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HEGA 06/2011 - 12 - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB)

SP II 12 – II-1203 / II-1210 / II-1211 / II-1225

20.06.2011
31.12.2013
Weisung (GA Nr. 16/2011)
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Bezug: Geschäftsanweisung SGB II Nr. 19/2009 vom 14.07.2009

Aufhebung: Arbeitshilfe Vermittlungsbudget SGB II, Anlage 1 der GA SGB II Nr. 19/09

Zusammenfassung

Um die Abgrenzung zwischen der Anwendung der §§ 45 und 46 SGB III deutlich herauszustellen, wurde die Arbeitshilfe "Vermittlungsbudget" neu gefasst und in Fachliche Hinweise umbenannt. Gleichzeitig wird die Gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 45, 46 SGB III und nach § 16f SGB II als verbindliche Regelung des BMAS in die Fachlichen Hinweise SGB II zu § 45 SGB III integriert.

1. Ausgangssituation

Der in der bisherigen Arbeitshilfe nicht näher definierte Begriff der "Maßnahmen, die die Grundsicherungsstelle nicht eingerichtet hat" benötigt eine klarstellende Interpretation, um den Eindruck eines vermeintlichen Wahlrechts zwischen den Leistungen nach den §§ 45 und 46 SGB III und die Umgehungen bestehenden Vergaberechts zu vermeiden.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Das BMAS erwartet, dass die Gemeinsame Erklärung (PDFPDF, 667 KB) von Bund und Ländern in der jeweils gültigen Fassung und die darin präzisierte Abgrenzung der §§ 45 und 46 SGB III als verbindliche Rechtsauslegung des BMAS in die Fachlichen Hinweise (ehem. Arbeitshilfe) SGB II zu § 45 SGB III integriert wird.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Die Arbeitshilfe SGB II zu § 45 SGB III wurde inhaltlich und formal überarbeitet.

Insbesondere wurde die Abgrenzung der §§ 45 und 46 SGB III hinsichtlich des Begriffs "Maßnahmen, die nicht von der Grundsicherungsstelle eingerichtet wurden" konkretisiert.

Darüber hinaus fanden folgende Anpassungen statt:

  • Die Arbeitshilfe wurde in Fachliche Hinweise umbenannt.
  • Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden Begriffe angepasst.
  • Die durch die Einführung von ERP geänderten Buchungsmerkmale (siehe auch Kontierungshandbuch vom 15.12.2010) wurden eingefügt.
  • Auf Rechtsgrundlagen, allgemeine Hilfen und die Gemeinsame Erklärung wird nunmehr durch einen Link verwiesen.

4. Einzelaufträge

Die Geschäftsführer der Jobcenter stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter in den Jobcentern die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.

Adressatenkreis:

RD: GG, PBL, OB M&I, Regionalberater/-innen, Stab Recht, Fachkräfte KRM
AA: VG, Berater/-innen Führungsunterstützung
Jobcenter: GF, BL M&I, TL M&I, Fachkräfte M&I, KRM, Fachkräfte/ Fachassisten/-innen Recht

Anlage

Fachliche Hinweise - Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) (PDFPDF, 100 KB)