HEGA 11/11 - 07 - Versicherungspflichtiger Personenkreis
SP III 31 – 71341.2 / 7290 / 71025.1
21.11.2011
31.12.2015
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Weisung
Zusammenfassung
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden zum 1. Januar 2012 neu festgelegt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
1.1 Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 festgelegt; sie werden der aktuellen Lohnentwicklung angepasst. Die Rechengrößen sind im Vergleich zum Jahr 2011 lediglich in den alten Bundesländern angehoben worden. Die Übersicht mit den Rechengrößen wurde aktualisiert; die Änderungen sind grau unterlegt.
1.2 Bei der Antragspflichtversicherung ergeben sich wegen der Änderung der Bezugsgröße folgende Änderungen:
| Beitragssatz und beitragspflichtige Einnahme für das Jahr 2012 | West | Ost |
|---|---|---|
| Beitragssatz | 3,0 % | 3,0 % |
| Bezugsgröße mtl. | 2.625,-- Euro | 2.240,-- Euro |
Daraus errechnen sich für 2012 folgende Monatsbeiträge für die Antragspflichtversicherung:
| Personenkreis | Beitragsbemessungsgrundlage (% der Bezugsgröße) | mtl. Beitrag West | mtl. Beitrag Ost |
|---|---|---|---|
| Pflegepersonen | 10 % | 7,88 Euro | 6,72 Euro |
| Selbständige mit Startphase in 2012 | 50 % | 39,38 Euro | 33,60 Euro |
| Selbständige mit Startphase in 2011 | 50 % | 39,38 Euro | 33,60 Euro |
| Selbständige mit Startphase vor 2011 | 100 % | 78,75 Euro | 67,20 Euro |
| Auslandsbeschäftigte | 100 % | 78,75 Euro | 78,75 Euro |
Die Umstellung der laufenden Fälle im Rahmen der Antragspflichtversicherung auf das Jahr 2012 wird maschinell unterstützt. Die Parameter für die Anwendung coLeiPC FWA werden den Agenturen für Arbeit mit einer Sonderübergabe übermittelt.
1.3 Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden die Werte für Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft an die erwartete Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst; sie werden erhöht.
1.4 Die Hinweisblätter für die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen und zur Antragspflichtversicherung wurden aktualisiert.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Übersicht mit den Rechengrößen der Sozialversicherung, die Sachbezugswerte, die Hinweisblätter zur Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung und für die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen sind als Anlagen beigefügt; die aktuellen Fassungen sind im Intranet abrufbar unter:
Geldleistungen > Sozialversicherung SGB III > Sozialversicherungspflicht - Arbeitslosenversicherung
Geldleistungen > Sozialversicherung SGB III > Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
- wenden die für das Jahr 2012 geltenden Rechengrößen der Sozialversicherung ab dem 1.1.2012 an.



Bundesagentur für Arbeit