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HEGA 01/10 - 04 – Einführung der neuen Dienstleistung „Deutsch-Test für Zweitsprachler“

SP II 11 / SP III 11 - II-1203.4.1 / 5014.2 / 6801.4 / 1914.10

20.01.2010
31.12.2014
Weisung für AAgAW / Empfehlung für ARGEn
Weisung

Zusammenfassung

Für eine frühzeitige und fundierte Einschätzung der Deutschkenntnisse von Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, wurde der „Deutsch-Test“ als kurzfristige und kostengünstige Dienstleistung des Psychologischen Dienstes entwickelt. Nach erfolgreicher Erprobung erfolgt nun die flächendeckende Einführung. Die Dienstleistung ist von den Dienststellen in ihre operativen Prozesse einzubetten.

1. Ausgangssituation

Im Rahmen des Profilings wird durch die Integrations-/Vermittlungsfachkraft festgestellt, ob Handlungsbedarf bei den Deutschkenntnissen eines Kunden besteht. Als Bezugsrahmen dient hier die Einschätzung, ob eine Deutschförderung notwendig ist, um in den Arbeitsmarkt im Allgemeinen bzw. in ein bestimmtes Tätigkeitsfeld oder eine Qualifizierung einzumünden. Bei der Feststellung der Deutschkenntnisse gab es für die Integrations-/Vermittlungsfachkräfte flächendeckend bislang keine kurzfristige Unterstützung für diese Personengruppe.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Im Hinblick auf die geschäftspolitischen Ziele im SGB II und SGB III bedeutet eine in Bezug auf die Deutschkenntnisse passgenaue Integration bzw. erfolgreich und stringent verlaufende Deutschförderung eine Optimierung, die

  • den Erwerb bzw. die Anpassung beruflicher Qualifikationen ermöglicht und Voraussetzung für die Verwertbarkeit mitgebrachter Qualifikationen darstellt,
  • zu einer Senkung des Arbeitslosigkeitsrisikos beiträgt (qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten) und sich positiv auf die Nachhaltigkeit von Integrationen auswirkt,
  • zu höheren Erwerbseinkommen führt (Vermeidung Hilfebedürftigkeit),
  • sich über kürzere Wartezeiten auf Kurse und kürzere Teilnahmedauern positiv auf die faktische Dauer der Arbeitslosigkeit und Summe passiver Leistungen auswirkt und
  • die Kundenzufriedenheit erhöht.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Um frühzeitig eine objektive und fundierte Einschätzung der Deutschkenntnisse vornehmen zu können, wurde im Rahmen der Erprobung des 4-Phasen-Modells eine neue Dienstleistung des Psychologischen Dienstes (PD), der standardisierte Deutsch-Test, entwickelt und erprobt. Durch diesen Test können die Deutschkenntnisse bei Personen, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, bereits zu Beginn des Integrationsprozesses kurzfristig festgestellt werden. Die Teilnahme am Deutsch-Test ist grundsätzlich freiwillig, das Einverständnis des Kunden ist einzuholen und wird im Rahmen der VerBIS-Einschaltung des PD („Klick-Einverständnis“) dokumentiert.

3.1 Ziel und Nutzen

Der Deutsch-Test ist eine standardisierte Dienstleistung und ermöglicht erstmals eine kostengünstige und zeitnahe Durchführung für eine große Anzahl von Kunden. Ziel ist es, die Integrations-/Vermittlungsfachkraft bei der Einschätzung der Deutschkenntnisse im Rahmen des Profilings, sowie bei der Planung weiterer Schritte zu unterstützen. Das Ergebnis liegt in der Regel zum Erstgespräch vor, wenn die Einschaltung des Deutsch-Tests bereits in der Eingangszone erfolgte.

Der Deutsch-Test ist das einzige, nicht trägergebundene Testverfahren zur Feststellung der Deutschkenntnisse. Es werden Aussagen zu Integrationsmöglichkeiten mit den derzeit vorliegenden Deutschkenntnissen und Empfehlungen zur Deutschförderung bei weiterführenden Berufszielen gegeben.

3.2 Einführung des Deutsch-Tests

Die Einführungsverantwortung und Einbettung der neuen Dienstleistung in die bestehenden Prozesse obliegt den operativen Einheiten. Der PD unterstützt und begleitet die Einführung.

3.2.1 Psychologischer Dienst

Die Steuerungseinheiten des PD werden zentral über die Dienstleistung und ihre Durchführung informiert. Die Steuerungseinheiten informieren nachfolgend mindestens einen Psychologen je PD als fachlichen Ansprechpartner. Dieser Psychologe erörtert die Durchführung und Organisation der Dienstleistung mit den Mitarbeitern des örtlichen PD umfassend. Er steht darüber hinaus als Experte für die Informationsveranstaltungen bzw. Teambesprechungen der operativen Einheiten zur Verfügung.

Die Unterlagen für den PD werden gesondert übermittelt.

3.2.2 Operativ

Zur Gewährleistung einer erfolgreichen Einführung ist in den operativen Einheiten je Dienststelle mindestens ein Einführungsverantwortlicher zu benennen, der in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Psychologen die beteiligten Teamleiter umfassend informiert.

Die Mitarbeiter in den Eingangszonen, die Integrations-/Vermittlungsfachkräfte sowie die Vermittler/Berater U25/Reha sind nach der Einführung ausführlich über die neue Dienstleistung, Zielgruppe, Modalitäten und den Nutzen informiert. Sie beherrschen die Einschaltung sowie die Einbettung in die jeweiligen operativen Prozesse. Eine Erörterung in Teambesprechungen bzw. teamübergreifenden Veranstaltungen hat sich im Rahmen der Erprobung bewährt. Die Einbeziehung der örtlichen Psychologen in die Mitarbeiterinformation – um die Hintergründe der Dienstleistung zu vertiefen – wird empfohlen.

In der Anlage 1 werden die Dienstleistung und die Einbettung in die operativen Prozesse sowie die Einschaltung durch die Integrations-/Vermittlungsfachkräfte, Vermittlungs-/Beratungsfachkräfte U25/Reha und Eingangszonen detailliert beschrieben.

Zur Mitarbeiterinformation werden in den Anlagen 2a und 3a anwenderorientierte Informationsunterlagen und ergänzend zur Veranschaulichung in den Anlagen 2b und 3b Powerpointpräsentationen zur Verfügung gestellt.

3.3 Terminierung des Deutsch-Tests

Bis zur Anpassung der Allgemeinen Terminverwaltung (ATV) wird voraussichtlich ab dem 22.02.2010 die eigens für den Deutsch-Test entwickelte Terminierungsdatenbank „Terminierung Deutsch-Test“ zentral zur Verfügung gestellt. Hierzu ergeht zeitnah eine gesonderte Information.

3.4 Geschäftsprozesse

Die folgenden Geschäftsprozesse SGB III wurden entsprechend aktualisiert:

  • Arbeitsuchend-/Arbeitslosmeldung in EZ bearbeiten
  • Auftrag für eine Psychologische Dienstleistung bearbeiten
  • Erstgespräch durchführen
  • Folgegespräch durchführen

4. Einzelaufträge

Die Agenturen für Arbeit und AAgAW

  • führen die neue Dienstleistung verantwortlich ein,
  • stellen die Information ihrer Führungskräfte und Mitarbeiter bis spätestens 28.02.2010 sicher (Führungskräfte der Eingangszonen setzen den modifizierten Gesprächsleitfaden/Arbeitshilfe 1.001 um),
  • nutzen die neue Dienstleistung spätestens ab dem 01.03.2010.

Den ARGEn

  • wird eine analoge Umsetzung der Regelung empfohlen.

Die Steuerungseinheiten des PD

  • informieren vertieft die fachlichen Ansprechpartner der örtlichen PD, so dass diese den operativen Bereich in Informationsveranstaltungen unterstützen können,
  • stellen die Information der Mitarbeiter der PD bis spätestens 28.02.2010 sicher,
  • gewährleisten Terminkapazitäten in den PD der AA spätestens ab dem 01.03.2010.

Die Internen Services

  • stellen die bedarfsgerechte Vervielfältigung der benötigten Informationsunterlagen zeitnah sicher.

5. Koordinierung

entfällt

6. Haushalt

Die Kosten der Dienstleistung werden im Bereich des SGB II wie die anderen Dienstleistungen des PD über das Verwaltungskostenbudget abgerechnet. Eine Ergänzung des Dienstleistungskataloges erfolgt zeitnah.

7. Beteiligung

Der Hauptpersonalrat wurde beteiligt.


Anlagen

  1. Dienstleistungs- und Prozessbeschreibung
  2. Unterlagen für Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte (nicht im Internet veröffentlicht)
  3. Unterlagen für Fachkräfte der Eingangszonen (nicht im Internet veröffentlicht)

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