HEGA 11/09 - 03 - Ergänzungen zum BvB-Fachkonzept, Anpassung BaE-Tool

SP III 22 / SP II 12 – 6430 / 5300 / 6511.2 / 6533 / 3313 / II-1230 / 71059

20.11.2009
31.12.2013
ja
Diese Weisung nimmt Bezug auf HEGA 03/2009 - 04 - Bekanntgabe des überarbeiteten Fachkonzepts sowie der Geschäftsanweisung BvB und HEGA 05/2009 - 04 - Anpassung der Geschäftsanweisungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung.

Zusammenfassung

Im Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) wurden eine weitere Flexibilisierung der Förderdauer für junge Menschen ohne Schulabschluss, Ergänzungen zur Zielgruppe und Anpassungen bei Inhalten, Methoden sowie Verlängerungsoptionen der Förderdauer vorgenommen. Das Excel-Tool zur Mittelbewirtschaftung von BaE wird in überarbeiteter Form bereitgestellt.


1. Ausgangssituation

Mit HEGA 03/09 - 04 „Bekanntgabe des überarbeiteten Fachkonzepts sowie der Geschäftsanweisung BvB“ wurden die sich aus dem zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf die Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Schulabschluss im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (§ 61a SGB III) ergebenden Änderungen in der Umsetzung Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (BvB) bekannt gegeben.

Um die Chancen für junge Menschen ohne Schulabschluss weiter zu erhöhen und im Rahmen von BvB diesen erfolgreich nachzuholen, soll die mögliche Maßnahmedauer für diesen Personenkreis weiter ausgeweitet werden.

Um einen Zugang zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auch für junge Menschen mit komplexem Förderbedarf zu gewährleisten, soll das Fachkonzept an wesentlichen Ansatzpunkten ergänzt werden.

Das mit HEGA 05/09 - 04 – „Anpassung der Geschäftsanweisungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung“ bereitgestellte Excel-Tool zur Unterstützung bei der Mittelbewirtschaftung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen weist im Tabellenblatt "SV-Berechnung" fehlerhafte Formelbezüge auf, die bei der Berechnung der SV-Anteile ab 01.07.2009 zu fehlerhaften Berechnungen führt.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Unabhängig von den eingeräumten individuellen Verlängerungsmöglichkeiten soll die Regelförderdauer für alle jungen Menschen, die im Rahmen der BvB auf den Hauptschulabschluss oder vergleichbaren Schulabschluss vorbereitet werden sollen, auf 12 Monate verlängert werden.

Vorrangig wird weiterhin die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann auch die Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sein. Die Zielgruppendefinition wurde um Jugendliche mit komplexem Förderbedarf und/oder mit nicht eindeutiger positiver Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife erweitert. In der Folge sollen Inhalte und Methoden sowie die individuellen Verlängerungsmöglichkeiten bei der Zielgruppe mit komplexem Förderbedarf angepasst werden.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Das Fachkonzept sowie die Geschäftsanweisung für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. §§ 61/ 61a SGB III werden entsprechend angepasst und in aktualisierter Form bereitgestellt.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Ergänzung der Ziele der BvB
  • Erweiterung der Zielgruppendefinition um junge Menschen mit komplexem Förderbedarf,
    • bei denen persönliche Rahmenbedingungen und die familiäre Situation verstärkt berücksichtigt werden müssen und/oder
    • bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die Aufnahme einer Ausbildung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und die vor Maßnahmebeginn ausreichend motiviert und stabilisiert sind, um eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen.
  • Die Vorauswahl für Jugendliche mit komplexem Förderbedarf sollte durch vorgeschaltete Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 46 Abs. 1. S. 1 Nr. 1 SGB III oder gezielt vorbereitende Arbeitsgelegenheiten unterstützt werden.
  • Für Jugendliche mit komplexem Förderbedarf umfasst die sozialpädagogische Begleitung die Kooperation mit relevanten Netzwerkpartnern, insbesondere den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie die einzelfallbezogene Koordination der auf den individuellen Bedarf der Teilnehmenden ausgerichteten Unterstützungsleistungen der Netzwerkpartner. Bestehende Kooperationsstrukturen sind dabei zu nutzen.
  • Die fachlich-inhaltliche Qualifizierung und die Lernmethoden sind für den komplexen Förderbedarf erweitert.
  • Festlegung einer Regelförderdauer von 12 Monaten für junge Menschen, die im Rahmen der BvB auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden sollen (GA Teil I 61.111 bzw. im Fachkonzept II 3.7). Die Zuweisung in die Maßnahme sollte möglichst frühzeitig erfolgen (GA Teil I 61a.02).
  • Zusätzliche Verlängerungsmöglichkeiten für Teilnehmende, bei denen wegen eines späteren Eintritts nicht genügend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht, um auf eine Prüfung zum Hauptschulabschluss innerhalb der Regelförderdauer vorbereitet zu werden (GA Teil I 61.112 bzw. im Fachkonzept II 3.7)
  • Für Jugendliche mit komplexem Förderbedarf kann in begründeten Fällen eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate erfolgen.
  • Zur Persönlichkeitsförderung sind für Jugendliche mit komplexem Förderbedarf zusätzliche Angebote vorzuhalten, die den persönlichen Rahmenbedingungen und/oder der familiären Situation Rechnung tragen.
  • Die Regelungen zur Abwicklung der Kosten für Lernmittel und Arbeitskleidung (s. GA Teil I 69.03) sowie die Rechtsgrundlage der vorgesehenen Prämienregelung (s. GA Teil I zu § 69 und § 434s) wurden aktualisiert.

Durch die Erweiterung des individuellen Förderumfangs für Jugendliche ohne Schulabschluss ergeben sich keine vertraglichen Änderungen mit den beauftragten Bildungsträgern. Diese werden zentral durch die Einkaufsorganisation über die neue Weisungslage unterrichtet.

Eine Anpassung von coSachNT (AV) – kann erst zeitversetzt erfolgen. Bis dahin sind diese Teilnehmer zunächst unter der Regelförderdauer von 10 Monaten sowie dem individuellen Förderbedarf „Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses“ zu erfassen. Über das weitere Vorgehen werden die Nutzer nach entsprechender Programmänderung über die Anwender-Info unterrichtet.

Das Excel-Tool zur Unterstützung bei der Mittelbewirtschaftung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen wird in aktualisierter Form bereitgestellt.

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen:

  • wenden ab sofort die aktualisierte Geschäftsanweisung für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. §§ 61/ 61a SGB III an.

Die Agenturen für Arbeit:

  • wenden ab sofort die aktualisierte Geschäftsanweisung für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. §§ 61/ 61a SGB III an.
  • korrigieren ggf. auf der Grundlage des Excel-Tools vorgenommene fehlerhafte Mittelplanungen von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen im nächsten Abrechnungsmonat.