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HEGA 06/09 - 01 - Anpassung der Geschäftsanweisungen zum Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III)

SP III 22 - 6559 / II-1233

20.06.2009
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden die förderfähigen Ausbildungen um die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert. Dadurch ergeben sich Rechtsänderungen für den Ausbildungsbonus nach § 421r SGB III.


1. Ausgangssituation

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden die förderfähigen Ausbildungen um die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert. Dadurch ergeben sich Rechtsänderungen für den Ausbildungsbonus nach § 421r SGB III.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Mit dieser HEGA soll die Geschäftsanweisung an die geltende Rechtslage angepasst werden.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Folgende Geschäftsanweisung (Stand 07.07.2008) wird aufgehoben und in aktualisierter Form bereitgestellt:

Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Ausbildungsbonus > Weisungen und Gesetze

Die aufgehobene Weisung wird im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.

4. Einzelaufträge

Die Agenturen für Arbeit

  • wenden die Rechtsänderung an.

Die Regionaldirektionen

  • nehmen die Abstimmungen gem. § 421r.42 der Geschäftsanweisung mit den Ländern vor und informieren die Agenturen über die Ergebnisse.

Anlage:

GA Ausbildungsbonus (PDFPDF, 112 KB)
Stand: Juni 2009