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Qualitätsmanagement-Verfahren (Anlage 3)

Anlage 3 der HEGA 09/2009 - 01 - Berufsorientierung in der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich der Sekundarstufe I und II: Grundsätze und fachliche Grundlagen

Um die Qualität des Übergangsmanagements der Schulen zu steigern und dauerhaft auf hohem Niveau zu halten, haben sich in den Ländern eine Reihe von Qualitätsmanagementverfahren etabliert. Weite Verbreitung finden insbesondere folgende Verfahren:

  • Berufswahl-Siegel der Bertelsmann Stiftung:Dieses Qualitätssiegel basiert auf dem Modell „Qualität beSIEGELn“ von gutem BO-Management von Schulen. Das Qualitätssiegel Thüringen, BORIS in Baden-Württemberg und das Hamburger Qualitätssiegel basieren auf diesem Grundmodell.
    Derzeit wird das Qualitätssiegel in 10 Bundesländern eingesetzt, in vier davon flächendeckend. Nur in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein findet eine Qualitätssicherung zur Berufsorientierung nicht über diese Marke statt.
    Bei allen Projekten dieses Modells steht im Hintergrund ein Träger. Das kann die Gemeinde sein, die Länder, aber auch eine Agentur für Arbeit. Voraussetzung für die Übernahme der Trägerschaft ist die Mitgliedschaft im Netzwerk Berufswahl-Siegel der Bertelsmann Stiftung.Vertiefende Informationen:
    Netzwerk Berufswahlsiegel (www.bertelsmann-stiftung.de)
    Qualität beSIEGELn (www.bertelsmann-stiftung.de)
  • Starke Schule - Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen:Es handelt sich hierbei um ein gemeinsames Projekt der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Bank Stiftung.„Starke Schule“ ist ein bundesweiter Wettbewerb für Schulformen, die ihre Schüler/-innen qualifizieren wollen, den Hauptschulabschluss, die Ausbildungsreife oder die Berufsreife zu er-langen. Auch Förder-/ Sonderschulen haben sich an dem Wettbewerb beteiligt.
    Alle Schulen, die im Rahmen des Wettbewerbs eine Auszeichnung erhalten, sind für mindestens vier Jahre in ein Netzwerk mit verschiedenen Fortbildungs- und Förderangeboten für Schulen, Lehrkräfte und Schüler aufgenommen.
    Vertiefende Informationen:
    www.starkeschule.ghst.de

Die o. a. Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Grundsätzlich ist die Qualitätssicherung der Arbeit an den Schulen Ländersache und wird in den entsprechenden Initiativen im Wesentlichen auch so verstanden.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht sich jedoch durch derartige Qualitätssicherstellungsverfahren zur Verbesserung des Übergangsmanagements von der Schule in den Beruf in ihrem präventiven Ansatz unterstützt. Deshalb ist im Rahmen der Jahresplanungsgespräche mit den Schulen die Information und Aufklärung der regionalen Schulpartner über die Möglichkeiten derartiger Qualitätssicherungsprojekte in der Region/ im Bundesland vorzusehen.