HEGA 07/08 - 09 - Implementierung des Verfahrenszweiges „Vermittlungsgutschein (VGS)“ in coSachNT (AV)
SP III 22 – 56421g / 1442.81 / 6800 / SP II 12 – II-1203.68
20.07.2008
21.12.2015
ja
Zusammenfassung
Mit E-Mail-Info vom 27.12.2007 wurde über die Implementierung des VGS im Fachverfahren coSachNT (AV) informiert. Mit der Programmversion P82 wird am 11. August 2008 der „Vermittlungsgutschein“ als neuer Verfahrenszweig in coSachNT (AV) aufgenommen.
- 1. Erweiterung von coSachNT (AV) um den Verfahrenszweig „Vermittlungsgutschein (VGS)“
- 2. Anwenderqualifizierung
- 3. IT-Suchläufe
- 4. Berechtigtenkonzept
1. Erweiterung von coSachNT (AV) um den Verfahrenszweig „Vermittlungsgutschein (VGS)“
Im Sinne einer einheitlichen IT-Strategie wird mit der P82 ab 11. August 2008 coSachNT (AV) um den Verfahrenszweig „Vermittlungsgutschein (VGS)“ erweitert. Die Erfassung und Einlösung von VGS wird in diesem Fachverfahren komfortablere Möglichkeiten als bisher bieten. So werden neben den Daten des privaten Arbeitsvermittlers auch die Daten des einstellenden Arbeitgebers erfasst. Mit der Implementierung des neuen Verfahrenszweiges werden umfangreiche Suchmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Es können ausgegebene und eingelöste VGS genauso ermittelt werden wie die VGS eines bestimmten privaten Arbeitsvermittlers oder eines Arbeitgebers. Die Erfassung (Ausgabe und Einlösung) des VGS ist mit der Programmübergabe ausschließlich über coSachNT (AV) vorzunehmen.
Eine Migration der bisher über VerBIS ausgestellten VGS erfolgt nicht.
Mit der Programmversion 83 wird der Verfahrenszweig VGS um die Funktionalität der FINAS Übergabe erweitert.
Weitere Hinweise zu den einzelnen Funktionalitäten des neuen Verfahrenszweiges werden mit der am 11. August 2008 erscheinenden Anwenderinformation gegeben.
Mit der Umstellung der Erfassung auf coSachNT (AV) sind keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden.
2. Anwenderqualifizierung
Für den neuen Verfahrenszweig wird eine Arbeitshilfe erstellt und spätestens mit der Implementierung des Verfahrenszweiges in coSachNT (AV) im Intranet zur Verfügung gestellt.
3. IT-Suchläufe
Die Regionaldirektionen können die erforderlichen Suchläufe, z.B. im Zusammenhang mit Missbrauchsverdachtsfällen, für die ab 11.08.2008 in coSachNT (AV) erfassten VGS in eigener Zuständigkeit vornehmen.
Die Suchläufe der bis zum 10. August 2008 ausgezahlten VGS werden bis auf weiteres von der Zentrale, SP III 22, beauftragt.
4. Berechtigtenkonzept
| Status - von | Status - nach | Service Center | Eingangszone | AA- Vermittler | AG/ Trägerteam | Team AN-Leistung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Z: storniert | A: ausgegeben | J | J | J | J | J |
| Z: storniert | C: abgelehnt | J | J | J | J | J |
| Z: storniert | B: bewilligt | N | N | J | J | J |
| Z: storniert | U: abgelaufen | N | N | N | N | N |
Mit Ablauf der festgelegten Gültigkeit des VGS wird der Status automatisch durch das System auf „abgelaufen“ umgestellt.
| Verfahrensknoten | Service Cente mehrere Dst. (bundesweit) | Eingangszone zuständige Dst. | AA-Vermittler zuständige Dst. | AG/ Trägerteam zuständige Dst. | Team AN- Leistungen zuständige Dst. |
|---|---|---|---|---|---|
| Gutscheinsuche | X | X | X | X | X |
| Gutscheinliste | X | X | X | X | X |
| Gutschein | X | X | X | X | X |
| Gesamtkosten/ Auszahlung (PAV, AG, Kosten) | - | - | X | X | X |
| PAV/ AG-Suche | - | - | X | X | X |
| PAV/ AG-Liste | - | - | X | X | X |
| PAV/ AG | - | - | X | X | X |
| Wiedervorlagen | X | X | X | X | X |
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bisher keine Zugriffsrechte auf coSachNT (AV) haben, z.B. Kundenportal, aber mit der Ausgabe bzw. Einlösung des VGS betraut sind, muss sichergestellt sein, dass für diese rechtzeitig die notwendigen Zugriffsrechte eingerichtet werden.
Die selbst angelegten Arbeitsfelder sind durch die coSachNT (AV) Fachbetreuer mit der nächsten Programmversion am 11. August 2008 entsprechend anzupassen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenportals werden zwei neue Arbeitsfelder zentral eingerichtet. Für die Service Center ist das Arbeitsfeld S0115, für die Eingangszonen das Arbeitsfeld S0116.
Die Träger der Grundsicherung vergeben die Zugriffsrechte nach Maßgabe der jeweiligen Geschäftsverteilung.



Bundesagentur für Arbeit