HEGA 08/07-13 - IT-Anwendung ElNa2 (elektronische Nachweise) - Anzeige von Informationen aus eM@w (elektronische Maßnahmeabwicklung)
SP III 31 – 7001.1/7011.3/5391/5391.2/6010.41
20.08.2007
31.12.2014
ja
Zusammenfassung
SGB III - Die elektronische Maßnahmeabwicklung wird ab 1.9.2007 stufenweise eingeführt. Begonnen wird mit den Maßnahmearten BvB/BvB-Reha. Die von den Trägern für die Leistungsgewährung elektronisch übermittelten relevanten Informationen werden in ElNa2 angezeigt.
- 1. Allgemeines
- 2 . Elektronisch in ElNa2 angezeigte Informationen
- 3. Darstellung in ElNa2
- 4. Zeitpunkt der Übermittlung und Anzeige der Informationen
- 5. Flächeneinführung
- 6. UHD
1. Allgemeines
eM@w ist eine Plattform, die ab dem 1.9.2007 den Austausch zwischen den Agenturen für Arbeit und den Bildungsträgern erleichtert. Das genaue Verfahren ist in der HEGA 07/2007 lfd. Nr. 03 vom 20. Juli 2007 geregelt.
Die den Arbeitsagenturen zu den Maßnahmearten BvB/BvB-Reha mittels eM@w elektronisch übermittelten leistungsrechtlich relevanten Informationen werden in ElNa2 angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die in eM@w vorgesehene schrittweise Umsetzung für die weiteren Arbeitsmarktdienstleistungen im Jugendlichen- und Erwachsenenbereich (einschließlich Reha) zeitgleich auch für den Leistungsbereich elektronisch zu realisieren. Die Arbeitsagenturen werden hierzu gesondert informiert.
2 . Elektronisch in ElNa2 angezeigte Informationen
Für die Maßnahmearten BvB/BvB-Reha werden den Arbeitsagenturen folgende über eM@w in elektronischer Form übermittelten Informationen in ElNa2 angezeigt:
- Tatsächlicher Eintritt – erster tatsächlicher Anwesenheitstag
- Nichtantritt
- An-/Abwesenheiten
- Anwesenheitsplanung
- Vorzeitiger Austritt – letzter Tag der Maßnahmeteilnahme
Bei unentschuldigten Fehlzeiten wird zusätzlich übermittelt, ob der Träger eine Sachverhaltsaufklärung vorgenommen hat.
3. Darstellung in ElNa2
3.1.Teamansicht
In der Teamansicht von ElNa2 wird eine zusätzliche Schaltfläche „eM@w-Mitteilungen“ eingefügt. Geht eine bearbeitungsrelevante Information aus eM@w ein, wird diese Information in der Teamansicht angezeigt. Für die sich daran anschließende Bearbeitung in ElNa2 gelten die gleichen Grundsätze wie für die bisherigen Bearbeitungsmitteilungen. Die Setzung des Erledigungsvermerkes ist für die eM@w-Informationen abweichend vom bisherigen Verfahren in der Tabellenansicht der Teamliste möglich. Die Detailinformation kann über ein verlinktes pdf-Dokument eingesehen werden.
3.2. Kundenansicht
In der Kundenansicht von ElNa2 wird eine zusätzliche Schaltfläche „eM@w-Informationen“ eingefügt. Hier werden die vollständigen Informationen angezeigt, auch wenn sie keine unmittelbare Bearbeitung auslösen. Zusätzlich ist zum Beispiel der letzte Tag der Maßnahmeteilnahme bei einer regulären Maßnahmebeendigung zu sehen.
Die Information kann über ein verlinktes pdf-Dokument eingesehen werden.
3.3. Such- und Filterfunktionen
In der ersten Stufe sind für die aus eM@w übermittelten Informationen die Such- und Filterfunktionen noch nicht nutzbar.
3.4. Zuordnung in ElNa2
Jeder an ElNa2 übermittelten Information ist als Standardinformation unter anderem beigefügt:
- Name, Vorname, Kundennummer
- Maßnahmebezeichnung
- Träger-Bezeichnung
- Datum der Übermittlung des Ereignisses
- Dienststellennummer der für die Leistungsgewährung zuständigen Arbeitsagentur
- Teamnummer des Leistungsbereichs
- Fördergruppe (zum Beispiel BAB-Maßnahme, Abg/Teilnahmekosten)
4. Zeitpunkt der Übermittlung und Anzeige der Informationen
Die Informationen zu Ein- und Austritt erfolgen sofort.
Informationen zu Abwesenheitszeiten werden im Verlauf der Maßnahme jeweils zum 10. des Folgemonats übermittelt.
Von einer täglichen Übermittlung wird aus Gründen der Arbeitsvereinfachung abgesehen. Eine tägliche Übermittlung würde im Laufe eines Monats mehrmalige Prüfungen erfordern.
Bei einer Beendigung der Maßnahme (regulär oder vorzeitig) erfolgt die Mitteilung zu Abwesenheitszeiten jedoch sofort.
Der Träger hat die Möglichkeit, übermittelte Informationen zu korrigieren. Eine Korrektur enthält neben der neuen Meldung zusätzlich die alte zu korrigierende Meldung.
Ausgenommen von der elektronischen Korrekturmöglichkeit durch die Träger sind die zum 10. des Folgemonats übermittelten Daten zu den Abwesenheitszeiten.
Ein Ausdruck der über eM@w übermittelten und in ElNa2 dargestellten Informationen ist für die Beachtung von Aufbewahrungsfristen grundsätzlich nicht notwendig.
5. Flächeneinführung
Die Einführung von eM@w erfolgt in der Fläche ab 1.9.2007. Da die elektronische Anzeige der Informationen zeitgleich in ElNa2 realisiert werden soll, kann die Schnittstelle zwischen eM@w und ElNa2 vorab nicht im Echtbetrieb geprüft werden. Andernfalls hätte man für eine Übergangszeit für alle leistungsrechtlich relevanten und elektronisch über eM@w übermittelten Informationen in den Arbeitsagenturen zusätzliche Papierausdrucke fertigen müssen.
6. UHD
Werden Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt, bitte ich diese über den User-Help-Desk zu melden.
Der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung wurden beteiligt.

Bundesagentur für Arbeit