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HEGA 11/08 - 19 - IT-Verfahren BAB/Reha

SP III 31 – 7011.3 /7012.2 /1598

05.12.2008
31.12.2012
nein

Zusammenfassung

Zu den Leistungsfällen BAB/Reha/EGS können von den Arbeitsagenturen Daten von coLei-NT (Teil BAB/Reha) angefordert werden.


1. Sachverhalt / Ausgangslage

Für organisatorische Überlegungen ist es für die Agenturen wichtig, Informationen darüber zu haben, wie viele Fälle in welchen Organisationseinheiten betroffen sind.
Bei Umorganisationen benötigen die Agenturen die konkreten Einzelfälle, um individuelle Änderungen im IT-Verfahren BAB/Reha vornehmen und die Aktenhaltung ggf. entsprechend umstellen zu können.

2. Anforderung von Daten an das IT-Verfahren coLei-NT (Teil BAB/Reha)

Die Agenturen erhalten ab der P83 (Flächeneinsatz 5.12.08) die Möglichkeit, Daten für folgende Leistungsgruppen anzufordern:

  • Berufausbildungsbeihilfe (BAB für behinderte Menschen)
  • Berufausbildungsbeihilfe (BAB für nichtbehinderte Menschen)
  • Ausbildungsgeld
  • Übergangsgeld und
  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Die Agenturen können dabei auswählen, welche Daten übermittelt werden sollen:

  • Daten für die gesamte Dienststelle oder für bestimmte Teams
  • Daten für eine oder mehrere Leistungsgruppen
  • Anzahl der Fälle oder die einzelnen Kundennummern
  • alle, nur laufende oder nur beendete Fälle

Die Daten können von den Agenturen bei den Regionalen IT-Service-Stützpunkten angefordert werden. Der hierfür notwendige Vordruck befindet sich in der Anlage 9 der Arbeitsanleitung BAB/Reha (BA Intranet - coLei BAB/Reha zentral).