HEGA 12/09 - 02 - Einstiegsqualifizierung (§235b SGB III) - Anpassung SV-Pauschale und EQFAO

SP III 22 – 6561 / 5390.4 / II-1203.46

20.12.2009
31.12.2014
Information
Weisung

Zusammenfassung

Änderung der Sozialversicherungspauschale ab 01.01.2010 und Bekanntgabe der 1. Änderungsanordnung zur Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung (EQFAO).

1. Ausgangssituation

Jährlich wird durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge veröffentlicht. Der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist somit gemäß der Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung (EQFAO) neu zu bestimmen.
Außerdem war durch verschiedene Gesetzesänderungen eine redaktionelle Anpassung der Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung (EQFAO) an die neuen Rechtsgrundlagen notwendig. Dies erfolgte durch die Erste Änderungs-Anordnung vom 09. Oktober 2009, die vom Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit erlassen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurde.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Der Anteil am pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag für EQ nach § 235b SGB III beträgt für Personen, die ab 01. Januar 2010 in EQ eintreten, für die gesamte individuelle Förderdauer monatlich 106,-- Euro unabhängig von der tatsächlich an den Arbeitgeber gezahlten Förderung.
Das Verfahren coSachNT (AV) und die betroffenen Word-Vorlagen werden in Kürze entsprechend angepasst.

Die Geschäftsanweisung Stand August 2009 wird aufgehoben und in aktualisierter Form unter folgendem Link bereitgestellt:
Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Einstiegsqualifizierung

Es wurde ausschließlich der Anordnungstext angepasst, sowie unter Punkt 235b.118 der ab 01. Januar 2010 geltende pauschalierte Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingefügt.
Die aufgehobene Weisung wird im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.

4. Einzelaufträge

Alle Dienststellen

  • beachten die erfolgten Anpassungen.