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Dienstleistungs- und Prozessbeschreibung

Anlage 1 der HEGA 01/10 - Einführung der neuen Dienstleistung „Deutsch-Test für Zweitsprachler“

1. Beschreibung der Dienstleistung

Der Deutsch-Test bietet für Kunden, die Deutsch nicht als Muttersprache erlernt haben, eine standardisierte Einschätzung der derzeitigen Deutschkenntnisse. Der Psychologische Dienst (PD) führt den Deutsch-Test kurzfristig durch, der Auftraggeber erhält innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem Testtermin eine Stellungnahme.

Der ca. 60-minütige Deutsch-Test umfasst die Bearbeitung kleinerer alltagssprachlicher Texte und liefert eine globale Einschätzung der deutschen Sprachkenntnisse anhand eines bundesweit einheitlichen Bezugsrahmens. Er schafft für jede Integrations-/Vermittlungsfachkraft eine objektive Transparenz über die Deutschkenntnisse des Kunden.

Die Stellungnahme des PD macht Aussagen zu drei Bereichen, um die jeweilige individuelle Zielrichtung im Vermittlungsprozess abzudecken:

  • derzeit vorliegende Deutschkenntnisse,
  • derzeitige Möglichkeiten der beruflichen Integration im Hinblick auf die vorhandenen Deutschkenntnisse und
  • nächste Schritte einer möglichen Sprachförderung, wenn die Einmündung in eine im Hinblick auf die Deutschkenntnisse höherwertige Zieltätigkeit/Qualifizierung vereinbart wird.

In der Stellungnahme werden beispielhaft berufliche Möglichkeiten genannt, die mit den vorhandenen Deutschkenntnissen ausgeübt werden können. Die Integrations-/Vermittlungsfachkraft vergleicht den mit dem Kunden geplanten Zielberuf mit den beruflichen Beispielen und entscheidet, ob zunächst eine Deutschförderung notwendig erscheint.

Um bei der Entscheidung für eine konkrete Deutschfördermaßnahme zu unterstützen, werden in der Stellungnahme die aktuellen Deutschkenntnisse in Bezug zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER, zum Niveau B1) dargestellt. In Abhängigkeit des Berufs- bzw. Sprachziels verweist die Stellungnahme des Deutsch-Tests auf die unterschiedlichen Angebote zur Deutschförderung.

2. Einbettung des Deutsch-Tests in die operativen Prozesse

2.1 Prozessablauf

Zur Durchführung des Deutsch-Tests ist grundsätzlich kein Gespräch mit dem Psychologen notwendig, was eine kurzfristige Einschaltung für eine große Anzahl an Kunden ermöglicht.

Der PD bietet für die Durchführung des Deutsch-Tests in Absprache mit den operativen Einheiten bedarfsgerecht und zeitnah Termine an. Sowohl die Mitarbeiter der Eingangszonen als auch die Integrations-/Vermittlungsfachkräfte vereinbaren mit dem Kunden zeitnah einen Termin und beauftragen den PD.

Die Einschaltung umfasst die Terminvergabe und die Beauftragung über VerBIS. Neukunden sind idealtypisch durch die Eingangszone einzusteuern (möglichst nächster freier Termin, spätestens aber 3 Arbeitstage vor Termin bei der Vermittlungs-/Integrationsfachkraft).

Spätestens am zweiten Arbeitstag nach dem Testtermin wird der Integrations-/Vermittlungsfachkraft vom PD eine Stellungnahme über VerBIS zugesandt. Durch die Einbindung der Eingangszone bei der Einschaltung für Neukunden liegt in der Regel bereits zum Erstgespräch eine Einschätzung der Deutschkenntnisse vor. Diese kann unmittelbar in das Profiling und somit in die Planung der Handlungsstrategien durch die Integrations-/Vermittlungsfachkraft einfließen. Bestandskunden werden in der laufenden Integrations-/Vermittlungsarbeit idealtypisch durch die Fachkräfte einbezogen. Sich anschließende optionale Fallbesprechungen mit dem PD können bei der Entscheidung über die weiteren notwendigen Schritte unterstützen. Wie auch bei allen anderen Dienstleistungen des PD, erhält die Integrations-/Vermittlungsfachkraft eine Rückmeldung vom PD, wenn der Kunde seiner Einladung nicht nachkommt.

Neben den Integrations-/Vermittlungsfachkräften kann die neue Dienstleistung auch von den Vermittlungs-/Beratungsfachkräfte U25/Reha genutzt werden, sofern die Deutschkenntnisse nicht bereits im Rahmen einer Psychologischen Begutachtung festgestellt werden. Um den individuellen Rahmenbedingungen dieser Bereiche Rechnung zu tragen, erfolgt die Entscheidung zur Teilnahme und die Einschaltung ausschließlich durch die Vermittlungs-/Beratungsfachkräfte U25/Reha, die Einbindung der Eingangszone entfällt in diesem Fall.

Für die Eingangszonen wurde der Gesprächsleitfaden/Arbeitshilfe 1.001 – Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung aktualisiert und im Intranet mit Stand 20.01.2010 veröffentlicht.

2.2 Einladung zum Deutsch-Test

Die Teilnahme am Deutsch-Test ist grundsätzlich freiwillig, das Einverständnis des Kunden ist einzuholen und wird im Rahmen der VerBIS-Einschaltung des PD („Klick-Einverständnis“) dokumentiert. Ist der Kunde mit der Teilnahme einverstanden, wird die Einladung zum Test ohne Rechtsfolgen ausgehändigt. Die Fahrtkosten zum Deutsch-Test können im Rahmen der geltenden Regelungen erstattet werden. In der Erprobung führten die Freiwilligkeit der Teilnahme und die schnelle Terminvergabe zu einer sehr hohen Netto-Teilnahmequote von etwa 90%.

2.3 Steuerung in die Deutschförderung

Die Empfehlungen in der Stellungnahme zum Deutsch-Test  unterstützen die Steuerung von Neu- wie auch von Bestandskunden in das Maßnahmeangebot zur Deutschförderung (siehe auch Referenzprozess Deutschförderung):

  • Integrationskurs zum Erwerb allgemeinsprachlicher Kenntnisse auf Niveau B1, mit Angebot für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Alphabetisierungskurs, Förderkurs)
  • berufsbezogene Deutschförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms, die auf den – ggf. im Integrationskurs erworbenen – allgemeinsprachlichen Kenntnissen aufbaut
  • Deutschförderung in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit einem Anteil unterhalb von 50 v. H. des gesamten Maßnahmeumfangs

2.4 Besonderheit SGB II

Die Kostenträgerschaft für die Dienstleistung ist analog anderer Leistungen bei noch ausstehender Antragsprüfung SGB II geregelt. Wenn die Voraussetzungen des § 15 a SGB II vorliegen, kann der Deutsch-Test als Sofortangebot gewertet werden.