HEGA 11/11 - 12 - Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes
CF 3 – 4200 / 1442.23 / 5360 / 5391.3 / 6050 / 6801.4 / 6901.4 / II-4352
21.11.2011 Aufhebung von Weisungen: HEGA 07/2011 - 07
20.11.2016
Weisung (GA Nr. 30/2011)
Weisung
Zusammenfassung
Am 22.8.2011 begann die Erhebung zum Migrationshintergrund (HEGA 07/2011-07). Die HEGA wird nach ersten praktischen Erfahrungen und Rückfragen mit verbesserten Hinweisen und Hilfen neu herausgegeben. Die Änderungen betreffen: Ankündigung DORA-Abfrage; optische Überarbeitung des Fragebogens und Varianten für SGB II; Überarbeitung der Eingabehilfe; organisatorische Hinweise.
- 1. Ausgangssituation
- 2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
- 3. Eigene Entscheidung und Absicht
- 4. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Die BA ist dazu verpflichtet, den Migrationshintergrund zu erheben und in ihren Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken zu berücksichtigen (§ 281 Absatz 2 SGB III, § 53 Absatz 7 Satz 1 SGB II). Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden. Die zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung der erhobenen Daten sind in der Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV (in Anlage 1 abgedruckt) geregelt.
2. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes werden nach den Vorgaben der MighEV in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern erhoben. In den Statistiken der BA werden zukünftig die Merkmale des Migrationshintergrundes berücksichtigt.
3. Eigene Entscheidung und Absicht
Die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes begann in allen Agenturen und Jobcentern am 22. August 2011 mit der Einführung der Programmversion P12 der zentralen Personendatenverwaltung (zPDV). Die Erhebung erfolgt durch eine Befragung der Kundinnen und Kunden mit Hilfe eines Fragebogens (überarbeitete Anlage 1; weitere Fragebogen-Vordrucke für den RK SGB II; siehe unter 3. letzter Absatz).
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes sind für alle Ausbildung- und Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für alle Personen in Bedarfsgemeinschaften zu erheben. Für ausschließlich ratsuchende Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB III müssen Daten zum Migrationshintergrund nicht erfasst werden.
Die Eingabe der Daten erfolgt in der zPDV. Die Beantwortung der Fragen beruht auf Freiwilligkeit, es müssen jedoch für alle betroffenen Kunden Daten erfasst werden. Bei Nicht-Teilnahme einer Kundin bzw. eines Kunden werden alle Merkmale mit "keine Angabe" in der zPDV erfasst. Jede Person soll nur einmal befragt werden. Der Abschluss der Dateneingabe für eine Person wird in der zPDV festgehalten und nach VerBIS übertragen. Die eingegebenen Daten sind anschließend weder in der zPDV noch in VerBIS sichtbar. Bis zum Ende des 1. Quartals 2012 sollen die Angaben für alle Bestandskundinnen und -kunden des o.g. Personenkreises in der zPDV erfasst sein. Für die Programmversion P13 (Dezmeber 2011) ist eine DORA-Abfrage geplant durch die die Abbildung der in VerBIS angemeldeten Kundinnen und Kunden ohne erfasste Daten zum Migrationshintergrund ermöglicht wird, damit diese noch befragt werden können. Diese Abfrage berücksichtigt nicht die Minderjährigen in Bedarfsgemeinschaften, die nicht in VerBIS angemeldet sind.
Für die Erhebung und Erfassung der Daten in der zPDV werden verschiedene Informationen bereit gestellt. Darunter befindet sich eine erläuternde Erfassungshilfe (Anlage 2) sowie eine Excel-gestützte Eingabehilfe (überarbeitete Anlage 3), die es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtern soll, die Antworten der Befragten als Eingaben in der zPDV zu übernehmen. Eine Ansicht der zPDV-Erfassungsmaske enthält die zPDV-Information zur Programmversion P12 ( PDF, Stand 19.08.2011, 74 KB) . Darüber hinaus werden im Intranet über „FAQ Kundenportal“ häufige Fragen und Antworten zur Durchführung und zu Begriffen der Erhebung bereit gestellt.
Die Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes unterliegen hohen Datenschutz-Anforderungen. Sämtliche Erhebungsunterlagen sind nach der Erfassung der Daten in der zPDV zu vernichten. Nach der Übergabe der Daten an das Statistik-Verfahren im Data-Warehouse werden die Daten in der zPDV gelöscht. Erhalten bleibt in der zPDV lediglich die Angabe, ob die Eingabe für die Person abgeschlossen wurde oder nicht; diese Angabe erscheint auch beim Aufruf des Kundendatensatzes in VerBIS.
Verfahren SGB III
- Kunden der AV
Neu- und Reaktivierungskunden, ausgenommen Ratsuchende, erhalten den Fragebogen zusammen mit dem Arbeitspaket am Empfang und geben den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Arbeitspaket in der Eingangszone wieder ab. Dort werden die Daten in die zPDV eingegeben. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme sowie bei der Online-Asu-Meldung erhalten die Kunden den Fragebogen übersandt. Die Rückgabe erfolgt zusammen mit dem Arbeitspaket zur Vorbereitung auf das Vermittlungsgespräch. Die Datenerfassung erfolgt in der Eingangszone.
Bestandskunden erhalten den Fragebogen während eines Termins in der AV. Der/die Befragte füllt den Bogen selbständig aus und übergibt ihn der Vermittlungsfachkraft. Diese kann die Daten selbst in die zPDV eingeben oder den vollständig ausgefüllten Fragebogen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Eingangszone zur Dateneingabe übergeben. - Kunden der BB
Junge Menschen, die sich in der Eingangszone, im Service Center, online oder schriftlich zur Erstberatung anmelden, erhalten nur dann den Erhebungsbogen, wenn sie den Wunsch nach Aufnahme einer Ausbildung äußern.
Junge Menschen mit anderen Zugangswegen (z.B. in der Schulsprechstunde) sowie Bestandskunden, die den Wunsch nach Aufnahme einer Ausbildung äußern, wird der Fragebogen entweder durch die Beratungsfachkraft U25 oder auf deren Veranlassung durch die Eingangszone zugesandt.
Die aktualisierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen des Kundenportals werden im BA-Intranet mit dem Stand 21.11.2011 veröffentlicht.
Verfahren SGB II
Für alle erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind Befragungsergebnisse erforderlich. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann über sich selbst, die / der Bevollmächtigte oder ihr / seine Partner/in kann stellvertretend für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Auskunft geben.
Für Neukunden im Rechtskreis SGB II wird das folgende Verfahren empfohlen:
- In Jobcentern mit Direktzugang zur Integrationsfachkraft wird der Fragebogen durch diese ausgehändigt. Die Kundinnen und Kunden sollten den Fragebogen im Rahmen des Erstgespräches mit Unterstützung durch die Integrationsfachkraft ausfüllen. Falls erforderlich, gibt die Kundin / der Kunde Auskunft über weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die nicht persönlich befragt werden können (zum Beispiel minderjährige Kinder). Die Integrationsfachkraft kann die Daten selbständig in die zPDV eingeben. Alternativ kann die Erfassung der vollständig ausgefüllten Fragebögen durch eine lokal zu bestimmende Einheit erfolgen.
- In Jobcentern, die keinen Direktzugang praktizieren, kann die Befragung durch die Eingangszone bzw. eine vorgelagerte Einheit erfolgen. Die Dateneingabe kann durch die Eingangszone bzw. durch die ausgebende Stelle erfolgen.
Für Bestandskunden im Rechtskreis SGB II wird das folgende Verfahren empfohlen:
- Die Kundinnen und Kunden erhalten den Fragebogen während eines Termins im Team Markt und Integration oder im Team U25. Gesonderte Einladungen allein zur Aushändigung des Fragebogens und zur Datenerhebung sollten nicht erfolgen. Die / der Befragte füllt den Bogen mit Unterstützung durch die Integrationsfachkraft oder den/die Ausbildungsberater/in aus. Falls erforderlich, gibt die Kundin / der Kunde Auskunft über weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die nicht persönlich befragt werden können (zum Beispiel minderjährige Kinder). Die Integrationsfachkraft oder der/die Ausbildungsberater/in kann die Daten selbständig in die zPDV eingeben. Alternativ kann der vollständig ausgefüllte Fragebogen durch die Eingangszone bzw. die vorgelagerte Einheit erfasst werden.
Alternative Verwaltungsverfahren können gewählt werden. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass die gewählten Verfahren eine plausible und valide Datenerhebung gewährleisten und Missverständnisse beim Kunden über den Zweck der Erhebung der Daten vermieden werden. Empfohlen wird eine computerunterstützte, persönliche oder eine assistierte Befragung mit mindestens einer Vertreterin / einem Vertreter einer Bedarfsgemeinschaft. Von postalischem Versand der Fragebögen wird aufgrund der zu erwartenden geringen Rücklaufquote und in Hinblick auf die zu erwartende Qualität der Daten abgeraten.
Neben dem Fragebogen in Anlage 1 Selbstauskunft der/des Befragten (Ich-Form) werden in Kürze auch Varianten für die persönliche Befragung (Anrede „Sie“), für die Auskunft über die/den Partner/-in der/des Befragten und für die Auskunft über das Kind der/des Befragten zur Verfügung gestellt. Sie erleichtern je nach Erhebungssituation das Verständnis für die Fragestellungen, insbesondere bei Bevollmächtigten, die über ihre minderjährigen Kinder Auskunft geben. Die Varianten unterscheiden sich nur in Seite 2, also den eigentlichen Fragen zum Migrationshintergrund.
4. Einzelaufträge
Die Agenturen für Arbeit
- stellen Ausgabe, Rücklauf, Erfassung und Vernichtung des Fragebogens sicher,
- erfassen die erforderlichen Daten für Bestandskunden bis 31.3.2012,
- gewährleisten die Umsetzung des modifizierten Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen.
Die Service Center
- versenden seit dem 20.7.2011 im Rechtskreis SGB III im Bedarfsfall den Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrundes,
- gewährleisten im Rechtskreis SGB III die Umsetzung der modifizierten Gesprächsleitfäden.
Die Jobcenter
- verwenden die neuen Vordrucke und organisieren seit 20.7.2011 je nach lokaler Ausgestaltung ihrer Prozesse die Aushändigung und den Rücklauf des Fragebogens sowie die Erfassung der erforderlichen Daten, einschließlich der Erfassen der erforderlichen Daten für Bestandskunden bis 31.3.2012.
Adressatenkreis SGB II
- GF der Jobcenter
- BL – alle
- TL – alle
- Fachkräfte AV/M&I/U25/Ü25/Reha/sbM.
Anlagen:
- Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrundes (
PDF, 62 KB)
- Erfassungshilfe des Fragebogens zum Migrationshintergrund (
PDF, 56 KB)
- Eingabehilfe (- nicht im Internet veröffentlicht -)



Bundesagentur für Arbeit