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HEGA 01/10 - 02 – Vertiefte Berufsorientierung: Qualitätskriterien und Kofinanzierungsregelungen

SP III 22 – 6204.8 / 5390.4 / II-1203.5 / II-1203.74

20.01.2010
31.12.2012
Information
Weisung

Zusammenfassung

Für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sind Qualitätskriterien entwickelt worden. Darüber hinaus werden die Regelungen zur Kofinanzierung bei Länderprogrammen modifiziert. Die Geschäftsanweisungen zur vertieften Berufsorientierung werden entsprechend angepasst.

1. Ausgangssituation

Im Zuge des Ausbaus von präventiven Maßnahmen in Form der vertieften und erweiterten Berufsorientierung  investiert die BA in erheblichem Umfang finanzielle Mittel. Zielrichtung ist, durch frühzeitige Vorbereitung der Schüler auf die Berufswahl deren Berufswahlkompetenz zu erhöhen. Hierdurch soll ein Beitrag zur Vermeidung von Übergangsmaßnahmen im Anschluss an die Beendigung der Schule und von Ausbildungsabbrüchen geleistet werden.

Hinsichtlich der Kofinanzierung der Maßnahmen waren – im Sinne einer Anschubfinanzierung – für die Länderinitiativen und -programme von der vorrangigen Finanzierung durch Geldmittel relativ weitgehende Ausnahmeregelungen getroffen worden. So war in Einzelfällen auch die Anrechnung bereits vorhandener umgewidmeter  Lehrerstellen zugelassen.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

entfällt

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Zwischenzeitlich ist eine Vielfalt von unterschiedlichen Maßnahmen  entstanden. Um Wirkung und Qualität der Maßnahmen besser zu gewährleisten, sind Qualitätskriterien für die Einrichtung, Durchführung und Ausgestaltung aller Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung entwickelt worden.

Um sicher zu stellen, dass  bei Programmen gemeinsam mit den Ländern  zusätzliche Mittel seitens des Landes eingebracht werden, sind die Regelungen zur Kofinanzierung für neu einzurichtende Maßnahmen überarbeitet worden.

Die Geschäftsanweisung Stand Juni 2008  wird aufgehoben und in aktualisierter Form unter folgendem Link bereitgestellt: Förderung > Förderung der Berufsausbildung > Vertiefte Berufsorientierung

Die aufgehobene Weisung wird im Weisungsarchiv weiterhin vorgehalten.

4. Einzelaufträge

Alle Dienststellen

  • berücksichtigen die Qualitätskriterien bei  der Einrichtung und Durchführung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung.
  • beachten die Regelungen zur Kofinanzierung bei neu einzurichtenden Maßnahmen.

 

Anlagen

  1. Geschäftsanweisungen vertiefte Berufsorientierung (PDFPDF, 130 KB)
  2. Qualitätskriterien für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung