1. Zum Inhalt springen

HEGA 07/11 - 02 - Aktualisierung des Leitfadens U25/Berufsberatung und ergänzende Hinweise zur Abschaltung COMPAS-NT

SP III 21 – 6001.1/ 5390.41 / 6010 / 6201.4 / 6801.4 / II-1203.2

20.07.2011
20.07.2016
Information
Weisung

Bezug: HEGA 01/10 – 03

Zusammenfassung

Der Leitfaden zur fachlichen Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung für den Personenkreis U25 im Rechtskreis SGB III (Leitfaden U25/Berufsberatung) wurde aktualisiert. Die HEGA 03/11 – 03 wurde im Hinblick auf den Zeitpunkt der Abschaltung von COMPAS-NT angepasst

1. Ausgangssituation

Der Leitfaden U25/Berufsberatung ist die fachliche Grundlage für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und die Umsetzung der geschäftspolitischen Ausrichtung der BA. Er definiert fachliche Standards und Prozesse. Der Leitfaden wurde aktualisiert. Im Zuge der Überarbeitung wurden Hinweise der Internen Revision aufgenommen und fachliche Standards zur Aufgabenerledigung präzisiert.

In der HEGA 03/11 – 03 wurde der Termin zur Abschaltung des lesenden Zugriffs auf COMPAS-NT veröffentlicht. Aus technischen Gründen wird dieser Termin auf den 22.08.2011 (Version P12) vorverlegt

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Der aktualisierte Leitfaden U25/Berufsberatung ist als fachliche Arbeitsgrundlage für die Fach- und Führungskräfte U25/Berufsberatung sowie die in der Zusammenarbeit betroffenen Teams verpflichtend. Die Anwendung des Leitfadens und die Umsetzung der Inhalte gewährleisten eine einheitliche und qualitativ hochwertige Aufgabenerledigung. Der Leitfaden wurde aktualisiert, Handlungsanweisungen wurden konkretisiert und Regelungen zu den fachlichen Standards der Aufgabenerledigung präzisiert.
Dies betrifft insbesondere

  • die Voraussetzungen für die Bewerbereigenschaft,
  • das Anlegen eines Stellengesuchs vom Typ Ausbildung,
  • die Integrationsarbeit in Zusammenarbeit mit den Trägern der Grundsicherung,
  • die fehlende Mitwirkung im Rahmen der Ausbildungsvermittlung,
  • die Beendigung der Ausbildungsvermittlung,
  • die Dokumentation und Vereinbarung mit der Kundin bzw. dem Kunden,
  • die Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden,
  • die Abmeldung aus der Berufsberatung.

Die wesentlichen Inhalte der HEGA 05/09 – 02 – Qualitätsstandards in der Fallarbeit mit Bewerbern um eine Ausbildungsstelle – wurden in den Leitfaden integriert. Die HEGA wird damit aufgehoben.

Der Leitfaden U25/Berufsberatung wird im Intranet auf der Seite Beratung > Berufsberatung in der aktualisierten Fassung zur Verfügung gestellt.

Abweichend von „HEGA 03/11 – 03 - Ablösung des Verfahrens COMPAS-NT durch Implementierung der VerBIS-Schuldaten“ besteht der lesende Zugriff auf die in COMPAS-NT enthaltenen Daten aus technischen Gründen nur noch bis zur Version P12 (22.08.2011).

4. Einzelaufträge

Die Regionaldirektionen

  • beraten die Agenturen für Arbeit im Hinblick auf die korrekte und stringente Anwendung des Leitfadens
  • stellen die Umsetzung in den Dienststellen ihres Bezirks sicher und halten diese nach.

Die Agenturen für Arbeit

  • führen die Aufgaben der Berufsorientierung, der Beratung und der Vermittlung entsprechend den Grundsätzen und der festgelegten Standards des Leitfadens durch
  • sichern eine hochwertige Anwendung im Rahmen der fachlichen Führung.

Anlage

Leitfaden U 25/Berufsberatung (PDFPDF, 210 KB)