HEGA 03/10 - 01 - Änderungen beim Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung mit Auswirkungen auf die Arbeitsvermittlung und das Kundenportal
SP III 11 / SP III 33 - 5014.4 / 5400.1 / 5370 / 5390 / 5451.1 / 5790 / 6801.4 / 7034.14 / II-8402
22.03.2010
31.12.2014
Information
Weisung
Zusammenfassung
Da im Bereich der Sozialen Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Mitgliedstaaten der EU zum 01.05.2010 die neuen EG-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 umzusetzen sind, hat dies auch Auswirkungen auf die arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittlung, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und die Arbeit des Kundenportals. Geschäftsprozesse werden neu modelliert, Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen für das Kundenportal erarbeitet sowie ein Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
- 5. Koordinierung
- 6. Haushalt
- 7. Beteiligung
1. Ausgangssituation
Die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer werden zum 01.05.2010 für die Mitgliedstaaten der EU durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 abgelöst. Im Verhältnis zu den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und zur Schweiz sowie für Drittstaatsanghörige sind die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 zunächst weiterhin anzuwenden.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die wesentlichen Änderungen der neuen EG-Verordnungen mit Auswirkung auf die Arbeit des Kundenportals und auf die Arbeitsvermittlung sind in der Anlage zusammengestellt.
3.1 Arbeitsvermittlung
3.1.1 Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung
Aufgrund der neuen EG-Verordnungen wurde für den Bereich der arbeitnehmerorientierten Vermittlung ein Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung mit allen betroffenen Schnittstellen erarbeitet und im Intranet der BA (Vermittlung > Arbeitsvermittlung > 4-PM SGB III / Geschäftsprozesse AG > Arbeitnehmer > Schnittstellen: Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung) in der jeweils aktuellen Fassung (s. auch Punkt 3.5) zur Verfügung gestellt.
3.1.2 GPM Arbeitnehmervermittlung
Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit dem Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung wurden angepasst und auch neu erarbeitet. Sie werden im Intranet am 20.04.2010 veröffentlicht.
3.1.3 VerBIS
Die Arbeitshilfe Kundenabmeldung und Statuswechsel – Teil AV – SGB III wird zum 03.05.2010 aktualisiert.
3.2 ZAV
3.2.1 Antrag auf Mitnahme des Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
Im Rahmen eines Entscheidungsfindungsprozesses (d. h. kein Regelfall) und nur nach Rücksprache mit dem Hauptbetreuer kann die ZAV künftig die Aufgaben des Vermittlungsbereichs im Zusammenhang mit der Beantragung der Mitnahme des Leistungsanspruchs zur Arbeitsuche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat übernehmen.
Dies gilt nicht für Aufstocker (s. Punkt 2.2.1.1 und 2.6 des Leitfadens).
3.2.2 Betreuung von arbeitslosen Grenzgängern* bei zusätzlicher Arbeitsuchendmeldung in Deutschland
Die Betreuung von arbeitslosen Grenzgängern*, die sich in Deutschland nach Art. 65 Abs. 2 S. 2 GVO zusätzlich arbeitsuchend melden, erfolgt ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit. Eine Nebenbetreuung durch die ZAV ist auf Wunsch des Kunden möglich (s. Punkt 5.1 des Leitfadens).
Die Grundaussagen zu den Schnittstellen Arbeitnehmer in der HEGA 12/2008 Nr. 59 – Internationale Vermittlung und Beratung bleiben unberührt und werden lediglich um die Besonderheiten im Rahmen der zusätzlichen Arbeitsuchendmeldung von arbeitslosen Grenzgängern* erweitert.
[Hinweis zu "Grenzgängern": EG-Begriff (Artikel 1 Buchstabe f u. Art. 65 der VO (EG) Nr. 883/2004)]
3.3 Kundenportal
3.3.1 Eingangszone
In den Eingangszonen wird die Aufgabenwahrnehmung zum Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung um die Umsetzung der neuen EG-Verordnungen erweitert.
Die Kommunikation für die Arbeitsvermittlung mit den ausländischen Trägern wird nur von den Eingangszonen per Post durchgeführt. Bis zur Einführung einer EU-weiten IT-Plattform erfolgt der Datenaustausch mit strukturierten elektronischen Dokumenten in Papierform (Paper SED). Von einigen ausländischen Trägern werden in der Übergangszeit voraussichtlich weiterhin die „alten E-Formulare“ oder andere Dokumente verwendet.
3.3.2 Service Center
In den Service Center wird die Aufgabenwahrnehmung zum Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung (analog der Eingangszone) neu eingeführt. Somit wird den Kunden ein weiterer Zugang ermöglicht, um entsprechende Auskünfte und/oder Unterlagen (für z.B. eine Ausreise ins EU-Ausland) zu erhalten.
3.3.3 Arbeitsmittel Kundenportal
Für die Umsetzung der neuen EG-Verordnungen werden aktualisierte bzw. neue Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Diese werden ab 22.03.2010 als Entwürfe (und bis zum 03.05.2010 in endgültiger Fassung) im BA-Intranet in jeweils aktueller Fassung veröffentlicht, da fachliche Anpassungen bis 03.05.2010 nicht auszuschließen sind (s. auch Punkt 3.5).
Eingangszone:
- 1.305a – Antragstellung E 301 und E 303
- 1.305b – Antragstellung PD U1 oder Arbeitsuche mit PD U2 (neu)
Service Center:
- 3.305a – Antragstellung E 301 und E 303 (neu)
- 3.305b – Antragstellung PD U1 oder Arbeitsuche mit PD U2 (neu)
Zur weiteren Prozessunterstützung werden im Intranet in der FAQ Kundenportal (neuer Menüpunkt: Internationales Recht Alv) Beiträge zum Internationalen Recht der Arbeitslosenversicherung immer auf dem aktuellsten Stand (s. auch Punkt 3.5) eingestellt:
Geschäftspolitik > Kundenzentrum > Empfang und Eingangszone > FAQ Kundenportal bzw.
Interner Service > Service Center > FAQ Kundenportal.
3.4 Präsentation Abläufe/Zuständigkeiten
Für eine bessere Veranschaulichung der komplexen Abläufe und der Zuständigkeiten (v. a. Arbeitsvermittlung, Kundenportal, Leistung, ZAV) wurde eine Präsentation erarbeitet. Diese steht im Intranet unter
Vermittlung > Arbeitsvermittlung > 4-PM SGB III / Geschäftsprozesse AG > Arbeitnehmer > Schnittstellen: Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.
3.5 EU-Vordrucke und Paper SED
Da die für die Arbeitsvermittlung und das Kundenportal relevanten EU-Vordrucke und Paper SED noch keinen endgültigen Stand haben, wird auf die aktuellen Hinweise zu den zu verwendenden Vordrucken auf den Intranetseiten der ZIntAlv bzw. des Kundenportals verwiesen.
4. Einzelaufträge
Die Regionaldirektionen
- beachten den Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung.
Die Agenturen für Arbeit
- wenden den Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung zum 03.05.2010 verbindlich an.
- stellen sicher, dass die Teamleiter/innen, die in den Agenturen für eine Eingangszone oder für ein Service Center verantwortlich sind, für die Umsetzung der neuen/modifizierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen (i. V. m. den ergänzenden FAQ-Beiträgen) zum 03.05.2010 sorgen.
- wenden die im BA-Intranet neu eingestellten Geschäftsprozessmodelle der Arbeitsvermittlung und dem Kundenportal zum 03.05.2010 an.
- verwenden zum 03.05.2010 die für den Bereich Kundenportal sowie für den Bereich Arbeitsvermittlung relevanten Vordrucke im Zusammenhang mit den neuen EG-Verordnungen 883/2004 und 987/2009.
Die ZAV
- passt ihre Geschäftsprozesse bis zum 20.04.2010 an und wendet diese ab dem 03.05.2010 an.
- verwendet zum 03.05.2010 im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses die für den Bereich Arbeitsvermittlung relevanten Vordrucke im Zusammenhang mit den neuen EG-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 und beachtet diesbezüglich den Leitfaden Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung für den Bereich der Arbeitsvermittlung zum 03.05.2010 verbindlich.
- beachtet in Ergänzung zur HEGA 12/08 Nr. 59 die Regelungen zur Zuständigkeit bei zusätzlicher Arbeitsuchendmeldung von arbeitslosen Grenzgängern* in Deutschland.
5. Koordinierung
entfällt
6. Haushalt
entfällt
7. Beteiligung
Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.
Anlage
Wesentliche Änderungen der neuen EG-VO 883/04 und 987/09
mit Auswirkung auf die Arbeit des Kundenportals und die Arbeitsvermittlung



Bundesagentur für Arbeit