HEGA 09/09 - 01 - Berufsorientierung in der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich der Sekundarstufe I und II: Grundsätze und fachliche Grundlagen
SP III 21 – 6200/ 6201/ 6202/ 6203/ 6204/ 6205/ 6207/ 6210/ 6211/ 6215/ 6218/ 6219/ 6221/ 6222/ 6037/ 5390.4/ 5397/ 2661.1
20.09.2009
19.09.2014
Information (AAgAw, ARGEn)
Weisung
Zusammenfassung
Die BA hat das Ziel, erster Dienstleister am Ausbildungsmarkt zu sein. Wesentliches Element dabei ist die Berufsorientierung. Demographischer Wandel und Veränderungen in der Arbeitswelt erfordern - nicht zuletzt zur Sicherung des Fachkräftepotenzials - eine frühzeitige, vorausschauende berufliche Orientierung junger Menschen, auch um Fehlentscheidungen in Bezug auf die berufliche Laufbahn zu verringern. Gegenstand der HEGA sind Mindeststandards für die fachliche Aufgabenerledigung, die Koordinierung von Netzwerken und Akteuren sowie eine Materialsammlung im Intranet.
- 1. Ausgangslage
- 2. Entscheidung und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangslage
Die Agentur für Arbeit (AA) hat nach § 33 SGB III den gesetzlichen Auftrag, zur Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl Berufsorientierung (BO) zu betreiben. Sie ist als einzige Organisation flächendeckend mit einem BO-Angebot vertreten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt ihren Auftrag zur BO durch vielfältige adressatengerechte Aktivitäten um. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit der Berufswahlentscheidung, der Erwerb der hierfür erforderlichen Kompetenzen und die Entwicklung eines realistischen Bildes von der Arbeitswelt und von Berufen sollen dazu beitragen, dass der Übergang von der Schule in den Beruf bzw. in ein Studium reibungslos erfolgen kann und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Neben der BA sind inzwischen zahlreiche weitere Akteure aus Wirtschaft, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen mit einem vielfältigen, teilweise redundanten Angebot vertreten. Die Anzahl der Fördermöglichkeiten und -programme hat erheblich zugenommen. Transparenz über die vielfältigen Möglichkeiten ist weder für die Schulen noch für Schüler/-innen und deren Eltern gegeben. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Agenturvertreter/-innen als neutrale Berufswahl-Experten gegenüber den anderen, ggf. interessengesteuerten BO-Akteuren abgrenzen und positionieren.
Gleichzeitig haben sich die Kundenerwartungen verändert: An die Berater/-innen der AA werden zahlreiche Wünsche und Fragestellungen – wie etwa nach einer Bewertung neuer Ausbildungsformen oder Optionen im Ausland – herangetragen. Zum Teil gestaltet sich deren Erschließung, insbesondere für neuangesetzte Beratungsfachkräfte, schwierig und zeitaufwändig.
2. Entscheidung und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Erklärte geschäftspolitische Zielsetzung der BA ist der erfolgreiche Berufseinstieg aller Kunden. Als Teil des Übergangsmanagements Schule – Beruf schafft eine gelungene BO hierfür die Basis und fördert die Auseinandersetzung junger Menschen mit dem Thema „Berufswahl“. Deshalb setzt die BA präventiv mit ihrer Orientierungsarbeit deutlich vor dem eigentlichen Übergang Schule – Beruf an. Professionelle BO informiert in Gruppenveranstaltungen, mit medialen Angeboten sowie durch die Selbstinformationseinrichtungen BiZ und BiZmobil umfassend über Fragen der Berufs- und Studienwahl, über Berufe und deren Anforderungen sowie Berufsaussichten, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung und über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt. Sie greift dabei sowohl aktuelle Rahmenbedingungen als auch Kundenerwartungen (z. B. veränderte Unterrichtsgewohnheiten, Mediennutzungsverhalten) auf. Dabei werden regelmäßig auch Themenfelder wie MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) oder geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten beleuchtet. Bei der reha-spezifischen BO wird zusätzlich über neue Qualifizierungsformen (z. B. Unterstützte Beschäftigung) informiert. Das Instrument der (erweiterten) vertieften BO (§ 33 SGB III i. V. mit § 421q SGB III) ergänzt und intensiviert die personale und mediale BO der AA. Das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung (§ 421s SGB III) ergänzt das Angebot für Schüler/-innen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
3.1 Grundlagen
Gegenstand dieser Weisung sind die klassischen BO-Angebote für den Sekundarbereich I und II durch die Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit nach § 33 Sätze 1 und 2 SGB III. Maßnahmen der (erweiterten) vertieften BO und andere, durch die BA geförderte BO-Projekte sowie die Hochschularbeit der BA werden in diesem Zusammenhang nicht geregelt. Zur Orientierung an Hochschulen sowie von Studierenden ergehen gesonderte Weisungen.
Berufsorientierung (BO) in der BA für Arbeit als Grundlage eines erfolgreichen Übergangsmanagements muss in allen Angebotsformen einen hohen Grad an Professionalität aufweisen. Deshalb werden in einem ersten Schritt die bisher gültigen Mindeststandards für die Arbeit mit den Schulen des Sekundarbereichs I und II auch für den Bereich der Förder-/ Sonderschulen übernommen, eine Sammlung von BO-Beispielen aus der Praxis aufgebaut sowie themenspezifische BO-Module erarbeitet.
Zielsetzung ist, das Übergangsmanagement von der Schule in Ausbildung bzw. Studium durch adressatengerechte BO zu verbessern. Die Mindeststandards (Anlage 1) sind in allen AA umzusetzen. Die Durchführung weiterer BO-Veranstaltungen ist unter Beachtung der sonstigen Aufgabenerledigung möglich. Elternarbeit sowie Veranstaltungen im berufsbildenden Schulwesen sind hierbei besonders in den Fokus zu nehmen. Ausführungen zu den fachlichen Grundlagen/ Arbeitsgrundsätzen der BO finden Sie in Anlage 2.
Auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses des Berufswahlprozesses gelten die definierten Mindeststandards und Arbeitsgrundsätze der BO als Grundlage für Schüler/-innen des allgemeinbildenden Schulwesens, inklusive Schüler/-innen an Förder-/ Sonderschulen. Die fachlichen Grundlagen/ Arbeitsgrundsätze gelten ebenfalls für die BO von Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen, die nicht ausschließlich zu einem beruflichen Abschluss führen.
Häufig ist die BO der AA für Schüler/-innen erster Berührungspunkt mit der Thematik „Berufswahl“ sowie dem Dienstleistungsangebot der AA und der Grundsicherungsstellen. Sie wird den genannten Personengruppen rechtskreisübergreifend angeboten. Regionale Aktivitäten der Träger der Grundsicherung bleiben davon unberührt, sollten jedoch abgestimmt und je nach örtlichen Gegebenheiten eingebunden werden, um Synergieeffekte zu nutzen (siehe auch Punkt 3.3.).
3.2 Intranetauftritt „Grundset Berufsorientierung“
Zur Unterstützung einer effizienten Aufgabenerledigung wurde eine Beispielsammlung von BO-Veranstaltungen im Intranet aufgebaut, die neben einzelnen BO-Modulen in zielgruppen- und themenspezifischer Aufbereitung auch Hinweise auf fachliche Grundlagen (z. B. Weisungen, Arbeitshilfen, Methodik/ Didaktik, Medien, Rahmenvereinbarungen) und gute Praxisbeispiele gibt. Das Angebot wird im Herbst um weitere, in Zusammenarbeit mit Vertreter/-innen aus den AA erarbeitete, Module angereichert.
Die Intranetplattform "Grundset Berufsorientierung" dient der Selbstinformation der Berater/-innen. Eine Ablösung bzw. Ausweitung bestehender Schulungsangebote zur BO--Berufsorientierung geht damit nicht einher.
3.3 Netzwerke stärken – Angebote koordinieren
Die BA hat das Ziel, erster Dienstleister am Ausbildungsmarkt zu sein. Sie ist aber nicht alleiniger Anbieter von BO. Deshalb ist zur Vermeidung von Redundanzen, Überschneidungen und widersprüchlichen Angeboten sowie zur Optimierung des Übergangsmanagements die Vernetzung mit anderen regionalen Akteuren unerlässlich.
Aufgabe der Führungskräfte in den AA ist es, die Situation vor Ort zu analysieren, die eigene Position im Netzwerk der Akteure zu bewerten und initiativ Schritte zu ergreifen, die zu einer Stärkung dieser Position und einer verbesserten Zusammenarbeit der Akteure führen. Die BA für Arbeit als kostenfreie, überregional agierende und nicht an kommerziellen Interessen ausgerichtete Organisation, sollte bei der Vernetzung die Ausrichtung der potenziellen Kooperationspartner berücksichtigen und etablierte regionale Akteure (z. B. Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT) systematisch einbinden.
Aufgabe der Beratungsfachkräfte ist es, im Rahmen ihres BO-Auftrags die Schulen wirksam zu unterstützen. Sie beraten die Schulen daher bei der Entwicklung eines auf die spezifischen Schulbelange abgestimmten Konzepts der Berufswahlvorbereitung. Erfolgreich vor Ort zusammenarbeitende Netzwerke sowie positive Erfahrungen einschlägiger regionaler und überregionaler Projekte sind dabei zu berücksichtigen (Anlage 3).
Als Grundlage für eine fundierte Aufklärung und Beratung der Schulen ist Transparenz über die unterschiedlichen internen und externen BO-Angebote – in der Region sowie agenturbezirkübergreifend – unverzichtbar.
3.4 Fachliche Führung
Aufgaben der fachlichen Führung der Teamleiter/-innen U 25/ Berufsberatung und Teamleiter/-innen Reha/ SB sind in den gültigen Arbeitshilfen zur fachlichen Führung beschrieben (siehe HEGA 09/09 - 14 - Arbeitshilfen fachliche Führung für Teamleiter/-innen U 25/ BB bzw. Teamleiter/-innen Reha/ SB). Diese sind bedarfsorientiert und fallangemessen durchzuführen.
4. Einzelaufträge
4.1 Die Regionaldirektionen
- steuern die fachliche Umsetzung in den Dienststellen ihres Bezirkes
- informieren die Geschäftsleitungen der Agentur für Arbeit (AA) über Hintergründe und Zielsetzung des „Grundsets Berufsorientierung“
- beobachten die Umsetzung der Mindeststandards zur Berufsorientierung (BO)
- unterstützen gegebenenfalls überregional bei der Koordination maßgeblicher Akteure der BO
- stellen sicher, dass vorhandener Fortbildungsbedarf zur BO über ein ausreichendes Qualifizierungsangebot baldmöglichst umgesetzt werden kann.
4.2. Agenturen für Arbeit
- bieten BO gemäß den vorgesehenen Mindeststandards an
- bewerten durch die Führungskräfte ihre Position im Netzwerk der Akteure der BO und bieten den Netzwerken aktiv eine Koordinierung durch die AA für Arbeit an
- unterstützen durch die Beratungsfachkräfte – im Rahmen der Jahresplanungsgespräche mit den Schulen – die Entwicklung eines schulspezifischen BO-Konzepts
- stellen Transparenz über Angebote der BO her
- durch Erstellung einer Übersicht aller regionalen BO-Maßnahmen inklusive der (erweiterten) vertieften BO, agenturintern sowie Maßnahmen externer Anbieter,
- durch vollständige Erfassung aller BO-Aktivitäten der AA sowie möglichst vieler externer Veranstaltungen in COMPAS.NT entsprechend der gültigen Weisungslage.
4.3. Führungsakademie
- bezieht das „Grundset Berufsorientierung“ in die Konzeption der Schulungsmodule zur BO ein
- integriert die bestehenden Qualifizierungsmodule BO als festen Bestandteil in die Grundqualifizierung SGB III für neu angesetzte Beratungsfachkräfte.
Anlagen

Bundesagentur für Arbeit