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HEGA 12/08 - 38 - Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grundsicherung und der Jugendhilfe

SP II 11 - II-2060

20.12.2008
20.12.2012
nein

Zusammenfassung

Zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe bei der Arbeit mit Jugendlichen im Rechtskreis SGB II wird ein Beispiel einer Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

ARGEn und Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) betreuen viele Jugendliche, die mehrfache Einschränkungen in Bezug auf eine Integration haben und nicht oder nur sehr schwer in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren sind. Herkömmliche Handlungsoptionen und gängige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen reichen oft nicht aus, um diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen, da in vielen Fällen schwere persönliche und/oder soziale Benachteiligungen im Vordergrund stehen. Diese Zielgruppe gehört auch zur potentiellen Klientel der Jugendhilfe. Eine lokale Kooperation zwischen der jeweiligen ARGE/AAgAw und der örtlichen Jugendhilfe ist in diesen Fällen sinnvoll.

Unter Beteiligung von Mitarbeitern der Jugendhilfe wurde ein Beispiel einer Kooperationsvereinbarung mit der Jugendhilfe erarbeitet. Diese Grundlage kann selbstverständlich nach örtlichen Gegebenheiten angepasst und modifiziert werden.