HEGA 01/10 - 02 – Vertiefte Berufsorientierung: Qualitätskriterien und Kofinanzierungsregelungen
SP III 22 – 6204.8 / 5390.4 / II-1203.5 / II-1203.74
20.01.2010
31.12.2012
Information
Weisung
Zusammenfassung
Für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sind Qualitätskriterien entwickelt worden. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Kofinanzierung bei Länderprogrammen modifiziert. Die Geschäftsanweisungen zur vertieften Berufsorientierung werden entsprechend angepasst.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Im Zuge des Ausbaus von präventiven Maßnahmen in Form der vertieften und erweiterten Berufsorientierung investiert die BA in erheblichem Umfang finanzielle Mittel. Zielrichtung ist, durch frühzeitige Vorbereitung der Schüler auf die Berufswahl deren Berufswahlkompetenz zu erhöhen. Hierdurch soll ein Beitrag zur Vermeidung von Übergangsmaßnahmen im Anschluss an die Beendigung der Schule und von Ausbildungsabbrüchen geleistet werden.
Hinsichtlich der Kofinanzierung der Maßnahmen waren – im Sinne einer Anschubfinanzierung – für die Länderinitiativen und -programme von der vorrangigen Finanzierung durch Geldmittel relativ weitgehende Ausnahmeregelungen getroffen worden. So war in Einzelfällen auch die Anrechnung bereits vorhandener umgewidmeter Lehrerstellen zugelassen.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
entfällt
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Zwischenzeitlich ist eine Vielfalt von unterschiedlichen Maßnahmen entstanden. Um Wirkung und Qualität der Maßnahmen besser zu gewährleisten, sind Qualitätskriterien für die Einrichtung, Durchführung und Ausgestaltung aller Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung entwickelt worden.
Um sicher zu stellen, dass bei Programmen gemeinsam mit den Ländern zusätzliche Mittel seitens des Landes eingebracht werden, sind die Regelungen zur Kofinanzierung für neu einzurichtende Maßnahmen überarbeitet worden.
Die Geschäftsanweisung Stand Juni 2008 wird aufgehoben und in aktualisierter Form unter folgendem Link bereitgestellt: Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Vertiefte Berufsorientierung
Die aufgehobene Weisung wird im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.
4. Einzelaufträge
Alle Dienststellen
- berücksichtigen die Qualitätskriterien bei der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung.
- beachten die Regelungen zur Kofinanzierung bei neu einzurichtenden Maßnahmen.



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Bundesagentur für Arbeit