HEGA 07/2005, lfd. Nr. 11 - Kurzarbeitergeld - Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist
PP 31 - 71177/71182
20.07.2005
31.12.2012
nein
Zusammenfassung
Durch Rechtsverordnung vom 01.07.2005 hat das BMWA die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf 15 Monate verlängert. Die verlängerte Bezugsfrist gilt bis zum 31.12.2006.
Anlage
Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 19. Dezember 2006 (
PDF, 30 KB)
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Bundesagentur für Arbeit