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IT-Verfahren coLei NT und ElBa – Einzelheiten zur Berechtigtenvergabe

Anlage der HEGA 09/09 - 08 - IT-Verfahren coLei NT und ElBa - Benutzerberechtigungskonzept

1. Grundsätze

IT-Verfahren coLeiNT

Die Berechtigungen LS (Lesen Sachbearbeitung), FS (Feststellen), AO (Anordnen) und BF (Besondere Fälle) bauen aufeinander auf und beinhalten jeweils die Rechte der niedrigeren Berechtigungsstufen. Liegen die Voraussetzungen für die Vergabe einer „höheren“ Berechtigung (z. B. AO) vor, so sind im Benutzerantrag die „niedrigeren“ Berechtigungen nicht gesondert zu beantragen.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit ist ab der Version P 93 (Flächeneinsatz ab dem 11.12.2009) bei den coLei-Berechtigungen nur noch die Auswahl einer Berechtigung möglich. Sind zum Zeitpunkt der Einführung der Version P 93 mehrere allgemeine coLei-Berechtigungen vergeben worden, werden diese automatisch auf die höchste vergebene Berechtigung umgestellt.

Die bisher für die Mitarbeiter der Familienkasse vorgesehene Berechtigung LE (Lesen eingeschränkt) entfällt. Alle vergebenen Berechtigungen LE (Lesen eingeschränkt) werden zur P93 zentral entzogen. Dies gilt auch, soweit die Vergabe dieser Benutzerberechtigung unzutreffenderweise an Mitarbeiter außerhalb der Familienkasse erfolgte.

Die coLei NT-Benutzerberechtigungen FS (Feststellen) und AO (Anordnen) dürfen nur an Beschäftigte vergeben werden, denen die Feststellungsbefugnis nach § 11 KBest bzw. die Anordnungsbefugnis nach § 12 KBest übertragen worden ist. Die Matrix in der Anlage 2 enthält eine Übersicht über die grundsätzlich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erteilbaren Benutzerberechtigungen. Die vorgenommenen Zuordnungen stellen den maximal zulässigen Rahmen dar.

An Nachwuchskräfte dürfen zur Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Dauer des Praktikums die Benutzerberechtigungen LS und FS vergeben werden.

IT-Verfahren ElBa

In der personenbezogenen Anwendung von ElBa stehen die Berechtigungen „L“ (Lesen) und „B“ (Bearbeiten) zur Verfügung. Diese Berechtigungen gelten sowohl für den Anwartschaftszeitassistenten (ElBa-AW) wie auch den Bemessungsassistenten (ElBa-BM).

Die Zugriffsmatrix in der Anlage 3 enthält eine Übersicht über die grundsätzlich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erteilbaren Benutzerberechtigungen. Die vorgenommenen Zuordnungen stellen den maximal zulässigen Rahmen dar. Nachwuchskräften darf für die Dauer des Praktikums zur Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten die Berechtigung „B“ vergeben werden.

Auf ElBa-Beratung (Berechnungshilfe ohne Bezug zu einer Person und Speichermöglichkeit) kann jeder Beschäftigte zugreifen, der die zPDV-Berechtigung „L“ (Lesen ohne Leistungsdaten) hat.

2. Bearbeitung von besonderen Fällen

Zu den besonderen Fällen gehören alle in der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV) als Zeugenschutzfall (Z), Schutzperson (S) und BA-Mitarbeiter (M) gekennzeichneten Datensätze. Diese können in coLei NT und ElBa (bei Aufruf über coLei NT) nur angezeigt und bearbeitet werden, wenn die Benutzerberechtigung BF (Besondere Fälle) vergeben worden ist. Diese Benutzerberechtigung darf nur an Beschäftigte vergeben werden, denen in der zPDV die Rechte Z, M oder S vergeben worden sind. Auf die Regelungen in der HEGA 12/08 – 19 wird insoweit verwiesen. Beim Aufruf von ElBa aus zPDV/ COLIBRI gelten die für diese Verfahren bestehenden Regelungen zur Berechtigtenverwaltung.

3. Beschäftigte in den Service Centern

Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der SGB III Service Center darf die Berechtigung SC (Lesen Service Center) vergeben werden. Die Rechtevergabe ist ab der Version P 93 über das neue Auswahlfeld „coLei – Sonderberechtigungen“ vorzunehmen. Den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den SGB II Service Centern darf in den IT-Verfahren coLei NT und ElBa keine Benutzerberechtigung vergeben werden.

4. Beschäftigte im Bereich SGB II – ARGEn / AAgAw

Mit der Verfahrensinfo A2LL vom 18.4.2008 AZ: II 5215 sind Regelungen zur Vergabe von Benutzerberechtigungen an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bereich SGB II (ARGEn und Arbeitsagenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung) getroffen worden. Für coLei NT darf vorläufig befristet bis zum 31.12.2009 die Benutzerberechtigung LS (Lesen Sachbearbeitung) vergeben werden, sofern der Zugriff auf die Daten fachlich zwingend erforderlich ist.
Zur Prüfung von vorrangigen Ansprüchen auf Alg I sowie für Mitarbeiter im SGBII-Bereich , auch für solche, die Vermittlungsvorschläge/ Einladungen für SGB II Kunden erstellen darf in ElBa das Recht „L“ vergeben werden (siehe auch HEGA 05/08 – 8).