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Erläuterungen zur Qualitätssicherung AMDL

Anlage zur HEGA 04/2009 - 04

1. Aufgaben der maßnahmebetreuenden Fachkräfte

Zu den Aufgaben maßnahmebetreuender Fachkräfte können z.B. gehören:

  • Lehrgangseröffnung, -betreuung,
  • Teilnehmerbetreuung,
  • Bearbeitung von Störungen (z.B. Teilnehmerbeschwerden),
  • ggf. Weitergabe erheblicher Mängel an die Einkaufsorganisation bei den von dort beschafften AMDL im Rahmen des Deeskalationskonzepts bzw. Einschaltung der Fach-kundigen Stellen bei FbW nach § 86 Abs. 2 SGB III, ergänzend ggf. auch die Einschaltung des Prüfdienstes AMDL,
  • Auswertung der Maßnahmeergebnisse/ Erfolgsbeobachtung,
  • Auswertung der Ergebnisse der Teilnehmerbefragungen,
  • Bereitstellung von maßnahmebezogenen Unterlagen für den Prüfdienst, sofern diese nicht bereits auf anderem Weg (z.B. über die Einkaufsorganisation) verfügbar sind,
  • Beteiligung der maßnahmebetreuenden Fachkraft an der Prüfung des Prüfdienstes AMDL (damit Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung vor Ort unmittelbar einfließen und die weitere Umsetzung sich ergebender Handlungsfelder zeitnah erfolgen kann),
  • Nachhaltung der Feststellungen und Hinweise.

2. Von den ARGEn sicherzustellende Aspekte der Qualitätssicherung

  • Teilnehmerbetreuung,
  • Bearbeitung von Störungen (z.B. Teilnehmerbeschwerden),
  • ggf. Weitergabe erheblicher Mängel an die Einkaufsorganisation bei den dort beschafften AMDL im Rahmen des Deeskalationskonzepts bzw. Einschaltung der AA bei FbW nach § 86 Abs. 2 SGB III, ergänzend ggf. auch die Einschaltung des Prüfdienstes AMDL,
  • Auswertung der Maßnahmeergebnisse/ Erfolgsbeobachtung,
  • Auswertung der Ergebnisse der Teilnehmerbefragungen,
  • Bereitstellung von maßnahmebezogenen Unterlagen für den Prüfdienst, sofern diese nicht bereits auf anderem Weg (z.B. über die Einkaufsorganisation) verfügbar sind,
  • Nachhaltung der Feststellungen und Hinweise

3. Allgemeine Hinweise zum Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL)

  • Die jeweils in die Aufgabenerledigung des Prüfdienstes AMDL einzubeziehenden Arbeitsmarktdienstleistungen sowie zu erreichende Quantitäten an durchzuführenden Prüfungen werden aufgrund geschäftspolitischer Festlegungen innerhalb der Zentrale mit dem Prüfdienst AMDL vereinbart. Die weitere Verteilung der Prüfungen auf die Bezirke erfolgt unter Berücksichtigung vorgegebener Kriterien (z.B. Ausgaben, Eintritte, Erkenntnisse aus der Qualitätssicherung) auf Basis der regionalen Schwerpunktsetzungen.
  • Der Prüfdienst AMDL wählt unter Berücksichtigung vorliegender Informationen die konkret in die Prüfungen einzubeziehenden Maßnahmen aus. Die Dienststellen können ergänzend Hinweise geben, sofern aufgrund entsprechender Erkenntnisse vor Ort anlassbezogen geprüft werden soll.
  • Für die Durchführung der Prüfungen werden Bewertungssysteme genutzt, die fachlich mit den Produktverantwortlichen innerhalb der Zentrale abgestimmt sind und die mit den Arbeitsmarktdienstleistungen verbundenen Anforderungen sowie Zielsetzungen wiedergeben.
  • Der hauptamtliche Prüfdienst AMDL ist für die bundeseinheitliche Bewertung der Arbeitsmarktdienstleistungen auf Basis abgestimmter Qualitätsmerkmale verantwortlich und unterstützt sowie ergänzt die Dienststellen (AA und Grundsicherungsstellen) bei deren Aktivitäten zur Qualitätssicherung.
  • Der dem Prüfdienst AMDL übertragene Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Bewertung der Umsetzungs- und Durchführungsqualität des für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlichen Dritten. Nicht vom Prüfauftrag erfasst und damit begutachtet, bewertet und dokumentiert werden Abläufe innerhalb der Dienststelle. Lediglich in den Fällen, in denen die Herangehensweise der Dienststelle unmittelbar auf den Dritten einwirkt und die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschränkt oder verhindert wird, erfolgt neben der Übersendung des standardisierten Berichts auch eine entsprechende Information an die Geschäftsleitung der Dienststelle.