HEGA 09/11 - 09 - Fachliche Hinweise zur Deutschförderung im SGB II und SGB III
SP II 12 / SP III 11 – II-1201.4 / 5775
20.09.2011
19.09.2013
Weisung (GA Nr. 26/2011)
Weisung
Zusammenfassung
Diese Fachlichen Hinweise beschreiben die Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Deutschförderung im Rahmen des Integrationskurses bzw. der berufsbezogenen Deutschförderung (ESF-BAMF-Programm) und die Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen zur Teilnahme von Kundinnen und Kunden in den Rechtskreisen SGB II und SGB III. Darüber hinaus werden Informationen zur berufsbezogenen Deutschförderung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der BA gegeben.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die Jobcenter identifizieren potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wirken auf den zeitnahen Zugang zum Integrationskurs hin und sprechen bei Nicht-EU-Ausländern Verpflichtungen zur Kursteilnahme nach §44a AufenthG aus. Auch die Agenturen für Arbeit können die Integrationskurse im Rahmen des Vier-Phasen-Modells zur Umsetzung der Handlungsstrategie „Deutsche Sprachkenntnisse erwerben oder verbessern“ nutzen.
Jobcenter und Agenturen für Arbeit können aufbauend auf den Integrationskursen für ihre Kundinnen und Kunden die berufsbezogene Deutschförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms einsetzen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Seit der Aufnahme von § 3 Abs. 2b ab 1.1.2009 in das SGB II sind die Jobcenter aufgefordert, auf die Teilnahme von Personen mit Deutschförderbedarf am Integrationskurs hinzuwirken. Damit hat die Politik den hohen Stellenwert der Deutschförderung in der Grundsicherung betont.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Fachlichen Hinweise verfolgen das Ziel, die Integrations- und Vermittlungsfachkräfte sowie die Führungskräfte der Jobcenter und Agenturen für Arbeit darin zu unterstützen, im Rahmen des Vier-Phasen-Modells der Integrationsarbeit Handlungsbedarfe bei den Deutschkenntnissen konsequent festzustellen, die Handlungsstrategie „Deutsche Sprachkenntnisse erwerben bzw. verbessern“ anzuwenden und den Integrationskurs sowie das ESF-BAMF-Programm zeitnah einzusetzen, um schnelle und nachhaltige Integrationen zu erreichen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Arbeitshilfe sind die Aufnahme der Regelungen gem. § 3 Abs. 2b SGB II (Hinwirken auf die Teilnahme am Integrationskurs einschließlich der Verpflichtungsmöglichkeit zur Teilnahme am Integrationskurs nach § 44a AufenthG) und die konsequente Aufnahme der Teilnahme an Integrationskurs bzw. am ESF-BAMF-Kurs in die Eingliederungsvereinbarung.
Da nur im Rechtskreis SGB II die Teilnahme am Integrationskurs in § 3 Abs. 2b explizit geregelt ist, enthält die Arbeitshilfe nach Rechtskreisen getrennte Weisungen und Empfehlungen zu Zugang und Teilnahme an Integrationskurs bzw. berufsbezogener Deutschförderung inkl. Aufnahme in die Eingliederungsvereinbarung.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- beraten und unterstützen zu Fragen der Umsetzung in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit.
Die Agenturen für Arbeit
- stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit die Inhalte der Fachlichen Hinweise kennen und anwenden. Die Fachlichen Hinweise sind Anlage dieser Geschäftsanweisung.
Adressatenliste SGB II:
- RD: GG, Programmbereichsleiter/-innen, Programmberater/-innen M&I, Regionalberater/-innen, Interne Beratung
- AA: VG, BFU, PD
- Jobcenter: GF, BL M&I/AG-S/U25/Ü25/AN-Leistungen, TL M&I/AG-S/U25/Ü25/AN-Leistungen, Fachkräfte M&I/AG-S/U25/Ü25/AN-Leistungen
Anlage:
Fachliche Hinweise zur Deutschförderung SGB II und SGB III (
PDF, 228 KB)



Bundesagentur für Arbeit