HEGA 12/11 - 08 - Überarbeitung der Gemeinsamen Arbeitshilfe für die Arbeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderte Menschen
SP III 13 – 5385 / 6533.6
20.12.2011 Bezug: HEGA 06/2010 - 02 - Teilhabe am Arbeitsleben – Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
31.12.2015
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Weisung
Zusammenfassung
Die Gemeinsame Arbeitshilfe für die Arbeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist unter Berücksichtigung der geänderten Aufgabenstellungen durch das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in WfbM überarbeitet worden.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die Umsetzung des Fachkonzepts für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) - Fachkonzept - sieht eine stärkere Einbindung des Fachausschusses mit erweiterten Aufgabenstellungen vor. Um den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurde die seit 1. Januar 2005 maßgebende Gemeinsame Arbeitshilfe für die Arbeit des Fachausschusses in WfbM gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) überarbeitet.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Mit der Überarbeitung der Gemeinsamen Arbeitshilfe soll die mit dem Fachkonzept verfolgte Zielsetzung einer personenorientierten Gestaltung und besseren Eingliederungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch eine stärkere Einbindung und erweiterte Aufgabenstellung des Fachausschusses unterstützt werden.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
In der Gemeinsamen Arbeitshilfe werden die bereits im Fachkonzept verankerten neuen Aufgabenstellungen des Fachausschusses berücksichtigt, insbesondere
- Beratung zu werkstatteigenen Durchführungskonzepten entsprechend des Fachkonzepts,
- jährliche Zielvereinbarungen zum Umfang von Betriebspraktika,
- Beratung zu ausgelagerten Plätzen im Berufsbildungsbereich sowie Bericht der Werkstatt über die Durchführung und deren Ergebnisse.
Zu berücksichtigen ist, dass die WfbM nach dem Fachkonzept (Nr. 3.2.1) flexible Aufnahmetermine anzubieten haben. Dementsprechend sind mit den anderen Beteiligten am Fachausschuss auch Regelungen abzustimmen, die eine zeitnahe Behandlung (auch) von Einzelfällen im Fachausschuss ermöglicht.
Die BA hat sich mit BAGüS und BAG WfbM dahingehend verständigt, dass die überarbeitete Arbeitshilfe ab 1. Januar 2012 anzuwenden ist.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- berücksichtigen die erweiterten Aufgabenstellungen des Fachausschusses bei der Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Die Agenturen für Arbeit
- nehmen ihre Aufgaben im Fachausschuss auf der Grundlage der Gemeinsamen Arbeitshilfe wahr.
- vereinbaren sich zeitnah mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den WfbM über die veränderte Aufgabenstellung des Fachausschusses.
Anlagen:
Gemeinsame Arbeitshilfen für die Arbeit des Fachausschusses in Werkstätten für behinderte Menschen (
PDF, 259 KB)
Anhang zur Arbeitshilfe:
- Muster einer Geschäftsordnung für Fachausschüsse
- Eckpunkte zum Eingliederungsplan nach § 40 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IX, § 3 Abs. 1 WVO
- Musterformulare für Fachausschussprotokolle für das Eingangsverfahren (Anl. 3a) und den Berufsbildungsbereich (Anl. 3b)
- Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 14.05.2008



Bundesagentur für Arbeit