HEGA 11/08 - 17 - Ermäßigter KV-Beitragssatz ab dem 01.01.2009
SP III 31 – 7292 B
20.11.2008
31.12.2014
ja
Zusammenfassung
Für Personen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen mit Ausbildungsgeldbezug sind die Krankenversicherungsbeiträge auf der Grundlage des ermäßigten Beitragssatzes zu erstatten.
Bei der Besprechung von Fragen des gemeinsamen Beitragseinzuges am 25./26.09.2008 haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Spitzenverband GKV, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit darauf geeinigt, dass für Personen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen ab dem 01.01.2009 einheitlich der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung zugrunde gelegt wird. Auf die Niederschrift wird verwiesen (die Einstellung ins Intranet erfolgt sobald wie möglich).
Sollten die Beiträge derzeit noch auf der Grundlage des allgemeinen Beitragssatzes erstattet werden, so ist diese Praxis noch bis zum 31.12.2008 beizubehalten. Eine Rückforderung hat für die Vergangenheit nicht zu erfolgen.
Der ermäßigte Beitragssatz wurde für das Jahr 2009 auf 14,9 Prozent festgelegt.
Es ergibt sich daher ein monatlicher Erstattungsanspruch der Werkstatt für die zu zahlenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge für den Rechtskreis West von insgesamt 486,11 Euro und für den Rechtskreis Ost von insgesamt 424,82 Euro.

Bundesagentur für Arbeit