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HEGA 10/11 - 01 - Europäischer Sozialfonds – Förderperiode 2007 – 2013 - Zusätzliche Arbeitshilfe

SP III 22 – 5566.1 (314) / 71216b

20.10.2011
31.12.2014
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Information

Bezug: ESF- Förderrichtlinie vom 15.10.2008 (PDFPDF, 293 KB) ; HEGA 02/11 – 01; HEGA 07/11 - 01

Zusammenfassung

Es wird eine zusätzliche Arbeitshilfe zur Beantragung von ESF-Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Sie richtet sich an die Transfergesellschaften.


1. Ausgangssituation

Die bisher gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung der Arbeitshilfe zur Festsetzung der Förderhöhe und der Ausschlussfrist (PDFPDF, 293 KB) haben gezeigt, dass zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Es wird deshalb eine weitere Arbeitshilfe (PDFPDF, 315 KB) zur Verfügung gestellt, die das Antrags- und Bewilligungsverfahren aus dem Blickwinkel der Transfergesellschaften betrachtet.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die zusätzliche Arbeitshilfe soll den Transfergesellschaften als Hilfestellung bei der Abwicklung von Förderanträgen dienen und zu einem reibungslosen Ablauf des Verwaltungsverfahrens beitragen. Sie ist im Internet veröffentlicht unter Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Weiterbildung: Förderung von Qualifizierungs-Maßnahmen ESF.

4. Einzelaufträge

Die Agenturen für Arbeit

  • informieren die Betriebsparteien im Rahmen der Beratungsgespräche und händigen das Merkblatt für Arbeitgeber und beide Arbeitshilfen aus (der Beratungsvermerk wird bei der nächsten Überarbeitung um diesen Punkt ergänzt).