HEGA 06/09 - 01 - Anpassung der Geschäftsanweisungen zum Ausbildungsbonus (§ 421r SGB III)
SP III 22 - 6559 / II-1233
20.06.2009
31.12.2013
ja
Zusammenfassung
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden die förderfähigen Ausbildungen um die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert. Dadurch ergeben sich Rechtsänderungen für den Ausbildungsbonus nach § 421r SGB III.
1. Ausgangssituation
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden die förderfähigen Ausbildungen um die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert. Dadurch ergeben sich Rechtsänderungen für den Ausbildungsbonus nach § 421r SGB III.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Mit dieser HEGA soll die Geschäftsanweisung an die geltende Rechtslage angepasst werden.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Folgende Geschäftsanweisung (Stand 07.07.2008) wird aufgehoben und in aktualisierter Form bereitgestellt:
Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Ausbildungsbonus > Weisungen und Gesetze
Die aufgehobene Weisung wird im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit
- wenden die Rechtsänderung an.
Die Regionaldirektionen
- nehmen die Abstimmungen gem. § 421r.42 der Geschäftsanweisung mit den Ländern vor und informieren die Agenturen über die Ergebnisse.
Anlage:
GA Ausbildungsbonus (
PDF, 112 KB)
Stand: Juni 2009



Bundesagentur für Arbeit