HEGA 08/09 - 06 - Rechtsänderungen im Bereich der Ausbildungsförderung
SP III 22 - 6430 / 6511.1 / 6511.2 / 6516 / 6559 / 6561 / 5390.4 / 3313 / 3317 / II-1230
20.08.2009
19.08.2014
ja
Zusammenfassung
Mit dieser HEGA werden die neuen GAs für den Bereich der Ausbildungsförderung bekannt gegeben.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze (BGBl. I Nr. 42 vom 21.07.2009, Seite 1939) wurden folgende Rechtsänderungen im Bereich der Förderung der Berufsausbildung beschlossen:
- verbesserte Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Ausbildungsbonus (ABO) für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes beendet worden ist,
- Erweiterung der Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) auf Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung (EQ),
- Schaffung der Voraussetzungen für erfolgsbezogene Vermittlungspauschalen für junge Menschen, die ab 01.09.2011 in eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) eintreten.
Unabhängig von den vorgenannten gesetzlichen Änderungen ist eine Konkretisierung der Regelungen zur Kostenerstattung für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte für Teilnehmer an außerbetrieblichen Berufsausbildungen nach § 242 SGB III (BaE) erforderlich.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Ziel ist die Anpassung der Weisungslage an das neue Recht.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
ABO gem. § 421r SGB III
Die GA ABO wird unter Berücksichtigung der ab 22.07.2009 gültigen Rechtslage in aktualisierter Form bereitgestellt.
EQ gem. § 235b SGB III
Die GA EQ wird ebenfalls in aktualisierter Form bereitgestellt. Hierbei wurden zusätzlich zu den sich aus dem o.a. Gesetz ergebenden Änderungen folgende Anpassungen vorgenommen:
- Umsetzung der mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgten Gesetzesänderungen (insbesondere die zusätzliche Möglichkeit der Vorbereitung auf einen nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf),
- Aktualisierung der Zuschusshöhe und der Pauschalen zur Sozialversicherung sowie
- Änderungen zum Verfahren.
abH gem. § 241 SGB III und Sozialpädagogische Begleitung (SpB) gem. § 243 Abs. 1 SGB III
Durch die zusätzliche Möglichkeit, benachteiligte junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung mit abH zu unterstützen, ergeben sich auch Auswirkungen bei der sozialpädagogischen Begleitung nach § 243 Abs. 1 SGB III. Die vorgesehene sozialpädagogische Begleitung von benachteiligten jungen Menschen in einer Einstiegsqualifizierung ist künftig Bestandteil der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Daher wurde der förderungsfähige Personenkreis für die sozialpädagogische Begleitung nach § 243 Abs. 1 SGB III auf junge Menschen begrenzt, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildungsvorbereitung gem. § 68 BBiG befinden, ohne dass diese im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gefördert wird.
Hinsichtlich der im Jahr 2009 bundesweit einheitlich vergebenen Maßnahmen (abH und SpB) ergeben sich folgende Auswirkungen:
- Das potentielle Auftragsvolumen für die SpB sinkt.
- Das potentielle Auftragsvolumen für abH steigt.
Da diese Veränderungen das Auftragsvolumen insgesamt nur geringfügig beeinflussen, wurden mit den beauftragten Bildungsträgern über die zuständigen Regionalen Einkaufszentren Änderungsverträge geschlossen, die die neue Rechtslage berücksichtigen.
Für Teilnehmer, die bis einschließlich 31.07.2009 in eine Maßnahme der sozialpädagogischen Begleitung nach § 243 Abs. 1 SGB III eingetreten sind ist eine Anpassung an die gesetzliche Neuregelung ab 01.08.2009 nicht vorzunehmen.
BvB gem. §§ 61, 61a und § 434s Abs. 3a SGB III
Eine Überarbeitung der GA BvB unter Berücksichtigung der für Neueintritte in BvB ab 01.09.2011 geltenden erfolgsabhängigen Prämienregelungen erfolgt nach Erlass der nach § 434s Abs. 3a S. 2 SGB III vorgesehenen Anordnung.
BaE gem. § 242 SGB III
Die Regelung zur Kostenerstattung für vorgeschriebene überbetriebliche Ausbildungsabschnitte (s. GA 246.31) wurde dahingehend konkretisiert, dass auch die zusätzlich anfallenden Unterbringungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten erstattet werden können, sofern diese nicht anderweitig gedeckt sind.
Die aufgehobenen Weisungen werden bei diesen Förderleistungen jeweils im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- nehmen die Abstimmungen gem. 235b.31 der Geschäftsanweisung EQ mit den Ländern vor und informieren die Agenturen über die Ergebnisse.
Die Agenturen für Arbeit
- kennzeichnen diejenigen jungen Menschen, die an einer EQ teilnehmen und über abH gefördert werden sollen, bis zu einer Programmanpassung von eM@w bei der Übermittlung der Kundendaten bzw. bei der Anmeldung des Teilnehmers über eM@w im Feld „Bemerkung“ mit dem Hinweis „Teilnehmer/in an Einstiegsqualifizierung“.
Anlagen

Bundesagentur für Arbeit