HEGA 12/10 - 03 - Anpassung der Geschäftsanweisungen ABO, BaE, BvB Teil 1 und 2, EQ, vBO, EGZ, FbW-AEZ, WeGebAU und VGS
SP III 22 – 5530.2 / 5531 / 5536.2 / 56217.01 / 56217.04 / 56421g / 56421f / 6204.8 / 6430 / 6511.2 / 6559 / 6561 / 6801.4 / 6901.4 / 71077 / 3313
20.12.2010 Weitere Aktenzeichen: II-1203.39.1/ II-1203.46/ II-1203.52/ II-1203.58/ II-1203.68/ II-1203.72/ II-1203.73/ II-1203.74/ II-1230/ II-1232/ II-1233
20.12.2015
Empfehlung
Weisung
Zusammenfassung
Die GA ABO, BaE, BvB Teil 1 und 2, EQ, vBO, EGZ, FbW-AEZ, WeGebAU und VGS werden an die aktuelle Rechtslage ab 01.01.2011 angepasst.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Gegenüber der bisherigen Weisungslage sind folgende Rechtsänderungen in Kraft getreten:
- Durch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) vom 24. Oktober 2010 wurde u.a.
- § 421q SGB III (Erweiterte Berufsorientierung) bis zum 31.12.2013 sowie die Förderung im Rahmen des § 421r SGB III (Ausbildungsbonus) für Fälle des Absatzes 1 Satz 4 Nummer 2 (sogenannte „Insolvenzjugendliche“), die spätestens am 31. Dezember 2013 begonnen werden, verlängert.
- § 417 SGB III (Ältere Beschäftigte in KMU) bis zum 31.12.2011 verlängert, der § 421t Abs. 4 SGB III (Qualifizierte Beschäftigte) und der § 421t Abs. 5 SGB III (Wiedereingestellte Leiharbeitnehmer) aufgehoben.
- § 421f SGB III (Eingliederungszuschuss für Ältere) bis 31.12.2011 verlängert.
- § 421g SGB III (Vermittlungsgutschein) bis 31.12.2011 verlängert und die für den Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein erforderliche Dauer der Arbeitslosigkeit von bisher zwei Monaten auf sechs Wochen reduziert.
- Mit dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) vom 24. Oktober 2010 sind mit Wirkung vom 01.08.2010 Rechtsänderungen eingetreten, die sich u.a. auf die Förderung im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen (§ 235b SGB III) auswirken.
- Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze vom 15.07.2009 wurde die Grundlage für erfolgsabhängige Vergütungsregelungen im Bereich Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (BvB) ab 01.09.2011 geschaffen. Der Verwaltungsrat hat hierzu die Anordnung zur Festlegung der erfolgsbezogenen Pauschale bei Vermittlung von Teilnehmern berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen in betriebliche Berufsausbildung (BvBVP-AO) vom 17. Dezember 2009 erlassen.
- Mit dem Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) werden ab 01.01.2011 u.a. Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE nach § 242 SGB III) von der Erhebung des Zusatzbeitrages nach § 242 SGB V befreit.
- Folgende befristete Regelungen im SGB III zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung laufen zum 31.12.2010 aus:
- § 421 n SGB III (Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme).
- §§ 421o und 421p SGB III (Qualifizierungs- und Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer).
- § 421r SGB III (Ausbildungsbonus) mit Ausnahme der Förderung von Auszubildenden nach § 421r Abs. 1 S. 4 Nr. 2.
- § 421t Abs. 6 SGB III (komplette Förderung der nicht verkürzbaren Ausbildungen im Bereich der Alten- und Krankenpflege durch die BA).
Außerdem ist der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag gemäß der Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung (EQFAO) für die Teilnehmer, die ab 01.01.2011 in eine Einstiegsqualifizierung einsteigen, neu zu bestimmen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
3.1 Geschäftsanweisungen/Arbeitshilfe VGS
Folgende Geschäftsanweisungen werden zum 31.12.2010 aufgehoben und in aktualisierter Form mit der Rechtslage ab 01.01.2011 bereitgestellt:
- Ausbildungsbonus
- Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) –Teil 1 und 2
- Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III
- vertiefte Berufsorientierung
- EGZ
- FbW-AEZ
- WeGebAU
- VGS
Im Zusammenhang mit der Verlängerung des VGS wurde die GA VGS optimiert; der Leitfaden zum Umgang mit Missbrauchsrisiken (V.421g.24) wird demnächst im Intranet zur Verfügung stehen. Das im Leitfaden zu Handlungsfeld I (Verfahrensschritte im Programmbereich) der Regionaldirektionen beschriebene Berichtswesen ist zu beachten. Darüber hinaus wurde eine Arbeitshilfe VGS erstellt. Diese wird im Intranet bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert.
Gleichzeitig wurden die vorgenannten GA an die sich aus der Einführung des Verfahrens ERP ergebenden Änderungen angepasst.
Die übrigen GA zu den Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung, in denen derzeit Regelungen zur Mittelbewirtschaftung unter Nutzung des Verfahrens FINAS enthalten sind (abH, BerEb, SpB, Am, § 46 SGB III – MAT, § 46 SGB III – MAG, § 45 SGB III – VB; GZ, EGG), werden bis Ende des 1. Quartals 2011 unter folgendem Link im Intranet in einer an das Verfahren ERP angepassten Form bereitgestellt:
Förderung: Übergreifende Informationen > Handlungsempfehlungen / Geschäftsanweisungen
Für die Umsetzung des ab 01.01.2011 geänderten pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Rahmen der Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III werden das Verfahren coSachNT und die betroffenen Word-Vorlagen in Kürze angepasst.
3.2 Kundenportal
Die an die neue Rechtslage angepassten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen (insbesondere Gesprächsleitfaden/Arbeitshilfe 1.403 und Gesprächsleitfaden 3.403) für das Kundenportal werden im Intranet mit dem Stand 20.12.2010 veröffentlicht.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- stellen die Anwendung der Geschäftsanweisungen, der Arbeitshilfe VGS sowie der Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen in den Agenturen für Arbeit und in den Service Centern sicher.
- beachten das Berichtswesen im Zusammenhang mit Missbrauchsverdachtsfällen beim VGS.
Die Agenturen für Arbeit
- wenden die Geschäftsanweisungen, die Arbeitshilfe VGS sowie die Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen an.
Die Service Center
- gewährleisten im Rechtskreis SGB III die Anwendung des angepassten Gesprächsleitfadens 3.403 - Vermittlungsgutschein (VGS).
Die Grundsicherungsstellen
- setzen die Rechtsänderungen bei den Instrumenten nach § 235b SGB III, § 242 SGB III und §§ 421f, 421g, 421n, 421o, 421p, 421q SGB III um.
- orientieren sich im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung an den angepassten Geschäftsanweisungen SGB III zu den Förderinstrumenten ABO, BaE, BvB Teil 1 und 2, EQ, vBO, EGZ, FbW-AEZ, WeGebAU und VGS, die als Anlagen beigefügt sind.
Anlagen:
- GA Ausbildungsbonus (
PDF, 182 KB)
- GA Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) –Teil 1 und 2 (
PDF, 277 KB)
- Berufsvorbereitungs-Vermittlungspauschale-Anordnung (BvBVP- AO) (
PDF, 71 KB)
- GA Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (
PDF, 190 KB)
- GA Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III (
PDF, 195 KB)
- GA vertiefte Berufsorientierung (
PDF, 134 KB)
- GA Eingliederungszuschuss (EGZ) (
PDF, 190 KB)
- GA Förderung der beruflichen Weiterbildung / beschäftigter Arbeitnehmer (FbW-AEZ) (
PDF, 263 KB)
- GA Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (Programm WeGebAU) (
PDF, 90 KB)
- GA Vermittlungsgutschein (VGS) (
PDF, 103 KB)



Bundesagentur für Arbeit