HEGA 09/10 - 01 - Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Integrationsprämien in Berufsbildungswerken
SP III 13 – 6707.11 / 5392.101 / 5392.111 / 5393.4 / 71109 / II-2071 / II-1760
20.09.2010
19.09.2015
Information
Weisung
Zusammenfassung
Nach der erfolgreichen Modellerprobung wird allen Berufsbildungswerken (BBW) im Rahmen der Flächeneinführung die Teilnahme am Integrationsprämienmodell angeboten. Ziel der Prämien ist es, die Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit den BBW erfolgreicher zu gestalten.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Nach der erfolgreichen Modellerprobung mit den Berufsbildungswerken (BBW) Greifswald, Hamburg, Neuwied, Rummelsberg und Soest wird allen BBW im Rahmen der Flächeneinführung die Teilnahme am Integrationsprämienmodell angeboten. Ziel des Prämienmodells ist eine stärkere Einbindung der BBW bei der Integration junger Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben. Die Beteiligung der BBW am Prämienmodell ist optional. Die BA strebt die möglichst bundesweite Einführung einer erfolgsorientierten Preisgestaltung an.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Mit der Einführung von Integrationsprämien sollen folgende Ziele realisiert werden:
- Herstellung von Markttransparenz
- Unterstützung des Durchführungs- und Integrationserfolgs durch einheitliche, erfolgsorientierte Preisgestaltung
- Intensivierung der Integrationsarbeit in den BBW
- Leistungen der beruflichen Rehabilitation sollen bei hoher Qualität so arbeitsmarkt- und betriebsnah wie möglich erbracht werden.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Ausführungen dienen der Umsetzung der geschäftspolitischen wie fachlichen Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der beruflichen Rehabilitation.
4. Einzelaufträge
Die Regionalen Einkaufszentren (REZ)
- stellen die Umsetzung im Rahmen der Preisverhandlungen sicher.
- informieren über die teilnehmenden BBW.
Die Regionaldirektionen
- stellen die fachliche Umsetzung in den Dienststellen ihres Bezirks sicher.
Die Agenturen für Arbeit
- sind für die eigenverantwortliche Umsetzung der Durchführungshinweise zuständig.
- stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter die Regelungen kennen und anwenden.
- die Meldung über die Auszahlung von Prämien in der Modellphase (Punkt 5 der HEGA 09/08 – 05) kann ab sofort entfallen.
Anlage
Durchführungshinweise über die Gewährung von „Integrationsprämien in Berufsbildungswerken“ (
PDF, 239 KB)



Bundesagentur für Arbeit