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E-Mail-Info SGB III und SGB II vom 06.10.2011

SU III – 1070 / 5791.1 / 1441.3 / II-1201.4

Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, ZAV

06.10.2011
31.12.2012
Information
Weisung

Bezug: HEGA 12/2008 - 59 - Internationale Vermittlung

Zusammenfassung

Beendigung des Projekts Anerkennungsberatung der ZAV zum 31.12.2011 Seit 2009 berät die ZAV Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sowohl über die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation als auch über die Verwertbarkeit ihres Abschlusses auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Aufgabe wurde als Projektauftrag für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2011 übertragen. Dieses Projekt läuft zum 31.12.2011 planmäßig aus.

1. Ausgangssituation

Seit Januar 2009 fungiert die ZAV im Rahmen eines Pilotprojektes als unterstützende Beratungsstelle für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Im Rahmen dieses Projektes berät die ZAV u.a. über die die Notwendigkeit von Anerkennungsverfahren und lotst die Kunden zu den zuständigen Anerkennungsstellen.

2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene

Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), das voraussichtlich zum 01.03.2012 in Kraft treten wird, werden durch die federführenden Bundesministerien Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neue Unterstützungsmaßnahmen für die Anerkennungsberatung aufgebaut, die die im Rahmen des Pilotprojekts erbrachten Dienstleistungen der ZAV kompensieren werden. Insbesondere die regionalen IQ- Netzwerke sollen in Zukunft die begleitende Anerkennungsberatung übernehmen.
Die jeweils aktuelle Übersicht der über das IQ-Netzwerk eingerichteten Anerkennungsberatungsstellen inkl. Adressen/Ansprechpartnern ist unter netzwerk-iq.de > Anerkennung zu finden.

3. Eigene Entscheidung und Absicht

Das Projekt der Anerkennungsberatung läuft zum 31.12.2011 planmäßig aus.

Die ZAV nimmt mit Bekanntgabe dieser E-Mail-Info keine Neukunden/-innen mehr auf und schließt die noch offenen Beratungsfälle bis zum 31.12.2011 ab.

Alle Ratsuchenden, die sich wegen Anerkennungsfragen direkt an die ZAV wenden, erhalten als Basisinformation Hinweise auf die wichtigsten Datenbanken zur Anerkennung von Auslandsqualifikationen und auf regionale Anerkennungsstellen (s. Anlage 1).

4. Einzelaufträge

Die Agenturen für Arbeit / Jobcenter

  • leiten ab sofort keine Kunden an die ZAV weiter.
  • nutzen zukünftig das Dienstleistungsangebot des IQ-Netzwerkes.

Die ZAV

  • nimmt ab sofort keine neuen Kundinnen bzw. Kunden zur Beratung an.
  • schließt zum 31.12.2011 die Beratungen im Rahmen der Anerkennungsberatung ab.
  • versendet an die Kundinnen und Kunden, die sich direkt an die ZAV wenden, das Anschreiben lt. Anlage 1.

Anlage: Anschreiben an Primärkunden (PDFPDF, 60 KB)