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Wesentliche Inhalte der Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Anlage 1 zur HEGA 11/09 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Beratungsangebot der Gemeinsamen Servicestellen

Mit dem In-Kraft-Treten des SGB IX am 1. Juli 2001 wurden die Rehabilitationsträger verpflichtet, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen einzurichten (§ 23 SGB IX).
Die Rehabilitationsträger stellen mit den Gemeinsamen Servicestellen ein flächendeckendes, trägerübergreifendes und ortsnahes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, mit dem zu allen für behinderte Menschen in Betracht kommenden Rehabilitations- und Teilhabeleistungen umfassend, qualifiziert und bürgernah beraten sowie das Anliegen auf eine unverzügliche Leistungserbringung unterstützt wird (§§ 22 ff SGB IX).
Die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger ist über die BAR-Rahmenvereinbarung Gemeinsame Servicestellen (RvGS) vom 01. Januar 2008 geregelt.
Die Rahmenvereinbarung gilt auch für die Agenturen für Arbeit (AA).

1. Aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung der Gemeinsamen Servicestellen

1.1 Aufgaben

Mit den Gemeinsamen Servicestellen gibt es unter Nutzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote zusätzliche regionale Anlaufstellen für behinderte Menschen. Sie leisten trägerübergreifend, umfassend, unverzüglich, neutral aber verbindlich Beratung und Unterstützung behinderter Menschen und deren Arbeitgeber.
Die RvGS konkretisiert die gesetzlich definierten Aufgaben der Servicestellen, z.B. Beratung und Information zu den Möglichkeiten eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Grundlage der Aufgabenerledigung sind die gesetzlichen Regelungen und die Gemeinsamen Empfehlungen (GE), deren Ziel eine einheitliche und – bei Leistungen der unterschiedlichen Rehabilitationsträger – koordinierte Leistungserbringung ist

1.2 Organisation

Die Organisation und der Betrieb obliegen jeweils einem Rehabilitationsträger.
Dieser stellt in einer Beratungsstelle für den unmittelbaren Kontakt mit Ratsuchenden das Personal im „front-office“ zur Verfügung.
Die anderen Rehabilitationsträger, beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit (BA), sichern die trägerübergreifende Zusammenarbeit durch fachkompetente Ansprechpartner/innen im „back-office“ in der AA, durch regelmäßige Treffen und Besprechungen des Teams der Gemeinsamen Servicestellen. Für die Arbeit und den Service sind das gesamte Team und alle beteiligten Rehabilitationsträger gemeinsam verantwortlich. Eine Übersicht zu den Gemeinsamen Servicestellen wurde unter www.reha-servicestellen.de veröffentlicht.

Notwendige Weiterbildung für die Mitarbeiter/innen bzw. Ansprechpartner/innen der Gemeinsamen Servicestellen ist zu realisieren. Die Koordination der Maßnahmen zur einheitlichen Weiterbildung soll vorrangig durch Träger der Gemeinsamen Servicestellen erfolgen.

2. Umsetzung in der BA

BA bekennt sich als Rehabilitationsträger zu ihrer Aufgabe in den Gemeinsamen Servicestellen.

2.1 BA als Träger der GS

Aktuell ist die Gemeinsamen Servicestelle der Agentur in Solingen die einzige, die in der Trägerschaft der BA mit einem „front-office“ betrieben wird.

2.2 BA als Partner im „back-office“

In den anderen AA-Bezirken werden die Mitarbeiter/innen der BA im „back-office“ tätig. Die örtlich zuständigen AA benennen einen oder mehrere Mitarbeiter/innen für das Servicestellen-Team als Ansprechpartner/innen („back-office“). Bei der Benennung der Mitarbeiter/innen für das Team ist auf die erforderliche fachliche Know-how, der Reha-Berater/innen zu achten - als kompetenter Ansprechpartner/innen der Agentur stehen sie für die kompetente Aufgabenerledigung der BA.
Die Mitarbeiter/innen geben für die Aufgabenerledigung in der GS ihre Kontaktdaten (Tel.-Durchwahl und E-Mail-Adresse) an die Gemeinsame Servicestelle weiter, um einen schnellen Kontakt durch das „front-office“ zu ermöglichen. Ergänzend zu den individuellen Kontaktdaten wurden den Trägern der Gemeinsamen Servicestellen die virtuellen Postfachadressen der regionalen Reha-Teams zentral zur Verfügung gestellt. Durch geeignete Vertretungsregelungen wird die Erreichbarkeit für Mitarbeiter/innen des front-office gewährleistet.
Insoweit übernehmen die Ansprechpartner/innen aus den Agenturen eine Brückenfunktion von der trägerübergreifenden Servicestelle zu den Beratungsaufgaben der BA.

Um eine schnelle Kontaktaufnahme zu gewährleisten, sind Rückrufe, bzw. Reaktionen auf Mailanfragen - entsprechend der Qualitätsstandards des Kundenzentrums (KuZ) - innerhalb von 48 Stunden erforderlich.
Behinderte Menschen, die über Gemeinsame Servicestellen an die AA z.B. über den Ansprechpartner/innen der BA herantreten bzw. verwiesen werden, erhalten in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Mitarbeiter/innen der AA ist die Teilnahme an notwendigen Schulungsveranstaltungen der GS zu ermöglichen.

Durch regelmäßige Besprechungen, an denen die Ansprechpartner/innen der AA teilnehmen, stellen die Gemeinsamen Servicestellen ihre Zusammenarbeit sicher.

3. Dokumentation und Bericht

AA als Träger des „front-office
Jede Beratung durch ein Teammitglied ist zu dokumentieren. Die Falldokumentation obliegt im Hinblick auf den Inhalt der Dokumentation dem „front-office“ (vgl. RvGS Anlage1).

AA mit Ansprechpartnern im „back-office
Der Berichtsbeitrag nach § 24 Abs. 2 SGB IX umfasst folgende Themen:

  • Anzahl der von den AA benannten Mitarbeiter/innen in Gemeinsame Servicestellen
  • Anzahl der Beratungen pro Mitarbeiter/innen (nach Nr. 7.1 RvGS),
  • Zeitaufwand pro Mitarbeiter/in für Tätigkeiten für die Gemeinsamen Servicestellen außerhalb der Beratung (z.B. Rückfragen des front-office, Koordination/Organisation der Teams, Fort- und Weiterbildung nach Nr. 5 RvGS)
  • Verbesserungsvorschläge für die Arbeit der Servicestellen (vgl. 9.2 RvGS)

Bis auf weiteres berichten die RD hierzu im Abstand von drei Jahren, erstmals zum 31.08.2010, für den vorangegangenen Berichtszeitraum (vgl. RD-Berichterstattung Anlage2).