HEGA 12/09 - 03 - Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung (§ 38 Abs. 1 SGB III)
SP III 11 – 5406 / 5400.1 / 5014.4 / 5390 / 6800 / 71144
21.12.2009
31.12.2013
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Weisung
Zusammenfassung
Aufgrund gesetzlicher Änderungen seit dem 01.01.2009 und der Flächeneinführung des 4-Phasen-Modells ab dem 14.12.2009 im Bereich SGB III wurde der Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung aktualisiert.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde mit dem § 38 Abs. 1 SGB III (neu) die Regelung des § 37b SGB III (alt) zur frühzeitigen Arbeitsuche ab dem 01.01.2009 erweitert. Mit HEGA 04/09 Nr. 12 – Flächeneinführung 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit wurde die HEGA 07/08 Nr. 2 Leitfaden Handlungsprogramme Arbeitnehmer (einschließlich der darin festgelegten Mindeststandards § 37b SGB III) aufgehoben. Darüber hinaus sind Verfahrensänderungen in Bezug auf die Terminierung, im Umgang mit befristeten Zwischenbeschäftigungen und der Nutzung des Sofortzugangs notwendig. Der Leitfaden wird ferner um Regelungen ergänzt, die eine bessere Umsetzung des § 38 Abs. 1 SGB III sicherstellen sollen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
§ 38 Abs. 1 SGB III hat das Ziel, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen und damit nach Möglichkeit Arbeitslosigkeit und die Inanspruchnahme von Entgeltersatzleistungen zu vermeiden bzw. die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Weil die Aufnahme einer Beschäftigung vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit im Regelfall leichter möglich ist und sich die Integration in Arbeit umso schwieriger gestaltet, je länger die Arbeitslosigkeit dauert, soll insbesondere die Zeit vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit (sog. Job-to-Job-Phase) für die aktive Arbeitsuche frühzeitig genutzt werden. Die Festlegung fachlicher Standards im Leitfaden § 38 Abs. 1 SGB III dienen der Erfüllung dieses Ziels.
Grundsätzlich ist durch die Eingangszone/ das Service Center ein terminierter Zugang zur Vermittlungs- und Beratungsfachkraft vor Eintritt der Arbeitslosigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen nach einer Anzeige einer Arbeitsuchendmeldung bzw. einer persönlichen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III sicherzustellen. Die Option eines Sofortzugangs soll genutzt werden, wenn eine Terminvereinbarung mit dem Kunden in dieser Zeit nicht möglich ist, damit die Bewerberangebote möglichst zeitnah aktuell und matchingfähig sind. Ferner sind die Kunden auf die Möglichkeit des Check-In-Verfahrens durch das Kundenportal hinzuweisen.
Durch eine frühzeitige, effektive Umsetzung geeigneter Handlungsstrategien nach dem 4-Phasen-Modell und Nutzung der Wiedervorlage für Folgekontakte bzw. Folgeaktivitäten ist der Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das terminierte Folgegespräch soll möglichst noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der Vermittlungs- und Beratungsfachkraft stattfinden. Sobald ein realistischer Vermittlungsbeginn feststeht, führen die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte für Kunden mit Markt- und Aktivierungsprofil wöchentlich Stellensuchläufe durch.
Für Kunden mit einer befristeten Zwischenbeschäftigung wird die Möglichkeit geschaffen, diese in der Aktionszeit stärker als bisher vermittlerisch zu betreuen.
Der Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung wurde aufgrund der Gesetzesänderungen ab dem 01.01.2009 (§ 38 Abs. 1 SGB III), der Aufhebung des Leitfadens Arbeitnehmer ab dem 14.12.2009 sowie aufgrund notwendiger Verfahrensänderungen/fachlicher Ergänzungen aktualisiert (s. Anlage 2) und ist im Intranet der BA verfügbar:
Vermittlung > Arbeitsvermittlung > 4-PM SGB III / Geschäftsprozesse AG > Arbeitnehmer > Arbeitsmittel > frühzeitige Arbeitsuche § 38 Abs. 1 SGB III
Wesentliche Änderungen können der Anlage 1 entnommen werden.
In Folge der Aktualisierung des Leitfadens war auch die DA Alg zu § 144 SGB III anzupassen. Die aktuelle Fassung steht zur Verfügung unter: Geldleistungen > Entgeltersatzleistungen > Arbeitslosengeld > Weisungen und Gesetze > DA Alg > aktuelle Version
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen:
- beachten als Bestandteil dieser HEGA den „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung (§ 38 Abs. 1 SGB III)“ sowie die aktualisierte DA zu § 144 SGB III.
Die Agenturen für Arbeit:
- nutzen als Bestandteil dieser HEGA den „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung (§ 38 Abs. 1 SGB III)“ verbindlich.
- wenden die im BA-Intranet aktualisierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen der Eingangzonen / Service Center (mit dem Stand 21.12.2009) sowie die dazugehörigen Geschäftsprozessmodelle ab dem 15.01.2010 an. Die entsprechend modifizierte BK-Vorlage „Leistungsprofiling (DateiD: 11807)“ wird spätestens Ende Januar 2010 zur Verfügung gestellt (die Aktualisierung wird über eine BK-Browser-Info publiziert).
- wenden die im BA-Intranet aktualisierten Geschäftsprozessmodelle der Arbeitsvermittlung ab dem 15.01.2010 an.
- treffen ab dem 15.01.2010 AA-spezifische Regelungen, ob und in welchem Umfang künftig Kunden mit einer Zwischenbeschäftigung Vermittlerkontakte in der Aktionszeit erhalten (s. Punkt 2.5 des Leitfadens § 38 Abs. 1 SGB III)
- beachten die aktualisierte DA zu § 144 SGB III.



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Bundesagentur für Arbeit