HEGA 10/2006, lfd. Nr. 09 - Berufsausbildungsbeihilfe – BAB-Rechner im Internet und Intranet
PP 31 - 7017.3
20.10.2006
31.12.2013
nein
Zusammenfassung
Der BAB-Rechner ist ein neues Auskunftsmedium für eine vereinfachte und unverbindliche Vorabberechnung der Berufsausbildungsbeihilfe. Er kann vom Kunden von zu Hause aus genutzt werden, ist aber auch ein internes Arbeitsmittel für die Erledigung von Auskünften.
Ausgangslage
Jugendliche und Eltern benötigen im Vorfeld einer beabsichtigten Ausbildung häufig Informationen über die voraussichtlich zu erwartende Höhe der BAB.
Aktuell können sie sich allgemein über das Faltblatt „Die Berufsausbildungsbeihilfe“ informieren oder sie müssen sich für eine individuelle Beratung an die Agenturen für Arbeit wenden.
Neues Auskunftsmedium: Selbstberechungungsprogramm für BAB bei Ausbildung im Internet
Der BAB-Rechner bietet eine Informationsplattform, mit der unsere Kunden auch von zu Hause aus schnell und einfach grobe Vorabberechnungen vornehmen können.
Auf diesem Wege können sie ferner prüfen, welche Auswirkungen unterschiedliche Mietkosten, unterschiedliche Ausbildungsvergütungen usw. auf die Höhe der BAB haben.
Der BAB-Rechner ist im Internet bei http://www.arbeitsagentur.de unter dem Pfad:
Ausbildungs-/Berufs- und Studienwahl > Geldleistungen > Berufsausbildungsbeihilfe oder
direkt über die URL http://babrechner.arbeitsagentur.de aufrufbar.
Selbstberechungungsprogramm für BAB bei Ausbildung im Intranet
Wird eine Auskunft zur Vorabberechnung direkt von den Arbeitsagenturen gewünscht, stellt der BAB-Rechner auch eine interne Hilfe für diese Berechnung dar. Im Intranet ist der BAB-Rechner auf der Seite Arbeitmittel > Allgemeine Arbeitmittel zu finden.
Grenzen des Berechnungsprogramms
Der BAB-Rechner ist keine eins zu eins Abbildung der coLei-PC Berechnungsprogramme. Entsprechend der Zielsetzung werden Berechnungen zum Teil vereinfacht durchgeführt und spezielle Fallgestaltungen bleiben unberücksichtigt.
Eine exakt genaue Berechnung ist im Vorfeld der Ausbildung auch kaum möglich.
Zu diesem Zeitpunkt können die Kosten und Einkünfte auch von unseren Kunden in der Regel nur grob eingeschätzt werden.
Der BAB-Rechner ist nicht abgestellt auf Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen und die BAB für behinderte Menschen. Für diese Personenkreise ist für die Prüfung der Fördervoraussetzungen in der Regel eine vorherige persönliche Beratung in der Arbeitsagentur notwendig.
Aufnahme in Publikationen
Das Faltblatt „Die Berufsausbildungsbeihilfe“ wird bei der Auflage 2007 mit einem Hinweis auf den BAB-Rechner und die Internetadresse versehen.
Die Aufnahme eines Hinweises in weiteren Publikationen wird geprüft.



Bundesagentur für Arbeit