnis des Förder-Checks ist im Beratungsvermerk (VerBIS) zu dokumentieren.

Von der Anwendung des Förder-Checks sind die vermittlungsunterstützenden Leistungen - Vermittlungsbudget – nach § 45 SGB III ausgenommen.

3.1.4 Verbesserung des Absolventenmanagements

Daten zur Eingliederungsquote für aktuelle Förderentscheidungen werden je nach Austrittszeitpunkt erst im Jahr 2011 bzw. 2012 vorliegen.

Die Integration der Teilnehmer ist im Rahmen des Absolventenmanagements rechtzeitig vor Maßnahmeende nachhaltig zu unterstützen.

Für das Absolventenmanagement definiert das Integrationskonzept des 4-Phasen-Modells entsprechende Standards.

Danach ist insbesondere bei Bewerbern, für deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, eine konsequente Betreuung während und nach Beendigung der Maßnahme sicherzustellen. Die Handlungsstrategien „Berufliche (Teil-) Qualifikation realisieren“ und „Berufsabschluss erwerben“ werden prozessual durch die Handlungsstrategie „Absolventenmanagement“ vervollständigt. Diese sieht insbesondere die Durchführung dokumentierter Beratungsgespräche sowie die Einleitung entsprechender Vermittlungsbemühungen vor. Die Maßnahmeträger müssen stärker als bisher in die Integrationsarbeit einbezogen werden (Transfer der Fortschrittsentwicklung an die Integrationsfachkräfte; Nutzung eigener Netzwerke zur Integration).

Die Handlungsstrategie „Absolventenmanagement“ beschreibt, welche Aktivitäten seitens des Kunden, seitens der Vermittlungsfachkraft und ggf. seitens Dritter zielführend sind. Dies sind u. a.:

  • die Ausrichtung der Stellensuche auf den neu angestrebten Tätigkeitsbereich,
  • die Aktualisierung und Veröffentlichung des Bewerberprofils durch Ergänzung der neu erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • die Prüfung von Übernahmechancen im Praktikumsbetrieb,
  • die gezielte Bewerbung der neuen Kompetenzen des Absolventen bei einschlägigen Arbeitgebern,
  • Coaching des Absolventen, soweit zur Unterstützung der Bewerbung und in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses erforderlich,
  • die Beauftragung des Arbeitgeber-Services mit der Vermittlung.

3.2 Nachhaltung der Steigerung der Integrationswirkung von Eingliederungsleistungen

Für eine nachhaltige Verbesserung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit von Eingliederungsleistungen sind vor Ort geeignete Maßnahmen auf Teamebene zu vereinbaren und nachzuhalten. Messgröße für die Verbesserung der Wirkung ist die Entwicklung der Eingliederungsquote vom Stand Mai 2010 für Maßnahmen, die direkt auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt abzielen. Im Vergleich zum Vorjahresniveau 2010 soll im Jahr 2011 zunächst eine Steigerung um mindestens fünf Prozentpunkte erreicht werden; insbesondere soll damit zumindest das Absinken der Eingliederungsquote im Jahr 2010 gegenüber 2009 wieder ausgeglichen werden. Zu den Maßnahmen, die auf eine Integration auf den 1. Arbeitsmarkt abzielen, zählen im engeren Sinne: Förderung der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen nach § 46 SGB III, Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Die Steigerungen sollen bis Ende 2011 erreicht werden und sich in den Eingliederungsquoten im Dezember 2011 (Austrittszeitraum Juli 2010 bis Juni 2011) widerspiegeln.

4. Einzelaufträge

Die Geschäftsführung der Jobcenter stellt sicher, dass

  • Arbeitsmarktprogramm,
  • Haushaltsplanung,
  • Maßnahmeeinkauf,
  • Bildungszielplanung und
  • ermessenslenkende Weisungen

im Hinblick auf voraussichtliche Integrationswirkungen geprüft und ggf. angepasst werden. Für die Folgejahre ist diese Prämisse bereits in die Planungsphase einzubeziehen.

Sie stellt sicher, dass die Integrationsfachkräfte und Mitarbeiter in den AG-/ Trägerteams den Förder-Check kennen und umsetzen. Auf den geplanten Vordruck im BK-Browser haben sie die Integrationsfachkräfte hinzuweisen. Die Beachtung des Förder-Checks bei Entscheidungen über individuellen Mitteleinsatz durch die IFK haben die Führungskräfte im Rahmen der Fachaufsicht in geeigneter Weise nachzuhalten und zu dokumentieren.

Die VG der Agenturen stellen im Rahmen ihrer Gewährleistungsverantwortung sicher, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Steigerung der Eingliederungsquote durch die Jobcenter umgesetzt werden. Sie stellen im Rahmen der Wahrnehmung der BfdH-Funktion die wirtschaftliche, auf Integrationswirkung ausgerichtete Mittelverwendung sicher. Bei Übertragung der BfdH-Funktion auf die Jobcenter gilt dies entsprechend im Rahmen ihrer Gewährleistungsverantwortung.

Diese Geschäftsanweisung ist von den VG der AA gegenüber den Jobcentern ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d.h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.

Anlagen:

Förder-Check (PDFPDF, 37 KB)
Leitlinien für einen wirkungsvollen Instrumenteneinsatz im SGB II (PDFPDF, 56 KB)
BA-Wirkungsanalyse (TrEffeR)