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HEGA 06/09 - 13 - Die neue JOBBÖRSE der BA

SP III 12 - 1431 / 2665 / 2668 / 5406 / 6800 / II-1203.8.2 / II-5216

20.06.2009
19.06.2014
ja

Zusammenfassung

Mit P 92 am 17. August 2009 wird die neue JOBBÖRSE der BA online gestellt. Das Angebot wird durch neue Funktionen erweitert und auf die zielgruppenspezifischen Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet, Seitenaufbau und Benutzerführung wurden grundlegend überarbeitet. Um die operativen und strategischen Vorteile der neuen JOBBÖRSE besser nutzen zu können, soll die Fach- und Handlungskompetenz der Mitarbeiter/innen sichergestellt werden. Die Kunden der BA sind anzuhalten, die neue JOBBÖRSE der BA aktiv zu nutzen.

1. Ausgangssituation

Die JOBBÖRSE als Selbstbedienungsplattform für Arbeitgeber und Arbeit-/ Ausbildungsuchende unterstützt den selbsttätigen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Kundenbefragungen und Gespräche mit Arbeitgebern haben die Notwendigkeit für eine Überarbeitung der JOBBÖRSE wiederholt aufgezeigt. Um den Anforderungen eines modernen E-Government-Angebotes nachzukommen, wurde auf Grundlage der Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge eine komplett neue JOBBÖRSE entwickelt.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Gemäß § 41 Absatz 2 SGB III sind bei der Beratung, Vermittlung und Berufsorientierung die Selbstinformationseinrichtungen einzusetzen. Die gesetzliche Neuregelung des § 41 Absatz 2 SGB III erteilt der BA zudem den Auftrag, die Selbstinformationseinrichtungen an die technischen Entwicklungen anzupassen. Mit der Weiterentwicklung der JOBBÖRSE der BA wird diesem gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es auch geschäftspolitisch von hoher Bedeutung, die Nutzung dieser Möglichkeiten durch eine umfassende Beratung und Vorteilsübersetzung für die Kunden weiter voranzutreiben. Unabhängig von zentralen Marketingaktivitäten ist dafür die Werbung durch eine gezielte Kundenansprache in den Agenturen/ AAgAW/ ARGEn der entscheidende Hebel zum Erfolg.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

3.1 Einführung der neuen JOBBÖRSE der BA

Die neue JOBBÖRSE wird mit der Programmversion P 92 am 17. August 2009 produktiv gesetzt. Damit sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

  • intensivere Nutzung der Aktionszeit (§ 38 Abs. 1 SGB III), um so Arbeitslosigkeit bereits im Vorfeld zu vermeiden,
  • Steigerung des Einschaltungsgrads (gemeldete Ausbildungs- und Arbeitsstellen),
  • Intensivierung der Nutzung der JOBBÖRSE im Rahmen der Eigenbemühungen gemäß dem Gesetzesauftrag des § 119 Abs 4 S. 2 Nr. 3 SGB III,
  • Unterstützung des selbsttätigen Marktausgleichs,
  • Erhöhung der Zufriedenheit der Kunden mit dem Serviceangebot der BA.
  • Ein- und Durchführung durchgängiger Online-Prozesse verbunden mit Zeitersparnis und Prozessbeschleunigung durch direkte Kommunikation

Damit das neu entwickelte Produkt seine volle Wirkung entfalten kann, soll die JOBBÖRSE durch eine gezielte Ansprache und Vorteilsübersetzung für die Kunden im operativen Vermittlungs-/ Beratungsprozess verstärkt eingesetzt werden. Die Nutzungszahlen sollen durch eine aktive Vermarktung im Tagesgeschäft gesteigert werden. Die mit dem Kunden vereinbarten Aktivitäten werden in der Eingliederungsvereinbarung konkret und individuell festgehalten.

Zum Start der neuen JOBBÖRSE werden die relevanten Daten aus der JOBBÖRSE und VerBIS automatisch in die neue Datenstruktur migriert.

Detaillierte Informationen werden ab der 28. Kalenderwoche im Intranet unter Vermittlung / IT-Arbeitshilfen / Job-Boerse veröffentlicht.

Die Kunden der JOBBÖRSE werden über eine Postfachnachricht und entsprechende Veröffentlichungen unter www.arbeitsagentur.de über die Funktionalitäten der neuen JOBBÖRSE und die Datenmigration informiert.

Die Zusammenstellung der neuen Funktionen der JOBBÖRSE ist in Anlage 1 beigefügt.

3.2 Einführung der Online-Arbeitsuchendmeldung

Mit der neuen JOBBÖRSE wird gleichzeitig für Job-to-Job-Kunden die Möglichkeit geschaffen, zur Fristwahrung der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung die „Anzeige“ über den neuen Prozess der Online-Arbeitsuchendmeldung zu erstatten. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III  ist, wie auch bei den anderen Kontaktkanälen für die „Anzeige“, dass die persönliche Vorsprache nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Das bisherige Verfahren zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung bzw. telefonischen oder schriftlichen Anzeige zur Arbeitsuche (siehe HEGA 01/09 - 06 - Gesetzliche Änderungen zu den §§ 35, 37 und 38 SGB III) bleibt davon unberührt und wird um den Kontaktkanal der Online-Arbeitsuchendmeldung ergänzt.

Darüber hinaus steht die Online-Arbeitsuchendmeldung auch allen anderen Nutzern der JOBBÖRSE zur Verfügung (z.B. Arbeitsuchenden, die noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen).

Die auf diesem Weg eingegangenen Meldungen werden in das zuständige Service Center geroutet; maßgeblich dafür ist die vom Kunden erfasste Anschrift. Das Service Center nimmt das Leistungsprofiling vor und vereinbart einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Vermittlungsfachkraft. Das Arbeitspaket 3 ist im Wesentlichen integrierter Bestandteil der Online-Arbeitsuchendmeldung; dabei wurde eine Abwägung zwischen einer nicht zu langen Erfassungsdauer und einer guten Vorabinformation für die Vermittlungsfachkräfte vorgenommen. Eine ausführliche Prozessbeschreibung sowie Arbeitshilfe und Gesprächsleitfäden werden noch zur Verfügung gestellt.

4. Einzelaufträge

Die Qualifizierung der Mitarbeiter/innen hinsichtlich der neuen JOBBÖRSE sowie der damit verbundenen Prozesse erfolgt grundsätzlich über webbasierte Trainingsmodule, welche zu bearbeiten sind. Eine darüber hinausgehende Informationsweitergabe findet im Rahmen der üblichen Regelkommunikation zu Programmversionen statt.

Die Agenturen für Arbeit / AAgAw

  • wirken darauf hin, dass die arbeitnehmer- und arbeitgeberorientierten Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte ab 17. August 2009 die Kunden aktiv zur Nutzung der neuen JOBBÖRSE beraten und auf die neuen Serviceangebote aufmerksam machen. Insbesondere ist auf die Vorteile der Nutzung eines gemeinsamen Bewerber-/ Arbeitgeber-Accounts einzelfallbezogen hinzuweisen. Die Entscheidung, ob ein gemeinsamer Bewerber-/ Arbeitgeber-Account genutzt wird, obliegt der Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft.
  • führen aufgabenbezogene Maßnahmen zur Erhöhung der Fach- und Handlungskompetenz der Mitarbeiter/innen anhand der zur Verfügung gestellten webbasierten Trainingsmodule durch, welche die Funktionen der neuen JOBBÖRSE und die damit verbundenen Prozesse beschreiben. Barrierefreie Versionen der Trainingsmodule werden zur Verfügung gestellt. Eine tutorielle Begleitung kann zentral über die Telefonnummer 0911/ 179 3893 ab der 27. bis zur 33. Kalenderwoche in Anspruch genommen werden.
  • stellen sicher, dass aufbauend auf die Durcharbeitung der Trainingsmodule zeitnah vor dem Go Live durch die IT-Fachbetreuer/innen VerBIS in den Agenturen aufgabenbezogene Workshops durchgeführt werden, in denen das Wissen über die Kernprozesse der neuen JOBBÖRSE sowie deren Nutzen für die Zusammenarbeit mit den Kunden vertieft und abgeleitet werden.
  • bieten einen exklusiven Kundenservice an den ersten Tagen nach dem Go Live in den Eingangszonen/ SIE für Fragen rund um die Nutzung der JOBBÖRSE.

Den Arbeitsgemeinschaften

  • wird es freigestellt, die o.g. Workshops zur neuen JOBBÖRSE zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. In diesem Falle sind auch die webbasierten Trainingsmodule zeitnah vor dem Workshop zu bearbeiten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass im Rechtskreis SGB II die Belastung der Mitarbeiter/innen durch Schulungs- bzw. Informationsveranstaltungen aufgrund der Belastungssituation auf einen längeren Zeitraum verteilt wird.

Die Regionaldirektionen

  • stellen den Wissenstransfer rund um die neue JOBBÖRSE an die IT-Fachbetreuer/innen VerBIS durch die Programmberater/innen, Schwerpunkt VerBIS, im Rahmen von Workshops sicher.

Detaillierte Hinweise zur Durchführung der Einzelmaßnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt.

5. Beteiligung

Der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung wurden beteiligt.


Anlagen