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HEGA 11/07- 06 - Weiterentwicklung der Selbstinformationseinrichtungen; Konzeption "BiZ 2010“

SP III 21 - 6215/1680/1700/2711/2716

20.11.2007
31.12.2014
ja

Zusammenfassung

SGB III - Es wurden Eckpunkte einer Neukonzeption "BiZ 2010“ für die Berufsinformationszentren (BiZ) entwickelt, in drei AA erfolgt eine Modellerprobung. Außerdem werden Maßnahmen initiiert, um bereits ab 2008 das Dienstleistungsangebot in allen BiZ zu verbessern.

1. Ausgangslage – Gründe für eine Neukonzeption

Die Berufsinformationszentren bieten den Kundinnen und Kunden der BA die Möglichkeit, sich über berufs-, bildungs- und wirtschaftskundliche Themen zu informieren und sich mit Eigeninitiative in den Vermittlungsprozess einzubringen. Sie stellen damit eine wichtige Säule des Prinzips "Fördern und Fordern“ dar. Ein in den letzten Jahren grundlegend verändertes Mediennutzungsverhalten, der Anstieg der erwachsenen Nutzerinnen und Nutzer, neue Informationsangebote und technische Möglichkeiten sowie die strategische Neuausrichtung der BA erfordern eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Berufsinformationszentren. Notwendig wird die Neukonzeption auch dadurch, dass Rahmenverträge für Mobiliar und Informationstechnik ausgelaufen sind und der Support-Vertrag für die Internetarbeitsplätze 2010 endet.

2. Erarbeitung und Modellerprobung einer Neukonzeption in drei Agenturen

Im Rahmen der Erstellung eines neuen Informations- und Medienkonzepts für die berufs-, bildungs- und wirtschaftskundlichen Medien der BA wurden auch die Eckpunkte einer Neukonzeption für die Berufsinformationszentren erarbeitet. Der Vorstand hat der Erprobung und Evaluation der Neukonzeption in drei Modellagenturen zugestimmt. Hierbei werden die künftigen quantitativen und qualitativen Standards in Bezug auf Personal, Medienangebot, Fläche, Technik, Mobiliar und Öffnungszeiten, Controlling/Monitoring und ein Konzept für die Geschäftsstellen konkretisiert und auf Praxistauglichkeit überprüft. Die Ergebnisse werden in bundesweite Rahmenregelungen einfließen. Die Modell-Agenturen werden über Einzelheiten gesondert informiert.

3. Optimierung der BiZ-Dienstleistungen ab 2008

Bis zum Vorliegen einer evaluierten Neukonzeption sollen folgende Maßnahmen dazu beitragen, die Qualität der Dienstleistungen der Berufsinformationszentren zu sichern bzw. zu verbessern.

3.1 Zentrale Medien werden weiterentwickelt

Die berufskundlichen Filme werden aktualisiert, veraltete Filme werden deaktiviert.

Berufsfeld-, Branchen- und Themenmappen mit aktivierenden und orientierenden Inhalten ersetzen die bestehenden Info-Mappen.

In allen Agenturen werden sukzessive moderne Flatscreens im Eingangsbereich des BiZ installiert. Diese informieren über das Dienstleistungsangebot des BiZ und weisen auf aktuelle Veranstaltungen, Stellenangebote u. ä. hin.

3.2 Bauliche Rahmenvorgaben

Unter Berücksichtigung regionaler baulicher Gegebenheiten und wirtschaftlicher Gesichtspunkte gelten folgende Standards für den Flächenbedarf:

BiZ-KategorieIaIbIIIIIIV
Fläche in m²990 m²390 m²270 m²
Gruppenräume mind.36 Arbeitsplätzen311

Die Zuordnung der Berufsinformationszentren zu den Kategorien ist in Anlage 1 ersichtlich.

Eingeschlossen in die Flächenvorgaben sind die Gruppenräume und ggf. räumlich gesondert untergebrachte Selbstinformationsbereiche, die zum BiZ gehören.

Diese Standards haben vorläufigen Charakter, da u. a. Raumbedarf und Ausstattungsvorgaben Bestandteil der Modellerprobung sind. Deshalb sind bis zum Vorliegen der Neukonzeption, Anpassungen nur bei den Berufsinformationszentren vorzunehmen, die ohnehin von baulichen Maßnahmen größeren Umfangs betroffen sind. Die Anzahl von Gruppenräumen ist in jedem Fall zu gewährleisten. Für den Fall, dass ein Berufsinformationszentrum neu geplant wird, ist wie bisher zu beachten, dass das BiZ grundsätzlich als räumliche Einheit erkennbar ist und leicht zugänglich im Erdgeschoss mit möglichst separatem Zugang untergebracht wird. Gegenüber sonstigen Räumlichkeiten der Agentur soll es abschließbar sein. Der bzw. die Gruppenräume sowie die arbeitnehmerorientierten Teams AV und U25/BB sollen in räumlicher Nähe angesiedelt sein.

3.3 Personal

Welcher Grad an personeller Assistenz künftig zum Dienstleistungsangebot gehört, ist im Einzelnen Gegenstand der Modellerprobung. Für die erfolgreiche Umsetzung der Konzeption "BiZ 2010“ sind quantitativ und qualitativ ausreichende Personalressourcen eine wichtige Voraussetzung. Bis zum Vorliegen der BiZ-Neukonzeption soll deshalb der Personalbestand in den Berufsinformationszentren auf dem OGP-Stand vom 01.05.2007 nicht reduziert werden.

3.4 Steuerung und Reporting

Im Rahmen ihrer Steuerungs- und Beratungsfunktion unterstützen die Regionaldirektionen die Agenturen für Arbeit bei der Umsetzung der qualitativen Verbesserungen und stellen einheitliche Qualitätsstandards sicher. Wichtige Indikatoren für die Wirksamkeit der Dienstleistungen der Berufsinformationszentren sind u. a. die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der Selbstinformations- und Veranstaltungsangebote und die Auslastung der Internetplätze.

In einem ersten Schritt zur Einführung eines Reportings für die Berufsinformationszentren werden ab Januar 2008 die Einzelbesucherinnen und -besucher, die Veranstaltungen und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Berufsinformationszentren erfasst.

Bis zur Integration in ein zentrales Reportingverfahren melden die Agenturen für Arbeit jeweils zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober die Zahlen des zurückliegenden Quartals per E-Mail an das Postfach _BA-Service-Haus-Berufskundliche-Medien (Excel-Tabelle - Anlage 2).

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