HEGA 12/11 - 01 - Förderung innovativer Projekte zur Fachkräftesicherung im Rahmen der Netzwerkarbeit auf der Basis des Arbeitsmarktmonitors
SP III 22 - 56421h / 1036 / 1412.2
01.01.2012
31.12.2015
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Weisung
Zusammenfassung
Ein vom Verwaltungsrat im Rahmen des § 421h SGB III (ab 01.04.2012 § 135 SGB III) bereitgestelltes Budget soll genutzt werden, um neuartige, den Handlungsfeldern vier ("Menschen über 55"), fünf ("Frauen") oder acht ("Qualifizierung") der Broschüre "Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland" zuordenbare Lösungsansätze anteilig zu finanzieren. Die Finanzmittel sollen dazu beitragen, die Netzwerkarbeit auf der Basis des Arbeitsmarktmonitors zu stärken bzw. regionale Aktivitäten unterschiedlicher Politikbereiche zu verzahnen.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
- 5. Koordinierung
- 6. Haushalt
1. Ausgangssituation
Mit dem Arbeitsmarktmonitor wurde für die Agenturen für Arbeit eine Plattform geschaffen, um gemeinsam mit den Netzwerkpartnern die regionalen Entwicklungen der lokalen Arbeitsmärkte zu analysieren, lokale Handlungspotenziale zu ermitteln und im nächsten Schritt wirksame, strategische Ansätze beziehungsweise Entwicklungsprozesse abzuleiten. Um dabei identifizierte innovative Lösungen zur Fachkräftesicherung in den Handlungsfeldern "Erwerbspartizipation und Lebensarbeitszeit von Menschen über 55 erhöhen", "Erwerbspartizipation und Arbeitszeitvolumen von Frauen steigern" oder "Qualifizierung und Weiterbildung vorantreiben" auch finanziell durch die BA unterstützen zu können, stellt der Verwaltungsrat ein Budget auf der Grundlage des § 421h SGB III (ab 01.04.2012 § 135 SGB III) zur Verfügung.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Ziel des vom Verwaltungsrat bereitgestellten Budgets ist es, die BA als aktiven Gestalter bzw. Teilfinanzier regionaler Netzwerklösungen im Bereich der Fachkräftesicherung zu positionieren und verschiedene Politikbereiche im Sinne ganzheitlicher Lösungen für die Herausforderungen zu vernetzen.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die aktualisierte Geschäftsanweisung (GA) zu § 421h SGB III (ab 01.04.2012 § 135 SGB III) enthält die im Verwaltungsrat verabschiedeten geschäftspolitischen Zielsetzungen, den Förderrahmen sowie die festgelegten Prozessstandards.
Der Prozess von der Ideenfindung bis zu einer Erprobung beansprucht einige Zeit. Gleichwohl wird angestrebt, spätestens im Frühsommer 2012 mit Projekten zu starten, um die Chancen des Budgets zu nutzen und durch einen finanziellen Beitrag konkrete Projekte und Initiativen zur Fachkräftesicherung vor Ort anzustoßen und somit eine dauerhafte vernetzte Zusammenarbeit auf lokaler Ebene weiter zu stärken. Die Planungen der Zentrale sehen vor, dem Ausschuss II des Verwaltungsrates daher bereits im ersten Quartal 2012 erste Ideeneinreichungen zur Erörterung vorzulegen. Ziel ist es, Vorhaben zu erproben, die schlüssige Gestaltungselemente für nachhaltige Arbeitsmarkteffekte aufzeigen und geeignet erscheinen, auch überregionale Anregungen zu generieren.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- beraten und unterstützen die Agenturen für Arbeit bei der Entwicklung geeigneter innovativer Lösungen, reichen ggf. im Rahmen eigener Netzwerkarbeit identifizierte Lösungsansätze in Zusammenarbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ein und ermöglichen einen angemessenen Erfahrungsaustausch in ihrem Bezirk.
- nehmen die Aufgaben nach der GA wahr.
- übernehmen die mit der Zentrale abzustimmenden Aktivitäten zur Erarbeitung und Umsetzung von einzelfallbezogenen Erprobungs- und Evaluationskonzepten.
Die Agenturen für Arbeit
- reichen in kreativer Kooperation mit ihren Netzwerkpartnern entwickelte innovative Lösungsansätze zur Fachkräftesicherung über die Regionaldirektionen ein.
- beteiligen die Selbstverwaltung bei der Bewertung der Vorschläge.
- beachten die Regelungen der GA.
- gewährleisten im Falle der Auswahl des eingereichten Lösungsansatzes in enger Abstimmung mit den jeweils individuell im Erprobungs- und Evaluationskonzept festgelegten Verantwortlichen die Umsetzung der Erprobung im Sinne der Erkenntnisinteressen.
5. Koordinierung
entfällt
6. Haushalt
Für das Jahr 2012 steht ein Budget in Höhe von 25 Mio. EUR zur Verfügung.



Bundesagentur für Arbeit