HEGA 08/08 - 27 - Organisation im Bereich Arbeitnehmer-Leistungen

POE 6 - 1104 / 1111.3 / 7001

20.08.2008
31.12.2013
ja

Zusammenfassung

Im Bereich der Arbeitnehmer-Leistungen werden die bestehenden Regelungen hinsichtlich des Antragsservices in Geschäftsstellen sowie zur Zentralisierung des Bearbeitungsbüros auf Agenturebene angepasst. Die bestehenden Teamstrukturen bleiben für eine Übergangszeit unabhängig von Personalreduzierungen unverändert (Moratorium).

Ausgangslage

Der Bereich Arbeitnehmer-Leistungen verzeichnet durch die Umsetzung des Personalhaushalts in den Jahren 2007 und 2008 und Fluktuationsaustritte einen verminderten Personalansatz. Infolge der Personalreduzierung, dem dadurch bedingten Verlust eigener Teamstrukturen und der fachlichen Führung ist inzwischen eine angespannte Bearbeitungssituation entstanden.

Der aktuelle Stand der Zielerreichung bei Kennzahlen und der sich hieraus ergebende Kundenzufriedenheitsindex konnten bisher nur durch extreme Anstrengungen in personeller Hinsicht gewährleistet werden.

Wegen der laufenden Stellenentzüge sind teilweise Anpassungen der bestehenden organisatorischen Regelungen und ein Moratorium zur vorübergehenden Aufrechterhaltung von Teamstrukturen für den Bereich Arbeitnehmer-Leistungen  erforderlich. Dadurch soll einer Verschlechterung der Qualität und Fachlichkeit sowie dem fortschreitenden Verlust tragfähiger Strukturen und des Dienstleistungsangebots des Bereichs Arbeitnehmer-Leistungen entgegengewirkt werden.

Flächenpräsenz der Antragsservices und Bearbeitungsbüros

Die bestehenden Regelungen im KuZ-Leitfaden sowie in der HEGA 07/2007 - Lfd. Nr. 21- werden wie folgt angepasst:

Der Antragsservice mit terminierter und qualifizierter Antragsbearbeitung wird nach Bedarf, d.h. nach Abwägung zwischen Kundenorientierung/-aufkommen und Wirtschaftlichkeit, tageweise (zwischen zwei bis fünf Tagen) in den Geschäftsstellen vorgehalten.

Wird in der Geschäftsstelle ein Zeitfenster von zwei Tagen pro Woche in  der Regel nicht ausgeschöpft, entfällt die Antragsbearbeitung durch den Antragsservice in der Geschäftsstelle.

Das Bearbeitungsbüro wird auf Agenturebene zentralisiert, soweit in den Geschäftsstellen kein eigenes Team Arbeitnehmer-Leistungen gebildet werden kann.

Zur grundsätzlichen Vorgehensweise bei evtl. nötigen Personalmigrationen wird auf die HEGA 04/2005 lfd. Nr. 15 - Personalkonzept im Rahmen der Organisationsreform der BA - verwiesen.

Moratorium zu den Teamstrukturen, Sicherstellung einer effizienten Aufgabenerledigung und hohen Bearbeitungsqualität

Die Erreichung und Stabilisierung einer hohen Bearbeitungsqualität in den Geschäftsprozessen und Einhaltung der Mindeststandards macht eine Intensivierung der Führungsarbeit erforderlich. Hierzu gehört nicht nur die nachdrückliche zielorientierte Steuerung in der Phase organisatorischer Umstrukturierungen, sondern auch die verstärkte fachliche Unterstützung der Teammitglieder im Rahmen der Fachaufsicht.

Bestehende Teamstrukturen können daher grundsätzlich für eine Übergangszeit (Sommer 2009) bis zu einer evtl. aus anderen Gründen erforderlichen Reorganisation, zum Beispiel infolge Übertragung der Ergebnisse des Projekts „Verbesserung der Prozess- und Führungsqualität im Bearbeitungsbüro Arbeitgeber/Träger“, erhalten bleiben.

Durch die Konzentration des Bearbeitungsbüros auf Agenturebene und die Präsenz des Antragsservice in Geschäftsstellen nach Bedarf, sollen eine effiziente Aufgabenerledigung sichergestellt und die Kompensation von Belastungsspitzen und Abwesenheitszeiten ermöglicht werden. Mit der Beibehaltung eigener Teamstrukturen im Bereich Arbeitnehmer-Leistungen soll der Abbau leistungsfähiger Einheiten vermieden, eine hohe Bearbeitungsqualität sichergestellt und die Fachlichkeit der Führung erhalten bleiben.

Die beschriebenen Anpassungen werden durch personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur flankiert.

Beteiligung der Personalvertretung

Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.